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Gerichtsbezirk Stulpikany

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Stulpikany
(rumänisch: Stulpicani)
(ruthenisch: Sztulpikany)
Basisdaten
Kronland Herzogtum Bukowina
Bezirk Kimpolung
Sitz des Gerichts Stulpikany (Stulpicani)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Czernowitz
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Rumänien


Der Gerichtsbezirk Stulpikany (rumänisch: Stulpicani; ruthenisch: Sztulpikany) war ein dem Bezirksgericht Stulpikany unterstehender Gerichtsbezirk im Herzogtum Bukowina. Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete im Süden der Bukowina bzw. im heutigen Rumänien. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Rumänien abtreten, nach dem Zweiten Weltkrieg verblieb das Gebiet bei Rumänien. Er ist heute Teil des Kreises Suceava.

Geschichte

Im Zuge der Neuordnung des Gerichtswesen im Kaisertum Österreich waren im Juni 1849 die allgemeinen Grundzüge der Gerichtsverfassung in den Kronländern durch Kaiser Franz Joseph I. genehmigt worden. Hierauf ließ Justizminister Anton von Schmerling Pläne zur Organisierung des Gerichtswesens in der Bukowina ausarbeiten, die der Kaiser am 6. November 1850 per Verordnung ebenfalls genehmigte. Mit der Reorganisation ging die Abschaffung der landesfürstlichen Gerichte ebenso wie der Patrimonial-Gerichte einher, wobei Schmerling ursprünglich die Errichtung von 17 Bezirksgerichten plante und die Bukowina dem Oberlandesgericht Stanislau unterstellt werden sollte.<ref>Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Österreich 1850, CLXV. Stück, Nr. 497: „Kaiserliche Verordnung, wodurch die Gerichts-Organisation in den Kronländern Galizien und Lodomerien mit Krakau, Auschwitz und Zator und in der Bukowina festgesetzt wird“</ref> Schließlich schufen die Behörden nur 15 Bezirksgerichte, die man dem Landesgericht Czernowitz bzw. dem Oberlandesgericht Lemberg zuordnete.<ref name="Alex1854">Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1854, XXXIX. Stück, Nr. 110 „Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Herzogthumes Bukowina“</ref> Das Gebiet des späteren Gerichtsbezirks Stulpikany gehörte zunächst zum Gerichtsbezirk Kimpolung der dem Untersuchungsgericht für Verbrechen und Vergehen in Suczawa unterstellt war.<ref name="Alex1854" /> Im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung<ref>Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“</ref> bildete der Gerichtsbezirk Kimpolung ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Dorna Watra den Bezirk Kimpolung.<ref>Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868</ref> Per 28. März 1870 kam es im Zuge einer Reform der Gerichtsbezirke zu weitreichenden Gebietsänderungen zwischen den Gerichtsbezirken der Bukowina, wobei der Gerichtsbezirk Kimpolung durch die Reform um Gemeinden aus dem Gerichtsbezirk Gurahumora erweitert wurde.<ref>Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Wiedererrichtung des Bezirksgerichtes Putilla und Äenderungen in dem Gebietsumfange mehrerer Bezirksgerichte der Bukowina“</ref><ref>Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1870, Nr. 28: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend den Beginn der Wirksamkeit des Bezirksgerichtes Putilla (Storonetz) und der Aenderungen in dem Gebietsumfange mehrerer Bezirksgerichte im Herzogthume Bukowina“</ref> 1903 wurde auf dem Gebiet des Bezirks Kimpolung zusätzlich die Schaffung des Gerichtsbezirk Stulpikany verordnet, der aus den Gemeinden Bukschoja, Dorothea-Plotonitza, Dzemine, Frassin. Negrilasa, Ostra, Schwarzthal, Slavtiora und Skulpikany aus dem Gerichtsbezirk Kimpolung gebildet wurde.<ref>Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1903, CVIII. Stück, Nr. 242: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung des Bezirksgerichtes Stulpikany in der Bukowina“</ref> Bis diese Schaffung amtswirksam wurde, dauerte es jedoch bis zum 1. September 1910.<ref>Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1910, XLIX. Stück, Nr. 123: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Aktivierung des Bezirksgerichtes Stulpikany in der Bukowina“</ref>

Einzelnachweise

<references />

Literatur

Vorlage:Klappleiste/Anfang Bojan | Czernowitz | Czudyn | Dorna Watra | Gurahumora | Kimpolung | Kotzman | Ober-Wików (geplant) | Putilla | Radautz | Sadagora | Seletin | Sereth | Solka | Stanestie | Storozynetz | Stulpikany | Suczawa | Waschkoutz am Czeremosch | Wiznitz | Zastawna Vorlage:Klappleiste/Ende