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Pharmazeutischer Assistent

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Vorlage:Hinweisbaustein Ein pharmazeutischer Assistent gehört in Deutschland zum pharmazeutischen Personal in der Apotheke.<ref>Medizinexpert*innen bei DocCheck: Pharmazeutischer Assistent. Abgerufen am 26. Oktober 2025.</ref> Die Herstellung von Arzneimitteln ist ihm unter Aufsicht eines Apothekers erlaubt, die Abgabe von Arzneimitteln jedoch nicht.

Der Pharmazeutische Assistent hat eine Fachschulausbildung, die bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, in der ehemaligen DDR absolviert.<ref>Egon Metz: Die Produktivgenossenschaft in der Marktwirtschaft — Eine Chance für die kooperativen Einrichtungen der ehemaligen DDR. In: dwir. Band 1, Nr. 2, 1991, ISSN 1439-1589, S. 52–59, doi:10.1515/dwir.1991.1.2.52.</ref> Seit der deutschen Wiedervereinigung werden keine pharmazeutischen Assistenten mehr ausgebildet.<ref>Apothekerverband Westfalen-Lippe. Abgerufen am 26. Oktober 2025.</ref> Der Tätigkeitsbereich gleicht dem eines pharmazeutisch-technischem Assistenten.<ref>Apothekerverband Westfalen-Lippe. Abgerufen am 26. Oktober 2025.</ref>

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Einzelnachweise

<references />