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Gustl Mollath

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Datei:Gustl Ferdinand Mollath 8463.jpg
Gustl Mollath, 2015

Gustl Ferdinand Mollath (* 7. November 1956 in Nürnberg) ist ein Opfer der bayerischen Justiz. Er wurde 2006 wegen mehrerer ihm angelasteter Delikte und gleichzeitiger, durch Gutachter festgestellter Schuldunfähigkeit gerichtlich in den psychiatrischen Maßregelvollzug eingewiesen. Nachdem mehrere Instanzen über fünf Jahre diese Einweisung bestätigt hatten, kamen 2011 massive Zweifel an den Vorwürfen gegen Mollath und der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens auf. Nach einem erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren wurde Mollath im Jahr 2014 in einer neuen Hauptverhandlung wiederum freigesprochen, diesmal aber festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung (zum Zeitpunkt der neuen Hauptverhandlung) nicht vorlagen.

Die Öffentlichkeit diskutierte den Fall kontrovers, da neben den unmittelbaren Tatvorwürfen gegen Gustl Mollath unter anderem auch der Vorwurf von Schwarzgeldgeschäften gegen Mitarbeiter der HypoVereinsbank, der heutigen Unicredit Bank, der Verdacht gegen seine Ehefrau, ihn falsch beschuldigt zu haben, sowie schwere Vorwürfe gegen Politik, Justiz und Gerichtsgutachter laut wurden. Es gab eine allgemeine Diskussion über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken. Eine Gesetzesänderung von 2016, die die Rechte gerichtlich in die Psychiatrie Eingewiesener verbesserte, sahen manche als Reaktion auf den Fall.<ref>Nachgefragt am 29. April 2016 – „Mollath-Paragraph“ geändert. Bundestag beschließt höhere Hürden für Unterbringung in der Psychiatrie. Webseite zu einem Beitrag im Fernsehmagazin Report Mainz. In: swr.de. 29. April 2016, archiviert vom Vorlage:IconExternal; abgerufen am 6. April 2019.</ref>

Da die Justiz die Schwarzgeldvorwürfe nie umfassend untersuchte, gab es außerdem Spekulationen, Mollath sei Opfer einer Intrige zur Vertuschung dieser Vorgänge geworden – insbesondere seit ein 2012 öffentlich gewordener Revisionsbericht der Bank Unregelmäßigkeiten feststellte, die Mollaths Vorwürfe bestätigten, soweit sie nachprüfbar waren.

2018 erhob Mollath Schadenersatzforderungen gegen den Freistaat Bayern, die im November 2019 in einem Vergleich zu einer Entschädigung von zusätzlich 600.000 Euro zu einem bereits zuvor erhaltenen Betrag von 70.000 Euro führte.<ref>Hohe Entschädigung: Mollath einigt sich mit dem Freistaat. In: augsburger-allgemeine.de. 12. November 2019, abgerufen am 10. Dezember 2020.</ref>

Leben

Mollath besuchte die Nürnberger Waldorfschule und schloss seinen Bildungsweg 1976 an der Hiberniaschule in Herne mit Fachhochschulreife und Gesellenbrief ab.<ref name="gfhc">Der Fall Gustl Mollath – Chronologie. In: gustl-for-help.de. Gustl Mollath, 6. November 2014, abgerufen am 23. Februar 2018.</ref> Anschließend begann er ein Maschinenbaustudium, das er abbrach. 1981 arbeitete er für rund zwei Jahre im Bereich Controlling bei MAN<ref name="gfhc" /> und gründete danach die Kfz-Werkstatt Augusto M,<ref name="DasErste201306032245">Monika Anthes und Eric Beres: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Die Story im Ersten: Der Fall Mollath – In den Fängen von Justiz, Politik und Psychiatrie (Memento vom 8. Juni 2013 im Internet Archive) in Das Erste vom 3. Juni 2013</ref> die auf Reifenhandel, Tuning und Restaurierung von Oldtimern spezialisiert war.

1978 lernte Mollath seine Frau Petra (1960–2017)<ref>Ex-Ehefrau von Gustl Mollath gestorben. In: sueddeutsche.de. 30. Mai 2017, abgerufen am 11. August 2019.</ref> kennen. Sie arbeitete von 1990 an als Vermögensberaterin, zuletzt für die Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft.<ref name="sdz" /><ref name="swrpdf20546" /> Die beiden heirateten 1991.<ref name="urteil_LG_N" /> Nach Angaben der Ehefrau kam es im August 2001 in der gemeinsamen Wohnung zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit Körperverletzung. 2002 zog sie aus, 2004 erfolgte die Scheidung.

Überblick über das Verfahren

Insgesamt sind drei Verfahrenskomplexe zu unterscheiden:

  1. Ausgangsverfahren vor dem AG Nürnberg (41 Ds 802 Js 4743/03) bzw. dem LG Nürnberg-Fürth (2003–2006; 7 KLs 802 Js 4743/03<ref>Rechtsprechung: LG Nürnberg-Fürth, 08.08.2006 – 7 KLs 802 Js 4743/2003. In: dejure.org. Abgerufen am 17. März 2019.</ref>)
    mit Revision zum BGH (2007; 1 StR 6/07)
  2. Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth (2009–2013; StVK 551/09)
    mit Beschwerden zum OLG Bamberg (2011–2014; 1 Ws 420/13, 1 Ws 519/12, 1 Ws 337/11)
    und Verfassungsbeschwerde zum BVerfG (2012–2013; 2 BvR 371/12)
  3. Wiederaufnahmeverfahren vor der 7. Strafkammer des LG Regensburg (2011–2013; 7 KLs 151 Js 4111/13 WA, 7 Kls 151 Js 22423/12 WA, 7 KLs 112 Js 24210/11 WA)
    mit Beschwerde zum OLG Nürnberg (2013; 1 Ws 354/13);
    Wiederaufnahmeverfahren vor der 6. Strafkammer des LG Regensburg (2013–2014; 6 KLs 151 Js 4111/13 WA), erfolgreich
    mit Revision zum BGH (2015; 1 StR 56/15)

Verfahren bis 2011

Strafverfahren

Im November 2002 erstattete die ehemalige Ehefrau von Gustl Mollath Strafanzeige gegen ihn. Zu diesem Zeitpunkt war sie bereits aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Die entsprechende Anklage der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ging beim Amtsgericht Nürnberg am 2. Juni 2003 ein. Sie umfasste eine gefährliche Körperverletzung wegen mehrfachen Schlägen, Tritten, Bissen und Würgen bis zur Bewusstlosigkeit gegen seine damalige Ehefrau am 12. August 2001. Außerdem wurde ihm eine Freiheitsberaubung seiner damaligen Ehefrau am 31. Mai 2002 vorgeworfen, indem er sie in einem Zimmer der ehemaligen gemeinsamen Wohnung für 1,5 Stunden eingesperrt haben soll.<ref>Anklageschrift in der Strafsache gegen Gustl Ferdinand Mollath, Aktenzeichen 802 Js 4743/03. (PDF; 824 kB) Scan des Originaldokuments mit handschriftlicher Ergänzung des Angeklagten. In: www.gustl-for-help.de. 23. Mai 2003, abgerufen am 24. Mai 2022.</ref> Die Anklage wurde im Oktober 2005<ref>Chronologie des Verfahrens Nr. 74. Abgerufen am 24. November 2021.</ref> durch die Staatsanwaltschaft wegen mehrfachen Sachbeschädigungen im Zeitraum zwischen dem 31. Dezember 2004 und dem 1. Februar 2005 erweitert, mit dem Vorwurf, dass Mollath Autos von Personen beschädigt haben soll, die an der Scheidung von seiner damaligen Ehefrau beteiligt gewesen sein sollten.<ref name="Urteil 8. August 2006">Urteil der 7. Strafkammer bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth in der Strafsache gegen Mollath […] Aktenzeichen 7 KLs 802 Js 4743/2003. 8. August 2006, S. 3 (Scan [PDF; 7,8 MB; abgerufen am 9. Januar 2023]).</ref>

In der ersten Hauptverhandlung hatte das Amtsgericht Nürnberg Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten Mollath. Deswegen wurde zunächst ein entsprechendes psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Mollath erschien allerdings zu keinem Begutachtungstermin. Für eine zwangsweise Durchführung einer Begutachtung wurde eine zeitweise Unterbringung zunächst im Klinikum am Europakanal in Erlangen und dann, wegen Befangenheit des Gutachters, im Bezirkskrankenhaus Bayreuth angeordnet. Die Beschwerden von Gustl Mollath dagegen blieben ohne Erfolg. Im Bezirkskrankenhaus Bayreuth fertigte der Chefarzt der Klinik für forensische Psychiatrie, Klaus Leipziger, das Gutachten vom 25. Juli 2005<ref>Klaus Leipziger: Forensisch-psychiatrische[s] Gutachten über Herrn Gustl Ferdinand Mollath […] Aktenzeichen 802 Js 4743/03. 25. Juli 2005 (Scan [PDF; 18,6 MB; abgerufen am 25. Januar 2023]).</ref>, welches Mollath die Entwicklung eines paranoiden Gedankensystems attestierte. Da mit diesem Gutachten eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB als mögliche Folge des Strafverfahrens in Betracht kam, verwies das Amtsgericht, das nach § 24 GVG keine Unterbringung anordnen kann, das Verfahren an das Landgericht Nürnberg-Fürth. Daraufhin ordnete das Landgericht Nürnberg-Fürth eine vorläufige Unterbringung nach § 126a StPO an, da es davon ausging, dass es im Urteil eine entsprechende Unterbringung aussprechen müsste und bis dahin Mollath eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellte.<ref>Urteil der 7. Strafkammer bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth in der Strafsache gegen Mollath […] Aktenzeichen 7 KLs 802 Js 4743/2003. 8. August 2006, S. 5–9 (Scan [PDF; 7,8 MB; abgerufen am 29. Januar 2023]). </ref> Am 27. Februar 2006 wurde Mollath festgenommen und in der Psychiatrie untergebracht.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah die angeklagten Taten letztendlich als erwiesen an.<ref name="Urteil 8. August 2006" /> Jedoch wurde Mollath freigesprochen, da das Gericht die fehlende Schuldfähigkeit nach § 20 StGB feststellte. Gleichzeitig ordnete es wegen der von Mollath ausgehenden Gefährdung der Allgemeinheit die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB an.<ref>Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 8. August 2006 (Az.: 7 KLs 802 Js 4743/2003), S. 2, abrufbar unter: http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf (Abgerufen am 24. November 2021).</ref> Die Gerichtsentscheidung stützte sich dabei auf das psychologische Gutachten von Leipziger. Da Gustl Mollath ein Gespräch verweigert hatte, beruhte das Gutachten auf Beobachtungen im Krankenhaus und der Aktenlage. Das Gericht ging auf Grundlage des Gutachtens von einer wahnhaften psychischen Störung oder paranoiden Schizophrenie aus und rechnete damit, dass Mollath auch in Zukunft rechtswidrige Taten begehen würde. Das paranoide Denken soll sich um „Schwarzgeldkreise“ aus dem Geschäftsfeld seiner ehemaligen Ehefrau gedreht haben.<ref>Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 8. August 2006 (Az.: 7 KLs 802 Js 4743/2003), S. 20–26, abrufbar unter: http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf (Abgerufen am 24. November 2021).</ref>

Die Revision von Gustl Mollath verwarf der Bundesgerichtshof als offensichtlich unbegründet.<ref>Henning Ernst Müller: Qualitätssiegel „höchstrichterlich geprüft“. In: Legal Tribune Online. Abgerufen am 24. November 2021.</ref>

Während der zwangsweisen Unterbringung wurden weitere psychologische Gutachten eingeholt, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen dafür weiterhin bestünden und diese fortgesetzt werden dürften. Dabei gingen die Gutachter von einem krankhaften Wahn des Gustl Mollath aus, so dass der Vollzug der Unterbringung aufrechterhalten wurde.<ref>Gutachten von Herrn Kröber (2008). (PDF) Abgerufen am 24. November 2021.; Gutachten von Herrn Pfäfflin (2011). (PDF) Abgerufen am 24. November 2021.</ref>

Betreuungsverfahren

Leipziger regte im April 2006, als Gustl Mollath vorläufig untergebracht war, an, eine Betreuung einzurichten, da sich Mollath nicht selbst um seine Gesundheitsvorsorge kümmern könne. Dem kam das Gericht zunächst in einer einstweiligen Anordnung nach. Am 6. Oktober 2006 lief diese Anordnung aus.<ref>Auszug aus der Betreuungsakte Amtsgericht Bayreuth. (PDF) Abgerufen am 25. November 2021.</ref> Im Laufe des Betreuungsverfahrens wurde am 26. September 2007 ein weiteres psychologisches Gutachten erstellt. Dieses beruht auch auf einem Gespräch mit Gustl Mollath. In dem Gutachten wurde kein Bedarf für eine rechtliche Betreuung gesehen. Außerdem wurde in dem Gutachten hinterfragt, ob Gustl Mollath überhaupt an einer psychischen Krankheit leide. Wenn überhaupt, wurde nur eine Persönlichkeitsstörung mit querulatorisch-fanatischen Zügen in Erwägung gezogen.<ref>Gutachten von Herrn Simmerl (2007). (PDF) Abgerufen am 24. November 2021.</ref> Dieses Gutachten führte im Strafverfahren jedoch zu keiner Änderung der Handhabung des Falles Gustl Mollath.<ref>Chronologie des Verfahrens Nr. 98. Abgerufen am 24. November 2021.</ref>

Öffentliche Diskussion

Zahlreiche Medien, zuerst ab Anfang Oktober 2011 die Nürnberger Nachrichten durch Artikel des Redakteurs Michael Kasperowitsch und ab 2012 insbesondere die Süddeutsche Zeitung und der Südwestrundfunk mit seinen Hörfunkprogrammen und dem TV-Magazin Report Mainz, berichteten kritisch über das Verfahren. Sie warfen den befassten Gerichten Verfahrensfehler und die selektive Berücksichtigung von Beweismitteln vor und kritisierten die Gutachter.

Für ihre Artikelserie in der Süddeutschen Zeitung über den Fall Gustl Mollath wurden im März 2013 Olaf Przybilla und Uwe Ritzer mit dem 3. Preis des Wächterpreises ausgezeichnet.<ref>Wächterpreis: 17 Journalisten der SZ ausgezeichnet. In: sueddeutsche.de. 13. März 2013, abgerufen am 29. März 2018.</ref>

Erster Bericht bei Report Mainz

Am 13. Dezember 2011 veröffentlichte der SWR die Geschichte von Gustl Mollath. Der Beitrag wurde im Fernsehen in der Magazinsendung Report Mainz am gleichen Tag im Ersten gezeigt.<ref name="report" /> Mollaths frühere Frau war demnach bei der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft beschäftigt, und Mollath hatte sie und weitere Mitarbeiter beschuldigt, für Kunden Schwarzgeldgeschäfte abzuwickeln. Die Bayerische Hypo- und Vereinsbank hatte daraufhin interne Ermittlungen vorgenommen und ihr 2003 gekündigt, ebenso einem weiteren Mitarbeiter.

Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse kritisierte in dem Bericht der am Urteil gegen Mollath beteiligte Schöffe Karl-Heinz Westenrieder aus Roth das Verfahren. Er sei zur Zeit des Prozesses davon ausgegangen, dass die Geldwäsche-Vorwürfe Mollaths ungenau gewesen seien.<ref name="report" /> Der Vorsitzende Richter Otto Brixner habe Mollath jedes Mal lautstark unterbrochen und mit Saalverweis gedroht, wenn er das Thema Steuerhinterziehung und Schwarzgeldverschiebung angesprochen habe.<ref name="brkontrov20121115" />

Der Bericht kritisierte zudem, dass das Gericht Belege und handschriftliche Notizen zu Konten in der Schweiz nicht beachtete, die Mollath während des Verfahrens in einem 106 Seiten umfassenden „Duraplusordner“ eingereicht hatte.

Der Beitrag warf der Staatsanwaltschaft vor, sie hätte den detaillierten Angaben einer Strafanzeige Mollaths gegen seine Ex-Frau vom 11. Juni 2003 nachgehen müssen und überprüfen müssen, ob es Schwarzgeldtransfers gab. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hatte diese Anzeige als „zu pauschal“<ref name="sdz" /> abgelehnt.<ref name="gep-12-2" /><ref name="zeitonline" /><ref>Peter Mühlbauer: Schwarzgeldgeschäfte-Whistleblower in die Psychiatrie abgeschoben? In: Telepolis, 13. November 2012.</ref> Die Staatsanwaltschaft teilte dazu dem Magazin schriftlich mit, dass auch weiterhin kein Anlass für ein Ermittlungsverfahren bestehe.<ref name="report" />

Erwiderungen der Bayerischen Landesregierung

Nach einem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag verteidigte sich die damalige Justizministerin Beate Merk (CSU) in einer Wortmeldung vor dem Landtag am 15. Dezember 2011<ref>bayern.landtag.de : Drucksache 16/10699 vom 14. Dezember 2011</ref> gegen den Eindruck, Mollath sei aufgrund seiner Strafanzeige untergebracht worden. Am folgenden Tag ließ sie durch einen Sprecher erklären, die Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie sei Folge seiner Straftaten und habe mit seiner Strafanzeige gegen seine Frau und die Bank nichts zu tun. Mollath habe seiner Frau Würgemale am Hals, großflächige Hämatome und eine blutende Bisswunde zugefügt. Er habe zudem Dutzende Autoreifen zerstochen, unter anderem an Fahrzeugen von Anwälten seiner Frau. Seine Unterbringung sei vom Bundesgerichtshof bestätigt und werde regelmäßig überprüft.<ref>Merk: Gustl Mollath sitzt zurecht in der Psychiatrie. In: Augsburger Allgemeine Zeitung, 15. Dezember 2011.</ref> Sie wehrte sich gegen die Vorwürfe, dass die Staatsanwaltschaft auf Grund von Weisungen aus der Politik untätig geblieben sei.<ref name="taz1" /> Die Staatsanwaltschaft selbst richtete daraufhin brieflich einige Fragen an die Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft.<ref name="taz1" /> Im März 2012 hielt Merk vor dem Rechtsausschuss eine Rede, in der sie zu der schriftlichen Antwort der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank an die Staatsanwaltschaft Stellung nahm, dabei einen internen Revisionsbericht der Bank diskutierte und im Ergebnis ihre bisherige Auffassung bekräftigte.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />„71. VF, 8. März 2012“ Bericht der Bayerischen Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz zu dem Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger u. a. zu den Vorwürfen im Fall Mollath im Rechtsausschuss (Memento des Vorlage:IconExternal vom 19. August 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.swr.de (PDF; 4,4 MB) am 8. März 2012.</ref> Ende Oktober 2012 ging die Steuerfahndung davon aus, dass in mindestens einem Fall Mollaths Vorwürfe der Verschiebung von Schwarzgeld richtig seien.<ref name="br2" /> Die Opposition warf Merk vor, dem Rechtsausschuss nicht die Wahrheit gesagt zu haben.<ref>Justizministerin Merk weist Vorwürfe der Opposition zum Fall Mollath scharf zurück: „Der Rechtsausschuss wurde umfassend informiert“. Pressemitteilung Nr. 279/12 des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. In: justiz.bayern.de. 30. Oktober 2012, abgerufen am 24. Mai 2020.</ref>

Zweiter und dritter Bericht von Report Mainz

An die breite Öffentlichkeit gelangte der Fall, nachdem am 13. November 2012 die Süddeutsche Zeitung und Report Mainz sich erneut mit dem Fall Mollath beschäftigt hatten.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Vertraulicher Sonder-Revisionsbericht der Hypovereinsbank widerlegt Aussagen der bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU) im bayerischen Landtag (Memento des Vorlage:IconExternal vom 9. Mai 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.swr.de, Report Mainz (ARD) vom 13. November 2012.</ref> Report Mainz war an den im März 2003 verfassten Revisionsbericht gelangt, den es in der Folge öffentlich machte.<ref name="swrpdf20546" /> Nach dem Ergebnis der Untersuchung seien Mollaths Vorwürfe zwar in Teilbereichen diffus, aber seine Frau habe tatsächlich Kunden gegen Provisionen an eine Bank in der Schweiz vermittelt und Gelder dorthin transferiert.<ref name="swrpdf20546" /><ref name="bz20121114">Pitt von Bebenburg: Bankbericht bringt Ministerin in Not. In: Berliner Zeitung, 14. November 2012.</ref> Der Zeitung Die Welt sagte der jetzige Ehemann von Mollaths Exfrau, Martin M.: „Man hat damals nachgewiesen, dass meine Frau und einige andere Mitarbeiter unerlaubt Provisionszahlungen anderer Banken angenommen hatten.“<ref>Christian Eckl: Mollath und der Todesfahrer – Irrsinn in Regensburg. In: Die Welt, 10. August 2013. Abgerufen am 15. August 2013.</ref> Es seien außerdem, über Mollaths Vorwürfe hinaus, bei anderen Mitarbeitern Verstöße gegen die Abgabenordnung und das Wertpapierhandelsgesetz festgestellt<ref name="sdz" /><ref name="swrpdf20546" /> und Hinweise auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung gefunden worden. So sei einer „allgemein bekannten Persönlichkeit“ geholfen worden, Schwarzgeld zu waschen.<ref name="sdz" /> Die interne Revision der Bank vermerkte in ihrem Bericht, dass für die ihrerseits vorgefundenen Gesetzesverstöße keine Anzeigepflicht bestehe.<ref name="swrpdf20546" />

Report Mainz konfrontierte Merk in der Sendung in einem Interview mit einem Zitat aus dem Revisionsbericht, wonach „alle nachprüfbaren Behauptungen sich als zutreffend herausgestellt“ hätten. Das Magazin stellte dies ihrer Aussage vor dem Rechtsausschuss vom März 2012 gegenüber, wonach der Bericht<ref name="report2" /> die Vorwürfe von Mollath gerade nicht bestätigt hätte.<ref name="bz20121114" /> Merk erklärte daraufhin im Interview, dass sich keine verfolgbaren Aussagen bestätigt hätten.<ref name="merk20121113" /> Am nächsten Tag erläuterte sie etwas ausführlicher, die laut Revisionsbericht zutreffenden Vorwürfe hätten arbeitsrechtliche Sachverhalte betroffen und seien nicht verfolgbar. Soweit strafrechtliche Sachverhalte betroffen gewesen seien, sei die Verjährung schon eingetreten.<ref>Bankskandal aufgedeckt – von Ehefrau eingewiesen. In: welt.de. 22. November 2012, abgerufen am 27. November 2021.</ref><ref name="brmerk14-102" /> Es gehe nicht darum, ob Mollath die Wahrheit sage, sondern es gehe um seine Gefährlichkeit.<ref name="brmerk14" /><ref>Merk: Mollath ist kein Justizopfer. Die Welt am 28. November 2012.</ref><ref>Merk: Mollaths Unterbringung in Psychiatrie gerechtfertigt. In: nordbayern.de, 28. November 2012.</ref> Der Steuerfahnder Frank Wehrheim warf Merk in der Sendung vor, ihre Aussage sei eine „gewollte Falschaussage“.<ref name="report2" /> Die Süddeutsche Zeitung, die den Fall zeitgleich mit Report Mainz aufgegriffen hatte,<ref name="szschwarzgeld">Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Gustl und das Schwarzgeld. In: Süddeutsche Zeitung. 13. November 2012, abgerufen am 13. November 2012.</ref> berichtete darüber hinaus, dass die Finanzbehörden nach Bekanntwerden der Existenz des Revisionsberichts in der Sache Ermittlungen aufgenommen hatten.<ref>Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Nun ermitteln die Finanzbehörden. In: Süddeutsche Zeitung. 13. November 2012, abgerufen am 13. November 2012.</ref>

Am 4. Dezember 2012 thematisierte Report Mainz den Fall ein drittes Mal, diesmal insbesondere im Hinblick auf den Vorwurf der Befangenheit des Richters Brixner in Mollaths Verfahren.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Vorlage:Webarchiv/Wartung/TodayDer Wert des Parameters archive-today muss ein Datum der Form YYYYMMDD oder Zeitstempel der Form YYYY.MM.DD-hhmmss bzw. YYYYMMDDhhmmss sein.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.swr.de<templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />REPORT MAINZ vom 4. Dezember 2012 (Memento des Vorlage:IconExternal vom 24. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.swr.de aus der Sendung Report Mainz vom 4. Dezember 2012.</ref> Er soll durch einen Anruf im Jahr 2003 bei der Finanzverwaltung bewirkt haben, dass Mollaths Anzeigen nicht weiter verfolgt wurden.<ref>Michael Kasperowitsch: Ein Anruf bei Finanzbehörden stoppte brisanten Vorgang. In: Nürnberger Nachrichten. 30. November 2012, abgerufen am 30. November 2012.</ref>

Reaktionen

Der zweite Bericht löste eine Vielzahl öffentlicher Reaktionen aus. Die Opposition im Bayerischen Landtag forderte Merks Rücktritt.<ref name="brmerk14-2" /><ref name="br5" /> Die Bank verteidigte sich gegen Vorwürfe, wegen der ermittelten Gesetzesverstöße nicht selbst Strafanzeige erstattet zu haben. Die Revisionsprüfung habe „keine ausreichenden Erkenntnisse für ein strafrechtlich relevantes Verhalten von Kunden oder Mitarbeitern [ergeben], die eine Strafanzeige als angemessen erscheinen ließen“.<ref name="bz20121114" /> Es hätten sich keine Beweise für strafrechtlich relevantes Verhalten gefunden und die Prüfergebnisse seien dafür zu vage gewesen. Die Süddeutsche Zeitung bezeichnete dies daraufhin als eine „grotesk verharmlosende Darstellung“.<ref name="szschwarzgeld" />

Thematisiert wurden auf den Bericht hin auch die psychiatrischen Gutachten über Mollath aus den Gerichtsverfahren und der laufenden Überprüfung. Der Schöffe Westenrieder sagte, er habe das psychiatrische Gutachten bereits während des Verfahrens als schwach eingeschätzt, da es weitestgehend nach Aktenlage angefertigt wurde, Mollath während des Verfahrens nicht exploriert worden sei und kein Zweitgutachten erfolgte.<ref name="sdz4" /><ref name="sdz24112012" /> Auch gebe es Unterlagen, die ihm während der Hauptverhandlung nicht bekannt gewesen seien, beispielsweise eine Strafanzeige von Mollaths Ex-Frau, wonach Mollath in seinem Haus Waffen lagere. Dies hatte zu einer Hausdurchsuchung geführt, bei der nichts gefunden wurde. Dies hätte im Prozess die Glaubwürdigkeit der Ex-Frau und Hauptbelastungszeugin erheblich erschüttern können.<ref>Tobias Rudolph: Der Fall Gustl Mollath – Justizskandal oder Gerichtsalltag? In: rudolph-recht.de. 21. September 2013, abgerufen am 1. August 2018.</ref> Ihre Anzeige erfolgte am 2. Januar 2003, just dem Tag, an dem die Innenrevision der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank begann, Mollaths Vorwürfe zu überprüfen.<ref name="br20130806">Jens Kuhn, Uli Hagmann: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Der Fall Gustl Mollath – Die Ereignisse im Rückblick (Memento vom 12. August 2013 im Internet Archive) im BR, Stand 6. August 2013, abgerufen am 16. August 2013</ref> Auch Friedrich Weinberger, pensionierter Psychiater und Vorsitzender der Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie (GEP), der im April 2011 Mollath in Bayreuth besucht hatte,<ref name="taz1" /><ref>Katrin Martin: Klartext im Justiz-Drama Gustl Mollath. In: Münchner Merkur. 23. Januar 2013</ref> Maria E. Fick, die Menschenrechtsbeauftragte der bayerischen Landesärztekammer,<ref>Brief der Menschenrechtsbeauftragten der Bayerischen Landesärztekammer (PDF; 76 kB), Frau Dr. Maria E. Fick an die Bayerische Justizministerin Frau Dr. Merk im Wortlaut vom 29. Oktober 2012.</ref><ref>Marcus Klöckner: Menschenrechtsbeauftragte fordert Entschädigung für Gustl Mollath. In: Telepolis. 23. November 2012, abgerufen am 14. Juni 2013.</ref> der Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller (Universität Regensburg)<ref name="swp1">Olaf Przybilla: Fall Gustl Mollath – Strafrechtler wirft Justiz gravierende Fehler vor. In: Süddeutsche Zeitung. 18. November 2012, abgerufen am 14. Juni 2013.</ref> sowie die Süddeutsche Zeitung, die die wesentlichen Grundlagen und Ergebnisse der Gutachten veröffentlichte,<ref name="SZ_221212" /><ref>Olaf Przybilla und Uwe Ritzer: Verfahren gegen Gustl Mollath – Der dritte Mann. In: Süddeutsche Zeitung. 29. November 2012, abgerufen am 14. Juni 2013.</ref> übten Kritik an der Qualität der medizinischen Gutachten und der Tragfähigkeit des Urteils.

Die erste fachärztliche Stellungnahme zu Mollaths psychischem Zustand sei entstanden, nachdem die Ehefrau sich im September 2003 an eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie am Klinikum am Europakanal in Erlangen gewandt habe. Alleine aufgrund der Schilderungen der Ehefrau und ohne Mollath je getroffen zu haben, habe die Ärztin geschrieben, dass Mollath mit großer Wahrscheinlichkeit an einer ernstzunehmenden psychiatrischen Erkrankung leide.<ref name="SZ_221212">Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Psychiater im Fall Mollath – Gutachten aus der Ferne. In: sueddeutsche.de. 22. Dezember 2012, abgerufen am 24. August 2020.</ref> Die Bescheinigung sei am 23. September vom Rechtsanwalt der Ehefrau an das Amtsgericht Straubing gefaxt worden. All dies sei wenige Tage vor Beginn der Verhandlung geschehen.<ref name="SZ_221212" /> Der erste gerichtliche Gutachter, Michael Wörthmüller, habe sich für befangen erklärt und Klaus Leipziger empfohlen.<ref name="SZ_221212" /><ref name="strate20130412" /><ref name="gustldok1">Dokumente zu den Strafverfahren gegen Mollath 2003–2005. (PDF; 2,4 MB) gustl for help, 9. November 2012, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 11. April 2013; abgerufen am 21. April 2013.</ref> Dieser habe 2005 anhand der ihm übersandten Strafakten ein Erstgutachten erstellt, das ein „paranoides Gedankensystem“ attestierte,<ref name="donaukurier" /> in dem steht: „Eindrucksvoll kann am Beispiel des Dr. Wörthmüller ausgeführt werden, dass der Angeklagte beliebige weitere Personen, die sich mit ihm befassen (müssen), in dieses Wahnsystem einbezieht, …“.<ref name="br20130806" /> Der im Betreuungsverfahren vom Amtsgericht Straubing beauftragte Gutachter Hans Simmerl hingegen habe sich 2007 mehrere Stunden mit Mollath unterhalten, keine Hinweise auf eine psychotische Erkrankung konstatiert, schizophrenietypische Wahnideen ausgeschlossen und sich für eine Aufhebung der Betreuung ausgesprochen.<ref name="SZ_221212" /> Ein Gutachten von Hans-Ludwig Kröber habe im Juni 2008 dagegen wiederum ohne persönliche Untersuchung Mollaths die ursprüngliche ärztliche Stellungnahme und das Gutachten von Leipziger bestätigt.<ref name="donaukurier">Til Huber: Streit um Gutachten im Fall Mollath. In: donaukurier.de. 5. Dezember 2012, abgerufen am 16. Februar 2020 (aktualisiert am 20. April 2017).</ref> Es sei eine Reaktion der zuständigen Strafvollstreckungskammer auf die für Mollath positive Stellungnahme Simmerls gewesen.<ref name="SZ_221212" /> Ein Gutachten von Friedemann Pfäfflin habe 2010 zwar das von Leipziger konstatierte „Wahnsystem“ (hinsichtlich der Schwarzgeldvorwürfe) bestätigt, jedoch eine Allgemeingefährlichkeit und damit die Voraussetzung für die Unterbringung verneint.

Die Süddeutsche Zeitung kritisierte zudem das Verfahren. Insbesondere seien entlastende Hinweise kaum berücksichtigt worden. Mollath habe außerdem einen Pflichtverteidiger zugewiesen bekommen, dem er misstraut habe und der sich daher kaum in der Lage gesehen habe, ihm zu helfen.<ref name="SZ1544801">Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Leser-Fragen zum Fall Mollath – „Ist er am Ende doch verrückt?“. In: Süddeutsche Zeitung, 8. Dezember 2012.</ref> Des Weiteren widersprach sie, ähnlich wie Müller,<ref name="tpho1611" /> der Behauptung Merks, die Schwarzgeldvorwürfe Mollaths und seine Einstufung als gemeingefährlicher Geisteskranker hätten nichts miteinander zu tun. Die Annahme eines „Schwarzgeldkomplexes“ habe für Mollaths Einweisung nicht nur im Urteil des Landgerichts Nürnberg 2006, sondern bis ins Jahr 2011 und in späteren richterlichen Entscheidungen eine wichtige Rolle gespielt.<ref name="sz16112012">Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Fall Mollath – Abgestempelt als „wahnhafte Störung“. In: Süddeutsche Zeitung. 16. November 2012, abgerufen am 14. Juni 2013.</ref>

Im Zuge der Berichterstattung geriet Merk unter öffentlichen und politischen Druck und erklärte am 30. November 2012, den Fall Mollath neu aufrollen zu lassen.<ref>Olaf Przybilla: Merk will Fall Mollath neu aufrollen – Gericht überprüft Mollaths Richter. In: Süddeutsche Zeitung. 30. November 2012, abgerufen am 14. Juni 2013.</ref><ref>Patrick Guyton: Neuer Prozess für Mollath. In: swp.de. 1. Dezember 2012, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 29. Mai 2013; abgerufen am 14. Juni 2013.</ref>

Im Dezember 2012 schrieb die Spiegel-Journalistin Beate Lakotta zum Verfahren gegen Mollath, für viele Ungereimtheiten in diesem Fall ließen sich plausible Erklärungen finden.<ref name="spon121213">Beate Lakotta: Fall Gustl Mollath: Warum der Justizskandal doch keiner ist. In: Spiegel Online, 13. Dezember 2012.</ref> Das in der Gerichtsverhandlung vorgelegte Attest sei entgegen den Zweifeln der Süddeutschen Zeitung<ref name="SZ1544801" /> nicht durch ein Komplott einer mit Mollaths Ex-Frau befreundeten Sprechstundenhilfe entstanden, sondern sei vom Sohn der Praxisinhaberin angefertigt worden, der selbst Arzt sei. Es sei zwar erst im Zuge der Anzeige erstellt worden, stütze sich aber auf Einträge in der Krankenakte vom 14. August 2001. Einen Beweis für die Behauptung, Mollaths Ex-Frau sei in Schwarzgeldgeschäfte und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verstrickt gewesen, gebe es nicht. Geld im Ausland zu besitzen sei an sich legal. Ein Arbeitsgericht habe ihre außerordentliche Kündigung aufgehoben.

Bezüglich „Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt“ müsse gefragt werden, was überhaupt nachprüfbar gewesen sei. Dies seien vor allem die Transfers selbst, die aber strafrechtlich nicht zu beanstanden seien. Mollath habe die Bitte der Bank um konkrete Anhaltspunkte für den von ihm behaupteten „größten und wahnsinnigsten Steuerhinterziehungsskandal“ nur mit „Ich mache doch nicht Ihre Revisionsarbeit“ beantwortet. Die psychiatrischen Gutachter hätten ihre Diagnose nicht mit den Schwarzgeldbehauptungen begründet, sondern mit dem „wirren Inhalt“ der von ihm versandten Briefe. Mollath habe Verbindungen zwischen den Geschäften seiner Frau und der Rüstungsindustrie sowie den Rotariern gestrickt. Er habe die Reifen so zerstochen, dass die Fahrer es in einigen Fällen erst während der Fahrt bemerkten und nur mit Glück nicht zu Schaden kamen. Seine Täterschaft ergebe sich aus einem Brief an einen der Geschädigten; dieser Brief habe die Namen der übrigen aufgelistet und ihnen eine Verbindung zu Schwarzgeldgeschäften vorgeworfen.

Der Gutachter Leipziger verteidigte sein Gutachten gegen Vorwürfe, es sei aufgrund der Feststellungen des Revisionsberichts nicht mehr haltbar. Bei wahnhaften Störungen fände sich im Wahn häufig ein wahrer Kern.<ref>Anita Blasberg, Kerstin Kohlenberg, Sabine Rückert: Justizskandal: Ein Kranker wird Held. In: Die Zeit. Nr. 51, 13. Dezember 2012.</ref>

Am 28. Februar und 7. März 2013 gab es Debatten über den Fall Mollath im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtages. Diese betrafen insbesondere die Frage, ob es eine Einflussnahme des Richters Otto Brixner auf die Steuerfahndung gab. Der Präsident des Bayerischen Landesamts für Steuern, Roland Jüptner, verneinte dies. Bei der ersten Sitzung gab er zuerst als Begründung an, dass es dann eine Aktennotiz hätte geben müssen.<ref>Frank Müller, Olaf Przybilla: Bayerischer Landtag – Mollath und die Rolle des Richters. In: Süddeutsche Zeitung. 28. Februar 2013, abgerufen am 14. Juni 2013.</ref> Später musste er jedoch eingestehen, dass ein Aktenvermerk existiert. Er habe diesen aber wegen des Steuergeheimnisses geheim halten müssen. Jüptner bestand jedoch auf seiner Auffassung, dass die Einstellung des Verfahrens auch ohne das Telefonat mit Brixner erfolgt wäre. Die Opposition gab sich nicht überzeugt.<ref name="sz1618621">Frank Müller, Olaf Przybilla: Fall Mollath – Justiz will schnell über Wiederaufnahme entscheiden. In: Süddeutsche Zeitung. 7. März 2013, abgerufen am 14. Juni 2013.</ref> Ein weiterer Diskussionspunkt in der Sitzung vom 7. März 2013 betraf Äußerungen, die die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg laut Zeit telefonisch getätigt hatte. Demnach gestehe man zu, dass das Urteil mit einer gewissen „Schludrigkeit“ zustande gekommen sei. Man betrachte jedoch das Urteil ungeachtet der „Flüchtigkeitsfehler“ als „im Ergebnis richtig“. Eine Neuverhandlung auf politischen Druck hin mit Freispruch würde einer Katastrophe für die Bevölkerung gleichkommen, da man mit Mollath dann „einen gefährlichen Mann auf die Straße entlassen“ würde.<ref>Sabine Rückert: Justizskandal: Hinwegprozessiert. In: Die Zeit. Nr. 10, 28. Februar 2013</ref> Die Opposition monierte zudem, dass der Fall einer Staatsanwaltschaft außerhalb des Oberlandesgerichtsbezirks zugeteilt worden war, nun aber doch wieder eine Stelle dort zuständig sei. Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich sei außerdem 2004 Amtsgerichtspräsident in Nürnberg gewesen und Mollath habe sich damals zweimal erfolglos an ihn gewandt.<ref name="sz1616578">Frank Müller und Olaf Przybilla: Fall Mollath – Nürnberger Justiz prüft sich selbst. In: Süddeutsche Zeitung. 5. März 2013, abgerufen am 14. Juni 2013.</ref> Nerlich dementierte daraufhin, dass er oder einer seiner Mitarbeiter die in der Zeit wiedergegebenen Aussagen gemacht hätten.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Fall Mollath: Nürnbergs Generalstaatsanwalt bleibt zuständig (Memento vom 10. März 2013 im Internet Archive). In: Bayerischer Rundfunk. 7. März 2013</ref> Grüne und Freie Wähler, die in einem Dringlichkeitsantrag die Ablösung Nerlichs forderten, konnten in der Sitzung nicht die Unterstützung der SPD gewinnen, die diesen als Forderung nach politischer Justiz darstellte.<ref name="sz1618621" />

Die Süddeutsche Zeitung kritisierte Merks Aussage im März 2012 vor dem Landtag, wonach der „Duraplusordner“ ein „abstruses Sammelsurium“ sei. Dieser hätte zusammen mit dem Revisionsbericht und Kontoverfügungen von Schweizer Nummernkonten im Dezember 2012 zur Einleitung einzelner Steuerstrafverfahren geführt.<ref>Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Fall Mollath – „M. = Spinner“. In: Süddeutsche Zeitung. 3. März 2013, abgerufen am 14. Juni 2013.</ref> Anfang April 2013 berichtete sie außerdem, Mollath sei zwischen April und Oktober 2006 unter Betreuung gestellt worden. Das Haus seiner Eltern sei im Dezember 2007 für 226.000 Euro unter Wert zwangsversteigert worden. Ersteigert wurde es von Mollaths geschiedener Frau.<ref>Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Verlorene Vergangenheit. In: Süddeutsche Zeitung. 8. April 2013, abgerufen am 8. April 2013.</ref><ref name="gep-12-2" /> Sie veräußerte es um 264.000 Euro.<ref name="SP2013-33" /> Gerichtsurteilen nach schuldete Mollath ihr über 210.000 Euro.<ref name="SP2013-33">Beate Lakotta: Die andere Hälfte, Der Spiegel Nr. 33 vom 12. August 2013, S. 45</ref>

Nach Mollaths Angaben waren seine Ex-Frau und ihr späterer Mann zum Zeitpunkt des Prozesses 2006 bereits liiert. Mitte April 2013 bestätigte der Richter Brixner, dass er ihn gekannt hatte. Er sei 1980 der Handballtrainer des Bankmanagers gewesen, habe danach keinen Kontakt mehr zu ihm gepflegt.<ref>Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Umstrittener Richter mit brisanter Bekanntschaft. In: Süddeutschen Zeitung. 13. April 2013, abgerufen am 13. April 2013.</ref><ref name="DasErste201306032245" />

Untersuchungsausschuss im Landtag

Anfang April 2013 beantragten Grüne und Freie Wähler einen Untersuchungsausschuss im Landtag, in dem untersucht werden sollte, ob „Vernebelung und Unwahrheit in offiziellen Stellungnahmen der Justizministerin, der Finanzverwaltung und leitender Justizangestellter“ zu Mollaths Situation beigetragen hätten und warum seinen Hinweisen zu den Schwarzgeldverschiebungen nicht nachgegangen worden sei.<ref>Frank Müller: U-Ausschuss zum Fall Mollath. In: Süddeutsche Zeitung. 11. April 2013, abgerufen am 11. April 2013.</ref><ref>Marlene Halser: Hastige Wahrheitsfindung. In: die tageszeitung. 17. April 2013, abgerufen am 17. April 2013.</ref>

Der Dienststellenleiter Wolfgang Kummer gab an, von dem „Duraplusordner“ zwar gewusst, ihn aber nicht angefordert zu haben. So sei es erst 2011 über den Revisionsbericht der Bank zu einer Bestätigung von Mollaths Vorwürfen gekommen.<ref name="br1">Erste Zeugen im Fall Mollath Überlastung und Unterlagenfehler führten zur Panne. In: Bayerischer Rundfunk, 14. Mai 2013 (<templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />online (Memento vom 14. April 2013 im Internet Archive))</ref>

Am 17. Mai 2013 sagte u. a. der Richter a. D. Otto Brixner vor dem Untersuchungsausschuss aus.<ref>Uwe Ritzer, Olaf Przybilla: Räumung von Mollaths Haus wohl rechtswidrig. In: Süddeutsche Zeitung. 16. Mai 2013, abgerufen am 3. Juni 2013.</ref><ref>Ein völlig belangloses Telefonat. In: Süddeutsche Zeitung. 17. Mai 2013, abgerufen am 17. Mai 2013.</ref> Dabei gab er an, den Duraplusordner nicht gelesen zu haben. Er sei in schwierigen persönlichen Umständen gewesen. Er persönlich habe das Urteil zwar ausgefertigt und verkündet, aber Richterin Heinemann sei die Berichterstatterin in diesem Verfahren gewesen. Laut Brixner seien für das Urteil letztlich aber die gesamte Kammer, das heißt drei Richter und zwei Schöffen, verantwortlich.<ref>Marcus Klöckner: Fall Mollath: „Es ist nicht mein Urteil“. In: telepolis – Heise online. 18. Mai 2013, abgerufen am 18. Mai 2013.</ref> Die Süddeutsche Zeitung kritisierte, nur 8 der 106 Seiten des Duraplusordners bestünden aus Mollaths Darlegungen. Diese hätten zudem ein Teilgeständnis enthalten. Deshalb sei es abwegig, einen Zusammenhang mit den Tatvorwürfen zu verneinen, wie es das Urteil tat, vor allem, wenn der Inhalt gar nicht gelesen wurde.<ref>Olaf Przybilla: Richter ignorierte Beweismittel. In: Süddeutsche Zeitung. 21. Mai 2013, abgerufen am 21. Mai 2013.</ref>

Am 4. Juni bestätigte der pensionierte Generalstaatsanwalt Klaus Hubmann im Ausschuss, zur Zeit von Mollaths Anzeigen der Präsident des Rotary-Club Nürnbergs gewesen zu sein. Er wies Verbindungen in den HVB-Vorstand zurück. Dies gelte, obwohl eine Mitarbeiterin der HVB dafür freigestellt war, Verwaltungstätigkeiten für den Rotary-Club durchzuführen, und zwar in einem Zimmer in der Bankfiliale.<ref>Olaf Przybilla: Fall Mollath – Nürnbergs seltsame Rotarier. In: Süddeutsche Zeitung. 4. Juni 2013, abgerufen am 4. Juni 2013.</ref>

Am 6. Juni räumte der Ermittler Wolfhard Meindl ein, das Gericht habe „einige prozessuale Normen nicht ganz richtig beachtet“. Den Vorwurf der Rechtsbeugung wies er laut einem Bericht der Schwäbischen Zeitung zurück.<ref>Ralf Müller: Staatsanwalt kritisiert Justizfehler im Fall Mollath. In: Schwäbische Zeitung. 6. Juni 2013, abgerufen am 12. Juni 2013.</ref> Die Süddeutsche Zeitung berichtete dagegen, Staatsanwalt Meindl halte in einem Punkt eine Rechtsbeugung für möglich.<ref>Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Wenn der Herr Staatsanwalt erzählt.] via Sueddeutsche.de, , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL;.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> Der Steuerfahnder Georg Seifert bestätigte Ermittlungen gegen eine Anzahl von Steuerpflichtigen, die Mollath aufgeführt hatte. Nicht bestätigen könne er bisher Mollaths Vorwürfe, wonach seine frühere Ehefrau vermögenden HVB-Kunden geholfen habe, Schwarzgelder in die Schweiz zu verschieben. Man habe unversteuerte Zinseinkünfte gefunden, jedoch nur im niedrigen Bereich, und bei einigen Bankkunden sei möglicherweise aufgrund von Freibeträgen und Anrechnung der Schweizer Quellensteuer sogar mit einer Steuererstattung zu rechnen.

Am 11. Juni wurde Mollath selbst vom Untersuchungsausschuss gehört. Der Vorsitzende Florian Herrmann (CSU) betonte, das Thema des Untersuchungsausschusses sei das Verhalten der staatlichen Behörden, nicht die Frage, ob Mollath zu Unrecht in der Psychiatrie untergebracht sei.<ref>Albert Schäffer: Sein bester Anwalt. – Der berühmteste Psychiatriepatient der Republik tritt vor dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags als Zeuge in eigener Sache auf: Sprachlich präzise und äußerst rational ist Gustl Mollath der beste Anwalt seiner selbst. In: FAZ. 11. Juni 2013, abgerufen am 12. Juni 2013.</ref> Mollath wies von sich, wahnhaft zu sein.<ref name="sz11062013">Ingrid Fuchs: Von der Justiz misshandelt. In: Süddeutsche Zeitung. 11. Juni 2013, abgerufen am 12. Juni 2013.</ref><ref name="spon905166">Gustl Mollath vor Untersuchungsausschuss: Die Abrechnung. In: Spiegel Online. 11. Juni 2013, abgerufen am 12. Juni 2013.</ref> Er gestand zu, der Duraplusordner könne auf den ersten Blick wirr erscheinen. Wer ihn vollständig durchlese, könne ihn aber verstehen.<ref name="dradio201306111732">Fall Mollath rückt die Justiz in schlechtes Licht. In: deutschlandradio.de. 2. Oktober 2013, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 11. Februar 2022; abgerufen am 11. Februar 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.deutschlandradio.de</ref> Auf Nachfrage gab er an, nie von der Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft wegen des Duraplusordners kontaktiert worden zu sein. Er bekräftigte seinen Vorwurf der Schwarzgeldgeschäfte und auch seine Aussage, der Revisionsbericht beschreibe bei weitem nicht deren wahren Umfang.<ref>Lisa Rokahr: Gustl Mollath vor dem Untersuchungsausschuss „Bitte nicht mehr diese Anstalt“ im Stern online vom 11. Juni 2013</ref> Er habe vor seiner Unterbringung weitere Beweismittel nach Frankreich und in die Schweiz gebracht bzw. an Personen dort versendet, nämlich an Serge Klarsfeld (Ehemann von Beate Klarsfeld) und an den Schweizer Publizisten Jean Ziegler.<ref>Mollath rechnet vor Ausschuss mit Justiz und Psychiatrie ab. In: swp.de. 11. Juni 2013, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 16. Juni 2013; abgerufen am 17. September 2024.</ref><ref>Frank Preuß: Ist Mollath irrtümlich in der Psychiatrie? In: Westdeutsche Allgemeine Zeitung. Funke Mediengruppe, 13. Juni 2013, abgerufen am 1. Mai 2025.</ref> Es sei aber ungewiss, ob sie bei den Empfängern noch vorhanden seien.<ref name="spon905166" /> Weiteres Material sei bei der Zwangsversteigerung seines Hauses verloren gegangen.<ref>Bayerischer Landtag: Gustl Mollath rechnet mit Justiz ab. In: Die Zeit. 11. Juni 2013</ref> Mollath kritisierte den Richter Brixner dafür, ihm das Wort verboten zu haben. Er kritisierte außerdem die Unterbringung in der Psychiatrie und forderte eine Verlegung in die Sicherungsverwahrung in einem gewöhnlichen Gefängnis. MdL Florian Streibl, (Freie Wähler, Initiator des Ausschusses) hielt Mollaths Theorie einer Verschwörung zwischen Bayerischer Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft, Justiz, Finanzbehörden und Psychiatrie zwar für widerlegt, die Nachlässigkeit der Justiz in diesem Fall sei aber fast noch schlimmer.<ref name="dradio201306111732" /><ref>Ministerin Merk äußert Mitgefühl mit Mollath. In: Die Welt. 14. Juni 2013, abgerufen am 7. August 2013.</ref>

Am 13. Juni gab ein HVB-Mitarbeiter gegenüber dem Untersuchungsausschuss an, er könne Schwarzgeldgeschäfte weder bestätigen noch dementieren, er halte sie jedoch für „vielleicht wahrscheinlich“. Mollath habe aber trotz Aufforderungen keine weiteren Beweise vorgelegt. Die Formulierung, wonach sich alle nachprüfbaren Behauptungen Mollaths „als zutreffend herausgestellt“ hätten, sei unglücklich und der Form nach wahrscheinlich falsch. Die Oberstaatsanwältin Sabine Schauer gab an, den Duraplusordner gelesen zu haben. Die Vorwürfe seien aber zu unkonkret gewesen. Sie habe auch den Hinweis auf die interne Prüfung durch die HVB gesehen. Sie habe aber kein Muss gesehen, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, die Sache weiter zu verfolgen. Der anfangs mit dem Fall befasste Amtsrichter Huber sagte aus, Mollath hätte mit Bewährung rechnen können, wenn er die Taten seinerzeit eingeräumt hätte.<ref>Opposition fordert Merks Ablösung. In: Bayerischer Rundfunk. 13. Juni 2013, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 16. Juni 2013; abgerufen am 4. Mai 2014.</ref><ref>Olaf Przybilla: Untersuchungsausschuss im Fall Mollath – „Alles zu pauschal“. In: sueddeutsche.de. 13. Juni 2013, abgerufen am 16. Dezember 2019.</ref>

Am 14. Juni sprach Justizministerin Merk vor dem Untersuchungsausschuss. Freiheit sei ein bedeutendes Menschenrecht. Sie bekräftigte ihre bisherige Position. Die Justiz sei unabhängig und sie sei nicht zuständig gewesen. Sie habe richtig gehandelt, wenn auch nicht hundertprozentig alles richtig gemacht. Die Staatsanwaltschaft hätte das Material Mollaths schon 2004 den Steuerfahndern übergeben müssen. Sie habe jedoch sofort den Wiederaufnahmeantrag angewiesen, nachdem bekannt geworden sei, dass das Attest vom Sohn der Ärztin ausgestellt worden war. Zuvor sei dies nicht möglich gewesen. Die eidesstattliche Versicherung des früheren Freundes des Ehepaares Mollath Edward Braun, Zahnarzt aus Bad Pyrmont habe sie nicht erreicht. Sie warf Mollath vor, den von ihr eröffneten Weg, sich von einem neuen, von ihm gewählten Gutachter untersuchen zu lassen, nicht gegangen zu sein. Dennoch bewege sie das Schicksal Mollaths. Die Opposition bekräftigte ihre Rücktrittsforderung.<ref>Bayerns Justizministerin Merk gibt Mollath Mitschuld. In: Focus. 14. Juni 2013, abgerufen am 12. Mai 2014.</ref><ref>Ich sehe keinen Fehler. In: Süddeutsche Zeitung. 14. Juni 2013, abgerufen am 4. Mai 2014.</ref><ref>Ministerin Merk äußert Mitgefühl mit Mollath. In: Die Welt. 14. Juni 2013, abgerufen am 4. Mai 2014.</ref> Die Grünen beantragten auf Bundesebene eine Stellungnahme der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vor dem Menschenrechtsausschuss.<ref>Dietmar Neuerer: Fall Mollath beschäftigt Bundestagsausschuss. In: handelsblatt.com. 26. Juni 2013, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 17. Juni 2013; abgerufen am 9. Januar 2024.</ref> Am 26. Juni wurde der Antrag mit den Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt.<ref>Rückendeckung für den Gutachter. In: sueddeutsche.de.de. 14. Juni 2013, abgerufen am 11. April 2021.</ref>

Am 10. Juli 2013 verlangte die Landtagsopposition erneut Merks Entlassung. Kurz vor dem Abschluss des Untersuchungsausschusses sahen die Vertreter der Regierungsparteien CSU und FDP keine persönlichen Fehler im Fall Mollath. SPD, Grüne und Freie Wähler warfen Merk hingegen absichtliche Täuschung vor und behielten sich eine Neuauflage des Untersuchungsausschusses nach der Landtagswahl am 15. September 2013 vor.<ref>FDP will Einweisung erschweren – Gesetzesänderung wegen Mollath? In: merkur.de. 9. Juli 2013, abgerufen am 25. Februar 2018.</ref><ref>Gustl Mollath spaltet Bayerns Politik. In: augsburger-allgemeine.de. 10. Juli 2013, abgerufen am 1. März 2018.</ref>

Am 17. Juli wurde im Plenum der Schlussbericht des Untersuchungsausschusses Fall Mollath (Drucksache 16/17741)<ref>Bayerischer Landtag: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />16. Wahlperiode: Drucksache 16/17741 (Memento vom 19. Februar 2014 im Internet Archive). 10. Juli 2013 (Schlussbericht des Untersuchungsausschusses Fall Mollath – PDF; 926 KB)</ref> mit Aussprache behandelt.<ref>Bayerischer Landtag: Dr. Gabriele Pauli - Rede vor dem Bayerischen Landtag zum Fall Gustl Mollath, 132. Plenarsitzung des Bayerischen Landtags am 17. Juli 2013: TOP 27 17. Juli 2013 (Video)</ref> Ausschusschef Florian Herrmann (CSU) sagte dabei, die Landtagsopposition hätte mit „rückhaltlosem Wahlkampfgetöse ein Zerrbild der Justiz gezeichnet. Sie tragen auf dem Rücken der Justiz ihren Wahlkampf aus, letztlich auch auf dem Rücken von Herrn Mollath.“ Dem entgegnete Inge Aures, für die SPD im Untersuchungsausschuss: „Die Finanzbehörden haben gar nicht ermittelt, die Staatsanwaltschaft hat nur einseitig ermittelt, der Generalstaatsanwalt hat gemauert, und die Justizministerin hat vertuscht.“<ref>Frank Müller, Olaf Przybilla, Andrea Vyslozil: Fall Mollath und die Politik – Justizministerin ohne Rückendeckung, Süddeutsche Zeitung vom 17. Juli 2013</ref>

Dokumentation über den Fall Mollath

Am 3. Juni 2013 zeigte die ARD eine Dokumentation,<ref name="DasErste201306032245" /> in der die Journalisten Monika Anthes und Eric Beres aus der Redaktion von Report Mainz ihre bisherigen Magazinsendungen zusammenfassten.<ref>Albert Schäffer: „Der Fall Mollath“ im Ersten – Von Schwarzgeld wollte niemand etwas wissen in der FAZ online vom 3. Juni 2013</ref> Des Weiteren wurden anonyme Aussagen eines Sohnes eines Anlegers der HVB wiedergegeben, wonach die Bank seinem Vater Hilfe angeboten habe, Schwarzgeld in die Schweiz zu transferieren.<ref>Mollath darf sich selbst erklären – Seit 2006 sitzt er in der Psychiatrie. Nun bietet ihm der Landtag eine Bühne in die Welt online von 5. Juni 2013</ref> Infolge von Mollaths Angaben seien außerdem 20 Steuerermittlungsverfahren eingeleitet worden, teils durch Selbstanzeigen.<ref name="DasErste201306032245" /> Rechtsanwalt Gerhard Strate, der Mollath unentgeltlich verteidigte, warf in der Dokumentation Brixner erneut Befangenheit, Rechtsbeugung und Sachverhaltsverfälschung in dem Urteil vor, das er mit seiner Unterschrift als einziger verantwortet habe.<ref name="DasErste201306032245" /> Der Tagesspiegel kritisierte, die Dokumentation beschränke sich zu sehr auf das Wiederaufbereiten schon präsentierter Fakten. Sie reflektiere zu wenig eine mögliche politische Instrumentalisierung des Falles und mögliche Zweifel an Mollaths Darstellungen, wie sie in diesem Zusammenhang durch Kommentatoren von Zeit und Spiegel geäußert wurden.<ref>Thomas Gehringer: Gustl Mollath: Nur ein Opfer oder auch ein Täter? im Tagesspiegel vom 3. Juni 2013</ref>

Kurz darauf berichtete die Redaktion von Report Mainz in einer Pressemitteilung, dass es in Bezug auf Mollaths Angaben schon im April 2013 Durchsuchungen beim Bankhaus Bethmann gegeben habe, bezüglich Geschäften aus der Zeit, als es noch Teil der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank war.<ref>Der Fall Mollath – Steuerfahnder führten im April Razzien durch. In: swr.de. 3. Juni 2013, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 28. Februar 2019; abgerufen am 27. Februar 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.swr.de</ref>

Äußerungen der früheren Ehefrau

Am 10. Juni 2013 äußerte sich Mollaths frühere Ehefrau erstmals selbst und legte ihre Sicht der Dinge gegenüber dem Nordbayerischen Kurier dar.<ref name="nb12062013">Otto Lapp: Mollaths Ex-Frau bricht zum ersten Mal ihr Schweigen. In: Nürnberger Zeitung. 12. Juni 2013.</ref> Mollath habe seine Autowerkstatt nie in die Gewinnzone gebracht und es seien erhebliche Gelder hineingeflossen. Er sei schon vor der Trennung überschuldet gewesen, habe eigene Erbschaften in die Firma gesteckt und auch sein geerbtes Haus beliehen. Auch sie habe aus Versicherungsleistungen und zwei Erbschaften Geld für seine Firma zugeschossen und ihm Darlehen von insgesamt 300.000 DM gegeben. Insgesamt hätten die Verbindlichkeiten bis 1998 zwischen 400.000 und 700.000 DM geschwankt. Sie wies die Aussage des Zahnarztes Edward Braun zurück, demzufolge sie Mollath angeboten habe, er könne 500.000 Euro seines Vermögens behalten, wenn er zu Schwarzgeldgeschäften schweige. Sie stellte die Frage, welches Vermögen damit denn gemeint sein solle. Ihre Aussagen seien durch Bilanzen, Konto- und Grundbuchauszüge belegbar. Dennoch habe Mollath nach der Trennung weiter Geld gefordert. Dies gehe aus Briefen Mollaths hervor. Sie habe das Haus zwangsversteigern lassen, nachdem sie Schuldtitel für die Darlehen erwirkt habe, sie habe sich aber gegen einen Verkauf unter Wert eingesetzt. Dies gehe auch aus einer Aktennotiz hervor.

Grund für die Trennung sei gewesen, dass Mollath stark eifersüchtig gewesen sei und sie kontrolliert habe, wie ein ehemaliger Kollege bezeugen könne. Das Thema Schwarzgeld sei zwischen ihr und Mollath während der Beziehung niemals, sondern erst nach der Trennung ein Thema gewesen, wie ihre Familienangehörigen bestätigen könnten. Er habe sie nach der Trennung gestalkt, ihr viele Briefe geschrieben und sie ständig angerufen, das habe er auch selbst dokumentiert. Außerdem habe er sie und Personen aus ihrem Umfeld belästigt und verfolgt und Fotos von ihr und ihrem neuen Partner geschossen. Es habe wiederholte Gewaltausbrüche Mollaths gegeben. Er habe zwar nicht dauernd, aber immer dann zugeschlagen, wenn er sich in die Enge getrieben gefühlt habe. Er habe dies einmal in einem Brief so dargestellt, als habe er sich gewehrt, dabei habe sie ihn nicht angegriffen; sie habe auch nur 54 kg gewogen und er über 90. Mollath habe sie schon vor der Ehe geschlagen, des Weiteren habe er auch seine Mutter geschlagen. Sie sei schon in den Anfangsjahren der Ehe, während der 1990er, mehrmals wegen Gewalttätigkeiten Mollaths zu ihrer Familie geflüchtet. Dies könnten ihre Familienangehörigen und auch Zeugen außerhalb der Familie bezeugen. Sie sei gegen deren Rat wieder zu Mollath zurückgekehrt, weil Mollath immer versprochen habe, sich zu ändern und sie Mitleid mit ihm gehabt habe. Mollath habe mehrmals versucht, sich das Leben zu nehmen, erstmals noch vor dem Schulabschluss.

Ermittler hätten bei ihr kein Schwarzgeld gefunden. Die Bank habe die außerordentliche Kündigung zurückgenommen und sich auf eine normale Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindung geeinigt; mehr wolle sie wegen laufenden Verfahrens zu diesem Sachverhalt noch nicht sagen. Edward Braun sei nicht ein guter Freund der Familie gewesen. Man habe sich bei Ferrari-Tagen getroffen, er sei aber nur einmal bei ihnen in Nürnberg gewesen. Sie habe auch keinen Drohanruf getätigt. Sie sei, entgegen Mollaths eigener Darstellung, von Mollath angegriffen und festgehalten worden, bis ihre Schwägerin zur Hilfe gekommen sei, die auch den gesamten Tag dann bei ihr verbracht habe. Die Schwägerin selbst gab an, Mollaths frühere Frau sei nicht in der Verfassung gewesen, zu drohen. Der neue Partner von Mollaths Ex-Frau entgegnete bezüglich Mollaths Anschuldigungen, mit Richter Brixner gemeinsame Sache gemacht zu haben, dieser sei nur für eine Saison 1981/82 sein Handballtrainer gewesen. Danach habe es keinen Kontakt mehr gegeben. Ein Unternehmer, der die Ferraris von Mollaths Unternehmen bis zur Zwangsversteigerung aufbewahrt hatte und der Opfer von Reifenstechereien wurde, gab an, Mollath habe sogar selbst in einer seiner vielen Gerichtsverhandlungen seinen Anwalt erklären lassen, er leide an einer schweren psychischen Krankheit. Er sei zwar immer freundlich gewesen, aber seine verbale Ausdrucksweise habe Anlass zur Sorge gegeben. Der Kurier berichtete auch von einer eigenen Recherche, die ergeben habe, dass Mollath sein gesamtes Inventar aus dem Haus selbst an einen Bekannten verkauft habe. Wenn Mollath sage, ihm sei nicht einmal ein Bild seiner Mutter geblieben, so habe er dies selbst verkauft. Der Käufer sei aber für den Kurier nicht erreichbar gewesen.

Ein Sprecher des Oberlandesgerichts Nürnberg kommentierte, die Aussagen der Ex-Frau seien geeignet, den Ausgang eines eventuellen Wiederaufnahmeverfahrens zu beeinflussen.<ref name="mp10062013">Otto Lapp: Erstmals spricht Mollaths Ex-Frau – Vor der Anhörung von Gustl Mollath im Untersuchungsausschuss äußert sich Petra M. In: Main-Post. 11. Juni 2013, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 13. Juni 2013; abgerufen am 12. Juni 2013.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.mainpost.de</ref>

Edward Braun bezeichnete die Aussagen von Mollaths Ex-Frau am Rand des Untersuchungsausschusses am darauffolgenden Tag als Schutzbehauptungen.<ref name="ts20130612">Patrick Guyton: Der Fall Gustl Mollath – Lieber im Gefängnis als in der Psychiatrie in Der Tagesspiegel vom 11. Juni 2013</ref> Mollath selbst äußerte sich dort ebenfalls und wies jede körperliche Gewaltanwendung gegenüber seiner Frau zurück, ebenso die Reifenstecherei.<ref name="sz11062013" /> Am 13. Juni berichteten die Nürnberger Nachrichten, ihnen lägen Briefe vor, die im Widerspruch zu ihren Aussagen stünden. Im Briefverkehr von 2002 fänden sich entsprechende Angaben zu Geld, das Mollath zum Schweigen angeboten worden sei. Auch sei 2000 schon vor der Trennung von Schwarzgeldvorwürfen die Rede gewesen.<ref>Michael Kasperowitsch: Justiz hält Mollath weiter für gefährlich. In: nordbayern.de. 13. Juni 2013, abgerufen am 2. März 2018.</ref>

Vor der Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag

Ursula Gresser bekam am Mittag des 10. Juni 2013 Besuch von zwei Polizeibeamten in Zivil, die nach ihrer Darstellung Bedenken wegen der Sicherheit einer Veranstaltung von Justizministerin Merk im Zusammenhang mit einem Tweet äußerten. Sie hatte dort zuvor geschrieben „Wann Mollath freikommt? Diese Frage könnte man Frau Merk am Mo. 10.06.13 um 19 Uhr im Landgasthof Hofolding stellen“. Gresser wertete den Polizeibesuch als Einschüchterungsversuch.<ref>Marcus Klöckner: Fall Mollath: Polizeibesuch bei CSU-Mitglied nach kritischem Tweet – Sicherheitsdienst von Beate Merk war eingeschaltet, ehemalige Frau von Mollath hat sich erstmals zu Wort gemeldet in telepolis – heise online vom 11. Juni 2013</ref><ref name="welt-117060262">K. Antonia Schäfer: CSU-Frau erhält nach Mollath-Tweet Polizeibesuch. In: welt.de. 12. Juni 2013, abgerufen am 8. Februar 2016.</ref> Justizministerium und Polizei dementierten und behaupteten, es sei um andere, frühere Tweets zu Familienstreitigkeiten in Gressers eigener Sache gegangen und eine damit zusammenhängende, geplante Störung des Auftritts der Justizministerin.<ref>Mollath-Tweet: Jetzt äußert sich die Polizei In: Abendzeitung Muenchen vom 12. Juni 2013</ref><ref>Der Fall Mollath – Rechtsstaat ade! In: der Freitag vom 12. Juni 2012.</ref><ref>Bayerisches Staatsministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Justizministerin weist Darstellungen zu Tweet einer „Mollath-Unterstützerin“ zurück vom 11. Juni 2013</ref><ref name="welt-117060262" />

Nachdem am 12. Juni 2013 die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth nach der jährlichen Überprüfung der Unterbringung Mollaths die Freilassung abgelehnt hatte, bekräftigte die Spiegel-Journalistin Beate Lakotta ihre Sicht auf den Fall. Es seien soweit eher Verstöße gegen interne Bankrichtlinien und Steuerhinterziehung von Kleinanlegern festgestellt worden. Der Vorwurf, es habe sich um Schwarzgeld gehandelt, sei bislang nicht bewiesen worden; ebenso nicht der von Mollath behauptete Steuerhinterziehungsskandal in tausenden Fällen. Insofern habe Mollath zwar in Teilen recht gehabt, aber es stelle sich die Frage, ob deshalb auch die Anschuldigungen gegen ihn falsch sein müssten. Gutachter Pfäfflin sei von Mollaths Verteidigerin ausgesucht worden und er habe in einem ganztägigen Gespräch mit Mollath festgestellt, dieser rücke vom Wahn eines Komplotts gegen sich nicht ab. Pfäfflin habe, ebenso wie schon das Urteil, ausdrücklich in Betracht gezogen, dass Mollaths Angaben über Schwarzgeldgeschäfte seiner Frau stimmen könnten. Sie kritisierte, Solidaritätsbekundungen mancher Mollath-Unterstützer würden über das Ziel hinausschießen. Richter Brixner, Justizministerin Merk und Gutachter Pfäfflin seien persönlich bedroht worden. Der Chefarzt der Psychiatrie habe einige Zeit Personenschutz gehabt.<ref name="lakotta20130612">Beate Lakotta: Fall Gustl Mollath: Das achte Jahr Psychiatrie. In: Spiegel Online, 12. Juni 2013.</ref>

Die Süddeutsche Zeitung bekräftigte ihre entgegengesetzte Sicht der Dinge. Sie warf der Justiz vor, erst reihenweise rechtsstaatliche Prinzipien übergangen zu haben, um Mollath in die Psychiatrie zu bringen, nun aber alle Register juristischer Spitzfindigkeit mithilfe eines Zirkelschlusses auszunutzen, um seine Freilassung zu verhindern.<ref>Olaf Przybilla: Mollath bleibt in der Psychiatrie – Skandalöse Entscheidung. In: Süddeutschen Zeitung. 12. Juni 2013</ref>

Am späten Abend des 14. Juni erreichte per Fax ein gefälschter Gerichtsbeschluss mehrere Nachrichtenagenturen sowie die zuständige Psychiatrie. Die Fälschung griff auf online verfügbare Gerichtsdokumente des Falls Mollath zurück und enthielt die Anweisung, Mollath sei sofort freizulassen. Die dpa erkannte das Dokument als Fälschung, kontaktierte das Justizministerium und dieses wiederum die Generalstaatsanwaltschaft.<ref>Marcus Klöckner: Fall Mollath: „Oberstaatsanwalt Meindl ist zu nichts gezwungen worden“. In: heise.de. 19. Juni 2013, abgerufen am 2. März 2018.</ref> Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich rief daraufhin am Morgen des 15. Juni bei der Klinik an und informierte sie. Jedoch misstraute der Leiter der Klinik, Gutachter Leipziger, dem Anrufer und leitete die Warnung nicht weiter, so dass der stellvertretende Leiter Zappe das Fax am 17. Juni zunächst als echt einstufte und Mollath benachrichtigte. Danach seien ihm jedoch wegen ungewöhnlicher Passagen Zweifel gekommen und er habe sich beim Landgericht Regensburg rückversichert, das auf die Fälschung hingewiesen habe.<ref>Fall Mollath: Seehofer mahnt Justiz zur Eile. In: sueddeutsche.de. 17. Juni 2013, abgerufen am 5. März 2018.</ref>

Am 17. Juni kritisierte die SZ, ihr liege ein Entwurf des Wiederaufnahmeantrags des Staatsanwalts Meindl vor, der wesentlich schärfer formuliert sei und dem Richter mehrfache Rechtsbeugung vorwerfe.<ref>Olaf Przybilla: Fall Mollath - Merkwürdiger Entwurf belastet Richter. In: sueddeutsche.de. 17. Juli 2013, abgerufen am 14. März 2018.</ref> Das Justizministerium erklärte daraufhin, der Oberstaatsanwalt Hasso Nerlich habe die erste Fassung nicht gebilligt und daraufhin habe Meindl selbstverantwortlich Änderungen durchgeführt.<ref>Die „Ausschmückung“ im Mollath-Urteil. Kommentierte Fassung des gleichnamigen Artikels der Nürnberger Nachrichten vom 20. Juni 2013. In: gustl-for-help.de. Abgerufen am 24. März 2018.</ref>

Am 19. Juni berichtete der Kurier, nach Aussage von Beate Klarsfeld seien keine Beweise bei ihr deponiert worden. Mollath habe ihr lediglich einige Briefe geschrieben, deren einziges Thema das Bundesverdienstkreuz gewesen sei, für das er sie vorgeschlagen habe.<ref>Otto Lapp: Mollath: keine Beweise in Paris. In: nordbayerischer-kurier.de. 19. Juni 2013, abgerufen am 25. März 2018.</ref> Laut Beate Lakotta konnte auch Jean Ziegler keine „Koffer voller Beweise“ bestätigen.<ref>Mollath: Krank, aber nicht mehr gefährlich? Gespräch mit dem Mollath-Gutachter Professor Hans-Ludwig Kröber, der sein Gutachten rechtfertigt und Mollath mangelnde Kooperation vorwirft. In: Telepolis. 4. Juli 2013, abgerufen am 31. März 2018.</ref>

Am 25. Juni forderte Untersuchungsausschussmitglied Inge Aures (SPD) die Staatsanwaltschaft auf, den Vorwurf der Rechtsbeugung aufrechtzuerhalten. Gemäß einer nachträglichen schriftlichen Aussage der Richterin a. D. Heinemann vor dem Untersuchungsausschuss hätten sich der heutige Ehemann von Mollaths Ex-Frau und Richter Otto Brixner bei der Gerichtsverhandlung gegen Mollath getroffen und miteinander gesprochen, was ihrer Aussage widerspreche, seit Anfang der 1980er keinen Kontakt mehr gehabt zu haben.<ref>Fall Mollath: Nach Aussage der Richterin a.D. Heinemann sind neue Ermittlungen dringend notwendig! In: spd-landtag.de. 25. Juni 2013, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 28. Juni 2013; abgerufen am 28. Juni 2013.</ref> Hasso Nerlich kündigte daraufhin an, dem Sachverhalt nachzugehen.<ref>Fall Gustl Mollath: Juristin widerspricht Richter. In: br.de. 25. Juni 2013, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 27. Juni 2013; abgerufen am 1. April 2018.</ref>

Joachim Braun vom Nordbayerischen Kurier beklagte, die Medienaufmerksamkeit werfe ein schiefes Licht auf die Affäre und Medien betrieben eine einseitige Berichterstattung zugunsten Mollaths und zuungunsten der Gegnerseite.<ref>Joachim Braun: Wie die Mainstream-Medien im Fall Mollath manipulieren. In: ankommen.nordbayerischer-kurier.de. 24. Juni 2013, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 27. Juni 2013; abgerufen am 17. April 2018.</ref>

Der stellvertretende Vorsitzende der Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie (GEP), Klemens Dieckhöfer, verklagte Beate Merk wegen Ehrabschneidung, weil sie im Landtag seine Äußerung zur Causa Mollath als unwissenschaftlich bezeichnet hatte.<ref>Klaus Rimpel: Wegen „Ehrabschneidung“ – Fall Mollath: Psychiatrie-Prof verklagt Merk. In: tz.de. 20. Juni 2013, abgerufen am 17. April 2018.</ref> Er hatte zuvor im Rahmen der Arbeit des Vereins die Gutachten über Mollath scharf kritisiert<ref name="gep-12-2" /> und politischen Missbrauch der Psychiatrie vorgeworfen.

Am 29. Juni forderte Horst Seehofer die Gerichte auf, die Prüfung des Falls Mollath mit größerem Tempo vorzunehmen.<ref>Seehofer mahnt Gerichte zu mehr Eile im Fall Mollath. In: nordbayern.de. 29. Juni 2013, abgerufen am 17. April 2018.</ref>

Am 4. Juli warf der Schöffe Westenrieder in Report Mainz Brixner vor, selbst von seiner möglichen Befangenheit gesprochen zu haben.<ref>Neue Aussage für Mollath-Untersuchungsausschuss: Richter Brixner soll selbst von seiner möglichen Befangenheit gesprochen haben. Pressemeldung des SWR. In: presseportal.de. 4. Juli 2013, abgerufen am 18. Oktober 2025.</ref> Am 5. Juli räumte Brixner die Möglichkeit ein, dass während des Verfahrens eine Begegnung mit dem neuen Mann von Mollaths Ex-Frau stattgefunden haben könnte.<ref>Minderheitenbericht – Untersuchungsausschuss Fall Mollath. In: docplayer.org. 9. Juli 2013, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 5. Mai 2018; abgerufen am 18. Januar 2025.</ref>

Am 5. Juli wies das BKH Bayreuth Darstellungen der Presse zurück. Mollath sitze nicht alleine wegen Schwarzgeldvorwürfen in der Psychiatrie. Leipziger habe mit Mollath vor Erstellung des Gutachtens gesprochen und sein Gutachten sei nicht als einziges berücksichtigt worden.<ref>Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Fall Mollath: Bayreuther Klinik versucht Befreiungsschlag.] In: Telepolis. , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 14. Juni 2014.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>

Am 8. Juli berichtete der Nordbayerische Kurier, Mollaths Habe sei noch vorhanden. Die Ex-Frau habe diese verpackt und bei ihren Verwandten eingelagert.<ref>Mollath: Privater Besitz ist noch da. In: kurier.de. 8. Juli 2013, abgerufen am 17. Dezember 2020.</ref>

Am 9. Juli forderte der Fraktionsvorsitzende der Grünen die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth auf, zu prüfen, ob mögliche strafrechtlich relevante Handlungen durch ehemalige Bankmitarbeiter der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank noch nicht verjährt seien.<ref>Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Fall Mollath: Ermittlungen auch gegen Bankmitarbeiter?] In: heise online. , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 14. Juni 2014.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>

Am 10. Juli hinterfragte die Nürnberger Zeitung die Hintergründe der Millionenerbschaft von Mollaths Ex-Frau.<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Fall Mollath: Wer ist die „allgemein bekannte“ Kundin?] nordbayern.de, , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 22. August 2018.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref><ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Kunde hinterließ Mollaths Ex-Frau ein Millionenerbe.] nordbayern.de, , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 18. August 2018.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> Am darauffolgenden Tag wies die Ex-Frau die Spekulationen als völlig grundlos zurück.<ref>Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: Vorlage:Cite book/URL In: nordbayerischer-kurier.de, 12. Juli 2013. Abgerufen am 22. August 2018Vorlage:Cite book/URL Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2</ref>

Am 17. Juli thematisierte Seehofer in einer Sitzung seines Kabinetts die Ohnmacht der Politik gegenüber der Richterschaft; er kritisierte die Verfahrensdauer und die beteiligten Gerichte scharf<ref>Seehofer: Wut über Bayerns Justiz. In: merkur.de. 17. Juli 2013, abgerufen am 23. März 2019.</ref>, was von der Justiz zurückgewiesen wurde. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 18. Juli 2013 sagte die bayerische Justizministerin Merk, sie habe im Fall Mollath drei Wege, die ihr Amt erlaube, eröffnet: Mollath sei ein weiterer Gutachter angeboten worden, der mit der Sache noch nicht befasst war. Es werde nicht erst bei der Frage, ob Mollath zu entlassen sei, sondern bereits beim Vollzug der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stärker beachtet; Mollaths bereits bestehende Lockerungen im Vollzug sollen nochmals gelockert werden. Sie warte auf die Gerichtsentscheidung über den bereits vor Monaten gestellten Wiederaufnahmeantrag durch die Staatsanwaltschaft.<ref>Heribert Prantl: Justizministerin Merk über Fall Mollath: „Die Zweifel der Öffentlichkeit treiben mich um“. In: sueddeutsche.de. 18. Juli 2013, abgerufen am 1. Februar 2025.</ref>

Gesetzesänderung

Im Sommer 2013 forderten Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bayerns Vize-Ministerpräsident Martin Zeil (beide FDP), die Vorgaben für die Einweisung in die Psychiatrie zu verschärfen. So sollte eine Einweisung in kürzeren Abständen als bislang überprüft werden, Gutachter sollten regelmäßig wechseln und die Anforderungen an ihre Gutachten erhöht werden. Leutheusser-Schnarrenberger wollte die Unterbringung in der Psychiatrie künftig auf drohende gravierende Straftaten beschränken. Es sollte jedoch dabei bleiben, dass die Anlasstat für die Unterbringung in der Psychiatrie auch geringfügiger sein kann. Die erste Überprüfung einer Unterbringung sollte künftig bereits nach vier Monaten erfolgen statt wie derzeit erst nach einem Jahr.<ref>Strafrechtsreform: Justizministerin will Einweisung in Psychiatrie erschweren, zeit.de, 13. Juli 2013, abgerufen am 18. Oktober 2013</ref>

Die damalige bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) erwog, externe Gutachter statt nach fünf bereits nach einem Jahr zu beteiligen.<ref>FDP will Einweisung erschweren: Gesetzesänderung wegen Mollath?, merkur-online.de, 10. Juli 2013, abgerufen am 18. Oktober 2013</ref>

Im April 2016 beschloss der Bundestag das vom Justizministerium vorgelegte Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung.<ref>@1@2Vorlage:Toter Link/www.bmjv.deBMJV.de: Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Juni 2025. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot, abgerufen am 10. September 2018.</ref> Minister Heiko Maas wies bei der Verabschiedung darauf hin, die Gesetzesänderung ziele darauf ab, „Betroffene besser vor unverhältnismäßigen und unverhältnismäßig langen Unterbringungen“ zu schützen – siehe Maßregelvollzug#Kritik.

Datei:Demonstration Gustl Mollath Nürnberg.jpg
Demonstration am 27. Juli 2013 in Nürnberg

Reaktionen auf die Ablehnung des Wiederaufnahmeantrags

Am 24. Juli 2013 lehnte das Landgericht Regensburg die Wiederaufnahme ab. Gustl Mollaths Verteidiger Gerhard Strate sagte Spiegel online hierzu: „Das Gericht versucht mit Zähnen und Klauen, die Rechtskraft eines Unrechtsurteils aufrechtzuerhalten“. „Das hat mit Wahrheitsfindung nichts zu tun, hier geht es lediglich um die Selbstverteidigung der Justiz.“<ref name="zäh" /> Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa sagte er, das Gericht sei voreingenommen gewesen: „Ich habe von dieser Strafkammer nichts anders erwartet“.<ref>Neuer Prozess im Fall Mollath abgelehnt, Berliner Zeitung Online, 24. Juli 2013, abgerufen am 25. Juli 2013.</ref>

Christian Ude, der SPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl, sagte, die Entscheidung verletze das Rechtsempfinden. Das Gericht stelle zwar Fehler fest, erkläre sie aber auch deshalb für unbeachtlich, weil Pflichtverletzungen strafrechtlich verjährt seien. Alle Hoffnungen im Fall Mollath lägen nun beim Bundesverfassungsgericht.<ref name="faz1">Albert Schäffer: Gustl Mollath bleibt weiter in der Psychiatrie. In: Frankfurter Allgemeine zeitung, 24. Juli 2013. Abgerufen am 22. Januar 2014.</ref> Inge Aures (Mitglied des bayerischen Landtags) wies darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg vierzehn Gründe für eine Wiederaufnahme vorgetragen habe, die das Landgericht Regensburg allesamt verwarf. Der Vorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Martin Runge, hob hervor, dass der ursprüngliche Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft auf Betreiben des Nürnberger Generalstaatsanwalts Hasso Nerlich massiv abgeschwächt wurde. Aus dem Vorwurf der Rechtsbeugung (der zunächst von der Staatsanwaltschaft bejaht wurde) wurde in der Endfassung die Formulierung „einige prozessuale Normen wurden nicht eingehalten.“<ref name="faz1" />

Am 27. Juli 2013 demonstrierten in Nürnberg 500 Personen für die Rehabilitierung von Mollath. Eine mögliche Begnadigung durch den Ministerpräsidenten reichte den meisten von ihnen nicht. Neben Forderungen nach Reformen in Psychiatrie und Justiz wurde gefordert, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Genannt wurden Richter Brixner, der Mollaths Prozess mit fragwürdigen Methoden geführt habe, und Roland Jüptner, Chef des Landesamtes für Steuern, dem viele Abgeordnete eine täuschende Aussage im Landtag vorwerfen. Weiter wurde bekannt, dass 52.000 Unterstützer von Mollath eine Petition im Internet unterschrieben haben (Stand 28. Juli 2013).<ref>Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: Vorlage:Cite book/URL In: Süddeutsche Zeitung, 28. Juli 2013. Abgerufen am 8. September 2018Vorlage:Cite book/URL Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2</ref>

Am 2. August 2013 demonstrierten knapp 20 Strafverteidiger vor dem Regensburger Justizgebäude für die Freiheit von Mollath. Auch bei dieser Demonstration wurde das Verhalten des im entscheidenden früheren Strafverfahren gegen Mollath verantwortlichen Richters Otto Brixner stark kritisiert.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Bayerischer Rundfunk vom 2. August 2013: Wiederaufnahmeverfahren: Anwälte demonstrieren für Mollath (Memento vom 5. August 2013 im Internet Archive)</ref> Zu der Demonstration aufgerufen hatte die Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e. V.<ref>Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Fall Mollath: "Der Schaden für die Justiz ist sehr groß".] In: Telepolis. , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL;.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>

Öffentliche Diskussionen nach der Anordnung der Wiederaufnahme

Nachdem am 6. August 2013 die Wiederaufnahme des Strafverfahrens durch das Oberlandesgericht Nürnberg angeordnet worden war, forderte der Fraktionsvorsitzende der Grünen im bayerischen Landtag im Namen der Grünen am 7. August 2013 erneut den Rücktritt von Justizministerin Merk.<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Articles about lawyers in Auckland.] , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL;.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>

Mollaths erster öffentlicher Auftritt erfolgte in der Fernsehsendung Beckmann am 15. August 2013. Beate Merk und die Journalistin Beate Lakotta waren zur Sendung eingeladen, kamen aber nicht. Weitere Gäste der Sendung waren Uwe Ritzer (Süddeutsche Zeitung), Gerhard Strate und Hanna Ziegert.<ref>daserste.de: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Zu Unrecht in der Psychiatrie – der Fall Gustl Mollath (Memento vom 17. August 2013 im Internet Archive). Zitat von Frau Ziegert Minute 54; Trailer zur Rolle der Gutachter ab Minute 36:00</ref> Die Psychiaterin Ziegert (seit dreißig Jahren Gutachterin) sagte, es gebe in Deutschland eine überschaubare Szene an Experten, die von den Staatsanwaltschaften immer wieder eingesetzt würden und aufgrund ihrer bisherigen Arbeit von den Staatsanwaltschaften und Gerichten so gut einschätzbar seien, dass die Ergebnisse ihrer Expertisen im Grunde schon vorab zu erahnen wären. Anders gesagt: Die Gutachter würden nach dem gewünschten Ergebnis beauftragt und lieferten dieses in der Regel dann auch. Ziegert betonte, dass dies „in der Szene“ jedem bekannt und klar sei: „das ist die Praxis, das weiß die Öffentlichkeit nicht; darüber wird nicht gesprochen; das interessierte bisher nicht.“<ref>FAZ: Mollath bei Beckmann: „Das ist aber Praxis“</ref>

Nach der Sendung versuchte die Staatsanwaltschaft München I, Ziegert als Gutachterin in mehreren Verfahren „wegen Besorgnis der Befangenheit“ abzulehnen;<ref>sueddeutsche.de 5. September 2013: Nach Kritik kaltgestellt</ref><ref>sueddeutsche.de: Wehleidige Staatsanwälte (ein Kommentar)</ref> ihre Befangenheitsanträge scheiterten bei den Landgerichten München und Augsburg. Die Begründungen der beiden Gerichte lesen sich nach Ansicht der Süddeutschen Zeitung wie eine „Nachhilfestunde in Staatsbürgerkunde“.<ref>Hans Holzhaider: Gericht weist Kritik an Gutachterin zurück – Nachhilfestunde in Staatsbürgerkunde, Süddeutsche Zeitung vom 12. Oktober 2013</ref>

Ziegerts Aussagen wurden später durch eine von Ursula Gresser geleitete Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München gestützt, in der jeder vierte befragte Gutachter von der Justiz eine Tendenz signalisiert bekommen hatte. Unter den Psychologen hatte jeder Zweite diese Erfahrung gemacht, unter den Psychiatern jeder Dritte.<ref>BR Kontrovers vom 2. April 2014, abgerufen am 6. April 2014</ref><ref>Benedikt Jordan und Ursula Gresser: THEMEN DER ZEIT – Gerichtsgutachten: Oft wird die Tendenz vorgegeben, Deutsches Ärzteblatt 2014; 111(6): A-210 / B-180 / C-176, abgerufen am 6. April 2014</ref><ref>Lisa Schnell, Hanna Ziegert: Psychiaterin über das Mollath-Verfahren – „Es ist ein rechtsfreier Raum“, TAZ vom 14. August 2014</ref>

2014 wurde bekannt, dass im Juli 2006 Mollath auf die Liste der Tatverdächtigen der Česká-Mordserie gesetzt wurde.<ref>Robert Andreasch, Kathrin Haimerl: Namensliste in Akte – Wie Gustl Mollath ins Visier der NSU-Ermittler geriet. In: sueddeutsche.de. 15. Juli 2013, abgerufen am 21. März 2023.</ref>

Nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie setzte sich Mollath für die Freilassung von Ilona Haslbauer aus dem geschlossenen Maßregelvollzug ein.<ref>Mit Mollath als Beistand vor Gericht; in: Mittelbayerische Zeitung vom 25. März 2014</ref> Diese hatte siebeneinhalb Jahre in der forensischen Psychiatrie verbracht. Im Fall Haslbauer wurden in der Berichterstattung immer wieder Parallelen zum Fall Gustl Mollath gezogen.

Verfahren von 2012 an

Strafanzeigen

Zahlreiche Strafanzeigen von Ende 2012

Der am Verfahren nicht beteiligte Rechtsanwalt Rainer Schmid stellte im November 2012 Strafanzeige wegen aller in der Sache denkbaren Delikte. Die Staatsanwaltschaft Augsburg stellte dieses Verfahren jedoch im Mai 2013 ein. Es gäbe keine hinreichenden Anhaltspunkte „für Straftaten, insbesondere der Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, falschen Verdächtigung sowie falschen uneidlichen Aussage“. Weder aus den Anzeigen noch aus beigezogenen Akten hätten sich Anhaltspunkte dafür ergeben. Die von zahlreichen Bürgern erstatteten Anzeigen richteten sich damals gegen beteiligte Richter, Staatsanwälte, Gutachter, Ärzte, die damalige Ehefrau Mollaths sowie Verantwortliche der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank.<ref>Olaf Przybilla: Persilschein aus Augsburg. In: Süddeutsche Zeitung. 1. Juni 2013, abgerufen am 3. Juni 2013.</ref> Im April 2014 bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft München die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Augsburg, dass es „keine Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht“ und somit keine Ermittlungen gegen Verfahrensbeteiligte gebe.<ref>gam/dpa: Fall Gustl Mollath: Keine Ermittlungen gegen Verfahrensbeteiligte. In: Spiegel Online. 14. April 2014, abgerufen am 16. April 2014.</ref><ref>Keine Ermittlungen gegen Ex-Frau, Ärzte, Richter. In: Bayerischer Rundfunk. 14. April 2014, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 16. April 2014; abgerufen am 16. April 2014.</ref>

Strafanzeige durch Verteidiger Strate von Januar 2013

Am 4. Januar 2013 erstattete Strate eine Strafanzeige wegen schwerer Freiheitsberaubung gegen den Richter Armin Eberl und den Leiter der forensischen Abteilung am Bayreuther Klinikum, die Mollaths Einweisung zur Beobachtung bewirkt bzw. nicht abgebrochen hatten.<ref name="Strate130104">Gerhard Strate: Strafanzeige – Straftaten zum Nachteil des Herrn Gustl Mollath (PDF; 950 kB) vom 4. Januar 2013</ref><ref>Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Anwalt zeigt Richter und Klinikleiter wegen Freiheitsberaubung an. In: Süddeutsche Zeitung, 7. Januar 2013.</ref> Darin argumentierte er, die Einweisung und fortgesetzte Unterbringung sei nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar gewesen.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Fall Mollath – Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein (Memento vom 2. März 2013 im Internet Archive) im BR vom 27. Februar 2013</ref> Am 26. Februar 2013 entschied die Staatsanwaltschaft, mangels Anfangsverdachts kein Ermittlungsverfahren einzuleiten.<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig StA Augsburg, Verfügung vom 26.02.2013 - 101 Js 100614/13 - openJur.] In: openjur.de. , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL;.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> Am Tag darauf legte Strate Beschwerde gegen die Nichteröffnung ein.<ref>Gerhard Strate: Beschwerde gegen die Verfügung vom 26. Februar 2013 betreffend die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens. (PDF; 319 kB) In: strate.net. 27. Februar 2013, abgerufen am 29. Juni 2022.</ref> Er wies in seiner Ergänzung der Beschwerdebegründung darauf hin, dass es nur durch die bis Ende Dezember 2005 verzögerte Weitergabe der Akten durch Richter Eberl an das zuständige Landgericht und durch weitere außergewöhnliche Verspätungen im Posteingang am im Nebengebäude befindlichen Landgericht Nürnberg-Fürth möglich war, dass die 7. Strafkammer unter Otto Brixner für den Fall Mollath zuständig wurde.<ref>Gerhard Strate: Ergänzung der Begründung der Beschwerde gegen die Verfügung vom 26. Februar 2013 betreffend die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens. (PDF; 1,4 MB) In: strate.net. 26. März 2013, S. 33 ff., abgerufen am 29. Juni 2022.</ref> Bei unverzögerter Weitergabe der Akten – so wie von der Staatsanwaltschaft im August 2005 beantragt und wegen „Gefährdung der Allgemeinheit“ anzunehmen sei – wäre wegen des im Jahr 2005 noch geltenden Geschäftsverteilungsplans eine Zuteilung an die 7. Strafkammer unmöglich gewesen.<ref>Peter Mühlbauer: Schanzte Richter Eberl den Fall Mollath rechtswidrig dem „harten Hund“ Brixner zu? In: Telepolis, 27. März 2013.</ref>

Überprüfung der Zwangsunterbringung, insbesondere durch Verfassungsbeschwerde

Einlegung einer Verfassungsbeschwerde

Der Freiburger Rechtsanwalt Michael Kleine-Cosack legte im Januar 2012 im Namen Mollaths eine Verfassungsbeschwerde gegen zwei Beschlüsse des Oberlandesgerichts Bamberg und des Landgerichts Bayreuth aus dem Jahr 2011 ein. Er strebte damit die Entlassung Mollaths aus der Psychiatrie an. Artikel 2 des Grundgesetzes sei verletzt, da die Unterbringung in der Psychiatrie nicht mehr dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entspreche. Mit einer Wiederholung der von Mollath 2001 an seiner Ehefrau begangenen Körperverletzung sei nach der Scheidung der Ehe nicht mehr zu rechnen, außerdem seien die Mittel polizeilicher Auflagen und der Führungsaufsicht ausreichend.<ref name="sdz4" /><ref>Faksimile der Verfassungsbeschwerde auf der Unterstützerseite für Mollath. (PDF; 4,2 MB) Abgerufen am 10. Januar 2013.</ref>

Zwischenzeitliche erneute Prüfung der Zwangsunterbringung durch das Landgericht Bayreuth und das Oberlandesgericht Bamberg

Am 27. November 2012 kündigte die Staatsanwaltschaft Nürnberg an, Mollaths Zwangsunterbringung zu überprüfen. Dabei solle unter anderem „die Verhältnismäßigkeit der Dauer der Unterbringung“ überprüft werden. Auch der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer schaltete sich an diesem Tag in die Diskussion ein. Aus seiner Sicht sei die Justiz „gut beraten, den Fall noch einmal neu zu bewerten“.<ref>Mollaths Zwangsunterbringung soll überprüft werden. In: Die Zeit, 27. November 2012.</ref><ref>Frank Müller und Mike Szymanski: Eingemauert im Justizpalast. In: Süddeutsche Zeitung, 28. November 2012.</ref> Am 4. Februar 2013 entschied das Landgericht Bayreuth gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einholung eines neuen psychiatrischen Gutachtens zur Frage Mollaths weiterer Unterbringung.<ref>Unterbringung in Psychiatrie : Mollath lehnt neues Gutachten ab. In: Spiegel Online. 4. Februar 2013, abgerufen am 5. Februar 2013.</ref> Mollaths Stellungnahme („überflüssige und geradezu groteske Maßnahme“) deute darauf hin, dass er erneut die Mitwirkung verweigern würde, und folglich seien durch ein solches Gutachten keine neuen Erkenntnisse zu erwarten.<ref>Gustl Mollath entgeht neuer psychiatrischen Begutachtung In: Die Welt, 5. Februar 2013.</ref>

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth kündigte am 8. April 2013 an, die routinemäßig für Ende Juli anberaumte Jahresprüfung der Unterbringung vorzuziehen.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Pressemitteilung des Landgerichts Bayreuth zur Strafvollstreckungssache „Gustl M.“ (Memento vom 3. Dezember 2013 im Internet Archive), 8. April 2013 (PDF, 233 KB).</ref><ref>Unterbringung Mollaths wird noch im April entschieden. In: nordbayern.de. 8. April 2013, abgerufen am 6. April 2020.</ref> In der Stellungnahme zum Unterbringungsverlauf bekräftigte der Gutachter Leipziger die bisherige Bewertung.<ref name="BKH2013">Klaus Leipziger, Ines Bahlig-Schmidt: Stellungnahme zum zurückliegenden Berichtszeitraum seit dem 18. Dezember 2012. BKH Bayreuth und Verfügung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, 27. März 2013 (PDF, 4,76 MB).</ref><ref>Psychiater hält Mollath weiterhin für gefährlich. In: nordbayern.de. 18. April 2013, abgerufen am 1. Oktober 2020.</ref> Der Oberstaatsanwalt beantragte daraufhin, unter Berufung auf diese Stellungnahme, die Fortdauer der Unterbringung. Sie sei auch unter Berücksichtigung des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft Regensburg noch verhältnismäßig.<ref name="BKH2013" /> Mollaths Verteidigerin Erika Lorenz-Löblein kritisierte, anwaltliche Telefonate zwischen ihr und Mollath seien zumindest in Teilen vom Bezirkskrankenhaus protokolliert worden.<ref>Marcus Klöckner: Bayreuther Psychiatrie protokollierte Telefonate zwischen Mollath und seiner Verteidigerin in Telepolis – heise online vom 20. April 2012.</ref> Die Dokumentation der Telefonate sei als Stellungnahme in das jährliche Gerichtsgutachten des Bezirkskrankenhauses eingeflossen.

In seinem Schriftsatz versuchte Strate die Strafvollstreckungskammer zu überzeugen, dass durch den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg und die diesem zugrunde liegenden Zeugenaussagen eindeutig sei, dass von Anfang an die Voraussetzungen für eine Unterbringung nicht vorgelegen hätten und dass gemäß den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch im Vollstreckungsverfahren Sachaufklärung betrieben werden müsse.<ref name="strate20130412">Gerhard Strate: Schriftsatz zur Erledigungserklärung der Unterbringung (PDF; 11,5 MB) vom 12. April 2013</ref> Am 18. April 2013 fand die Anhörung Mollaths vor der Strafvollstreckungskammer Bayreuth statt.<ref>Olaf Przybilla: Freiheit oder Psychiatrie. In: sueddeutsche.de. 18. April 2013, abgerufen am 19. Januar 2022.</ref>

Am 26. April entschied die Strafvollstreckungskammer, eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme des Sachverständigen Pfäfflin einzuholen.<ref>Strafvollstreckungskammer am Landgericht Bayreuth: Beschluss des LG Bayreuth vom 26. April 2013, Aktenzeichen 802 Js 4743/03 StA Nürnberg-Fürth (PDF; 1,4 MB) auf der Web-Seite von Gerhard Strate, abgerufen am 11. Juni 2013</ref><ref name="br20130618"><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Justiz vertagt Entscheidung (Memento vom 12. April 2013 im Internet Archive) im BR am 18. April 2013</ref> Pfäfflin verweigerte jedoch das Gutachten und begründete dies mit wellenartigen Beschimpfungen gegen seine Person<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Pressemitteilung des Landgerichts Bayreuth vom 2013-06-12 (Memento vom 5. August 2013 im Internet Archive) (PDF; 243 kB)</ref> durch Mollath-Anhänger und mit Mollaths eigener Ablehnung eines weiteren externen Gutachtens als „überflüssige und geradezu groteske Maßnahme“.<ref name="br20130618" /> Am 12. Juni lehnte daraufhin das Gericht die Aufhebung der Unterbringung ab.<ref>Landgericht Bayreuth: Gustl Mollath muss mindestens bis 2014 in Psychiatrie bleiben. In: Spiegel Online, 12. Juni 2013.</ref>

Am 16. Juli wurde bekannt, dass das Oberlandesgericht Bamberg einer Beschwerde von Mollath teilweise stattgegeben hat. Mollath hatte sich gegen eine Entscheidung des Landgerichts Bayreuth gewehrt, das im Juni die Fortdauer seiner Unterbringung angeordnet hatte. Das OLG hob diesen Beschluss nun auf und wies das Landgericht (LG) an, die Unterbringung erneut prüfen zu lassen. Das Landgericht habe „die gebotene Sachaufklärung unterlassen, indem es in der Sache entschieden hat, ohne eine erneute externe Begutachtung des Untergebrachten zu veranlassen“. Die Begutachtung aus dem Jahr 2011 sei nicht ausreichend, unter anderem auch, weil sich im Zuge der Wiederaufnahmeanträge neue Erkenntnisse ergeben hätten. Das Landgericht müsse auch die Frage beantworten bzw. entscheiden, ob „eine möglicherweise weiterhin diagnostizierte psychische Erkrankung so schwerwiegend ist, dass sie noch die Voraussetzungen für eine weitere Unterbringung erfüllt“.<ref>Unterbringung in Psychiatrie – Mollath erzielt Teilerfolg vor Gericht. In: spiegel.de. 16. Juli 2013, abgerufen am 12. August 2020.</ref><ref>Heribert Prantl: Fall Mollath – Korrektur einer Farce. Kommentar. In: sueddeutsche.de. 16. Juli 2013, abgerufen am 14. September 2020.</ref>

Fortgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens und Erfolg der Verfassungsbeschwerde

Im Juni 2013 forderte das Bundesverfassungsgericht vom bayerischen Justizministerium und dem Generalbundesanwalt Stellungnahmen mit Frist zum 23. Juli 2013 an.<ref>Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Bundesverfassungsgericht will Auskunft. In: sueddeutsche.de. 22. Juni 2013, abgerufen am 3. November 2021.</ref> Am 30. Juni erklärte Merk, in ihrer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich zu machen, dass die Unterbringung Mollaths mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig sei.<ref>Uli Bachmeier, Henry Stern: „Ich bin keine eiserne Lady“ – Bayerns Justizministerin Beate Merk über ihr Vorgehen im Fall Gustl Mollath. Interview. In: mainpost.de. 30. Juni 2013, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 8. August 2013; abgerufen am 19. September 2018.</ref> Der Bayerische Richterverein warf Merk vor, sie habe die Arbeit von Gerichten bewertet.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />BR 18. Juli 2013 (Memento vom 5. Juli 2013 im Internet Archive)</ref>

Am 5. September 2013 gab das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde Gustl Mollaths statt und hob die Entscheidungen des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg aus dem Jahr 2011 auf, die die Fortdauer der Unterbringung Mollaths in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet hatten. Diese beiden Beschlüsse verletzen – so das Bundesverfassungsgericht – Gustl Mollath in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetzes). Beide Gerichte hätten keine ausreichend konkreten Gründe angeführt, welche die Anordnung der Fortdauer seiner Unterbringung rechtfertigen. Die angeblich von ihm ausgehende Gefahr künftiger rechtswidriger Taten sei nicht ausreichend konkretisiert und entlastende Umstände seien nicht berücksichtigt worden. Darüber hinaus fehle es an einer Abwägung der angeblich von Mollath ausgehenden Gefahr mit seinem Grundrecht auf Freiheit und es werde nicht geprüft, ob es auch mildere Maßnahmen als eine Unterbringung in der Psychiatrie gegeben hätte.<ref>Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 56/2013 vom 5. September 2013, BVerfG, 2 BvR 371/12 vom 26. August 2013 (Volltext).</ref><ref>Rezeption (alle 5. September 2013 und abgerufen am 5. September 2013): welt.de, faz.net, spiegel.de, zeit.de, <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />sueddeutsche.de (Memento vom 7. September 2013 im Internet Archive), focus.de</ref> Das Bundesverfassungsgericht verwies die Sache deshalb zur erneuten Entscheidung an das OLG Bamberg zurück.

Aufgrund der positiven Entscheidung des OLG Nürnberg über ein Wiederaufnahmeverfahren vom 6. August 2013, die der psychiatrischen Unterbringung durch die Neuverhandlung jegliche Grundlage entzogen hatte, befand Mollath sich zu dem Zeitpunkt bereits seit drei Wochen in Freiheit (siehe vier Abschnitte weiter); dennoch forderte das Bundesverfassungsgericht eine erneute Entscheidung des OLG Bamberg, mit dem Zweck festzustellen, ab welchem Zeitpunkt Mollath zu Unrecht psychiatrisch untergebracht gewesen war.<ref name="26. April">Uwe Ritzer: Fall Mollath – Anwalt Strate legt neue Verfassungsbeschwerde ein. In: sueddeutsche.de. 28. April 2014, abgerufen am 9. November 2021.</ref> Das OLG Bamberg hingegen lehnte am 27. März 2014 eine erneute Entscheidung zur Sache ab (siehe fünf Abschnitte weiter), da diese mit der Durchführung des Wiederaufnahmeverfahrens mittlerweile „prozessual überholt“ und somit „gegenstandslos geworden“ sei, und erklärte den Fall „für erledigt“, ohne Entscheidungen aufzuheben.<ref name="sueddeutsche 1.1924268">Olaf Przybilla: Fall Gustl Mollath – Ein Gericht verweigert sich. In: sueddeutsche.de. 29. März 2014, abgerufen am 3. Dezember 2018.</ref> Strate legte dagegen am 26. April 2014 ein weiteres Mal Verfassungsbeschwerde ein.<ref name="26. April" />

Wiederaufnahmeverfahren

Wiederaufnahmeantrag von Mollath durch Verteidiger Strate

Am 19. Februar 2013 stellte Gerhard Strate, der im Dezember 2012 (zusätzlich zur schon zuvor tätigen Rechtsanwältin Mollaths, Erika Lorenz-Löblein), ein Mandat im Fall Mollath angenommen hatte,<ref>Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Rechtsanwalt Strate vertritt Gustl Mollath. In: sueddeutsche.de. 20. Dezember 2012, abgerufen am 17. August 2021.</ref> als Erster einen Wiederaufnahmeantrag.<ref>Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Zwischen Wut und Wahn. In: Süddeutsche Zeitung. 20. Februar 2013, abgerufen am 12. Juni 2013.</ref> Dieser stützte sich ausdrücklich nur auf altes Beweis- und Aktenmaterial. Er berief sich wegen des Revisionsberichts der Bank zwar auch auf den § 359 Nr. 5 StPO, argumentierte aber vorwiegend mit dem § 359 Nr. 3 StPO:<ref name="Strate20130219">Gerhard Strate: Wiederaufnahmegesuch des Gustl Ferdinand Mollath gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth (PDF; 872 kB), a: S. 3 f., b: Fn. 101, S. 135, c: S. 5</ref> Der Richter Otto Brixner habe Rechtsbeugungen begangen. Brixner habe den Pflichtverteidiger Mollaths nicht entlassen, obwohl dieser offenkundig als Belastungszeuge in Frage gekommen sei und daher in einem Interessenkonflikt gewesen sei. Brixner habe das Recht gebeugt, indem er eine Vielzahl diesbezüglicher Entlassungsanträge Mollaths, des Pflichtverteidigers selbst und auch der Staatsanwaltschaft abgelehnt, ignoriert oder nicht der zuständigen Stelle vorgelegt habe.

Strate wirft Brixner in dem Antrag außerdem vor, er habe die Gerichtsbesetzung eigenmächtig bestimmt, eine Anhörung des Angeklagten unterlassen und mit dem ihm vorliegenden Aktenmaterial eine mutwillige Verfälschung des Sachverhalts betrieben; dies seien weitere vorsätzliche Rechtsbeugungen gewesen. Strate berief sich (im Vorgriff auf ein mögliches Wiederaufnahmeverfahren) insbesondere auf einen Blogeintrag<ref>Gabriele Wolff: Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie VIII vom 4. Februar 2013</ref> der ehemaligen Staatsanwältin Gabriele Wolff, wonach es hinsichtlich der Reifenstechereien zu Beweismanipulationen gekommen sei, ohne die höchstens noch das Beweismaß einer Vermutung erreicht sei.<ref name="Strate20130219" /> Neue Tatsachen neben dem Revisionsbericht seien außerdem, dass es bereits an einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens gefehlt habe und dass die anfängliche Einweisung zur Untersuchung nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprochen habe; sie sei als verbotene Vernehmungsmethode zu bewerten.

Strate nahm in seinem Antrag an, ein Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft mit neuen Ermittlungsergebnissen stehe unmittelbar bevor und beide Anträge würden sich wechselseitig ergänzen.<ref name="Strate20130219" /> Der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich dementierte dies; ein eigener Wiederaufnahmeantrag werde lediglich geprüft. Nerlich hatte die Öffentlichkeitsarbeit in dem Verfahren kurz zuvor der mit dem Fall betrauten, ihm unterstellten Staatsanwaltschaft Regensburg entzogen; dies wurde in der Süddeutschen Zeitung kritisch kommentiert.<ref name="sz1607387">Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Generalstaatsanwalt verdonnert Kollegen zum Schweigen. In: Süddeutsche Zeitung, 23. Februar 2013.</ref> Das Justizministerium kündigte im Rechtsausschuss am 7. März 2013 einen baldigen eigenen Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft an.<ref name="sz1607387" /><ref>Staatsanwaltschaft für ein Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath. In: Die Welt. 7. März 2013, abgerufen am 12. Juni 2013.</ref>

Am 1. Mai 2013 ergänzte Strate seinen Wiederaufnahmeantrag, unter anderem mit der Feststellung, die Sprechstundenhilfe in der Arztpraxis, aus der Petra M. die Verletzungen attestiert wurden, sei mit dem Bruder von Mollaths früherer Frau liiert.<ref name="gustldok1" /><ref>Gerhard Strate: Schreiben an das Landgericht Regensburg Aktenzeichen: 7 KLs 151 Js 4111/2013 WA vom 1. Mai 2013 (PDF; 136 kB) S. 5</ref><ref name="DasErste201306032245" />

Am 11. Juni warf Strate in Report Mainz der Justiz vor, den Fall hinauszuzögern.<ref>Report Mainz: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Wieso Gustl Mollath noch immer nicht frei ist – Mollath und die Justiz Sendung vom 11. Juni 2013. Minute 4:10 (Memento des Vorlage:IconExternal vom 5. Januar 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.swr.de</ref> Der Gerichtssprecher des Landgerichts Regensburg (Johann Piendl) betonte im Interview mit Report Mainz, die Überprüfung des Falles könne noch dauern. Am 28. Juni nannte das Gericht den 19. Juli als Termin.<ref>Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name Vorlage:Cite book/URL In: merkur.de, 28. Juni 2013. Abgerufen am 17. Oktober 2018Vorlage:Cite book/URL Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2</ref>

Am 24. Juni wies der Verfasser des Attests, Markus Reichel, die Behauptung Strates zurück, dieses sei möglicherweise nicht von ihm selbst, sondern von Mollaths Ex-Frau verfasst worden.<ref>Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Fall Mollath: Oberlandesgericht Nürnberg verwirft Beschwerde.] In: heise online. , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 21. Oktober 2018.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>

Nachdem das OLG Nürnberg Strates Beschwerde gegen die Untätigkeit des Gerichts abgelehnt hatte, legte dieser am 5. Juli die angekündigte Verfassungsbeschwerde ein.<ref name="5. Juli">Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: Fall Gustl Mollath: Anwalt Strate legt Verfassungsbeschwerde ein. In: FOCUS Online. Vorlage:Cite book/Date (Vorlage:Cite book/URL [abgerufen am 22. Oktober 2018]).Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2</ref> Am 6. Juli beantragte er, einen Richter wegen Befangenheit abzulehnen. Dieser hatte eine Eingabe von Edward Braun bei der Staatsanwaltschaft zu einem Wiederaufnahmeantrag verfälscht und ihm dafür Kosten über 60 Euro<ref name="sz20130426">Olaf Przybilla und Uwe Ritzer: Fall Mollath – Kuriose Volte, Süddeutsche Zeitung vom 26. April 2013</ref> auferlegt<ref>Olaf Przybilla: Die nächste Beschwerde im Fall Mollath, Süddeutsche Zeitung vom 5. Juli 2013</ref> mit der Begründung, Braun sei zur Wiederaufnahme nicht antragsberechtigt.<ref name="sz20130426" />

Am 11. Juli reichte Mollaths Ex-Frau über ihren Anwalt bei Staatsanwalt Nerlich das Original des Attests aus dem Jahr 2001 ein, das deutlich lesbar den Vermerk „i. V.“ vor der Unterschrift trug.<ref>Altes Attest entdeckt – Wende im Fall Mollath? In: merkur.de. 11. Juli 2013, abgerufen am 29. Oktober 2018.</ref><ref>Otto Lapp: Fall Mollath: Grund der Wiederaufnahme wackelt. In: nordbayerischer-kurier.de. 11. Juli 2013, abgerufen am 20. Oktober 2018.</ref> Nerlich wandte sich daraufhin an das Gericht und argumentierte, man könne durch Vergleich erkennen, dass auch auf der 2006 eingereichten Zweitausfertigung ein „i. V.“ stehe, das bislang lediglich falsch als Teil des Namens interpretiert worden sei. Es handle sich juristisch gesehen nicht um ein unechtes Dokument.

Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg

Schon am 13. Dezember 2012 hatte Justizministerin Beate Merk erklärt, sie werte den Anruf des Richters Brixner bei der Steuerfahndung als neue Tatsache<ref>Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: „Neue Tatsachen“ nach einem Zeitungsbericht? In: Süddeutsche Zeitung, 13. Dezember 2012.</ref> und habe die Staatsanwaltschaft Regensburg angewiesen, die Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem zuständigen Landgericht Regensburg in die Wege zu leiten. Die Antragseinreichung wurde dabei für die dritte Dezemberwoche in Aussicht gestellt.<ref>Patrick Guyton: Justizfehler – Hoffnung für Gustl Mollath. In: tagesspiegel.de. 13. Dezember 2012, abgerufen am 18. Januar 2020.</ref> Dies geschah jedoch nicht; dann stellte Gerhard Strate den Wiederaufnahmeantrag. Erst am 18. März 2013 stellte auch die Staatsanwaltschaft Regensburg einen eigenen. Sie stützte diesen auf das vom Sohn unterschriebene Attest als unechte Urkunde i. S. d. § 359 Nr. 1 StPO und als „neue Tatsachen“ i. S. d. § 359 Nr. 5 StPO auf die Umstände der Ausstellung des Attests, die neu zu bewertende Glaubwürdigkeit der Ehefrau als Zeugin und die durch den Revisionsbericht als belegbare, im Urteil aber als „Wahnausweitung“ gewertete Angaben Mollaths über die Geldbewegungen bei der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank.<ref name="strate20130318">Staatsanwaltschaft Regensburg: Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft i.S. Gustl Mollath vom 18. März 2013 auf der Website von Gerhard Strate (PDF; 8,49 MB), Blatt 256 f.</ref><ref>Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg in Sachen Mollath, Pressemitteilung 3/13 des OLG Nürnberg vom 18. März 2013.</ref><ref>Olaf Przybilla: Staatsanwaltschaft beantragt Wiederaufnahme. In: Süddeutsche Zeitung, 18. März 2013.</ref> In einer Stellungnahme zum Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung bezeichnete die Staatsanwaltschaft einige der dort erhobenen Vorwürfe der Rechtsbeugung als zutreffend.<ref name="strate20130318" />

Am 28. Mai 2013 vermerkte die Strafvollstreckungskammer, sie könne wegen der Komplexität des Falls die Erfolgsaussichten der Wiederaufnahmeanträge noch nicht hinreichend konkret einschätzen; der vorgebrachte Wiederaufnahmegrund der unechten Urkunde erscheine ihr nicht zwingend als zulässig; daher lehne sie eine Entscheidung über die Unterbrechung der Strafvollstreckung vorerst ab.<ref>Gerhard Strate: Presseerklärung in der Strafsachen gegen Gustl Mollath (PDF; 14 kB) vom 28. Mai 2013</ref> Heribert Prantl, ein leitender SZ-Redakteur und Jurist, warf der Strafvollstreckungskammer daraufhin in einem Kommentar Justizversagen vor.<ref>Heribert Prantl: Wenn die Fehler zum Himmel schreien. In: Süddeutsche Zeitung. 31. Mai 2013, abgerufen am 3. Juni 2013.</ref> Strafverteidiger Strate legte gegen die Nichtentscheidung bezüglich der Wiederaufnahmeanträge Beschwerde beim OLG Nürnberg ein und drohte mit Verfassungsbeschwerde.<ref>Olaf Przybilla: Justiz im Fall Gustl Mollath – Anwalt Strate legt Beschwerde ein. In: Süddeutsche Zeitung. 31. Mai 2013, abgerufen am 12. Juni 2013.</ref> Als er damit erfolglos blieb, da das OLG Nürnberg vorläufig entschied, die sich verzögernde Prüfung des Landgerichts Regensburg weiter abzuwarten, legte Strate am 5. Juli die Verfassungsbeschwerde ein,<ref name="5. Juli" /> die durch das spätere Urteil des OLG Nürnberg von August 2013 jedoch obsolet wurde.

Ablehnung der Wiederaufnahme durch das Landgericht Regensburg

Am 24. Juli 2013 lehnte das Landgericht Regensburg die Wiederaufnahmeanträge als unzulässig ab.<ref>Beschluss des LG Regensburg im Wiederaufnahmeverfahren Mollath. Landgericht Regensburg, 24. Juli 2013. Abgerufen am 24. Juli 2013.</ref><ref name="zäh">spiegel.de: Mollaths zäher Kampf</ref>

Das Gericht betonte, es sei ausschließlich um die Frage gegangen, ob das Verfahren gegen Mollath, das durch das Urteil rechtskräftig abgeschlossen wurde, im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens erneut durchzuführen sei. Fragen der Verhältnismäßigkeit oder der bestehenden oder nicht mehr bestehenden Gefährlichkeit seien bei der Prüfung außer Betracht geblieben; dies prüfe die zuständige Vollstreckungskammer in Bayreuth.<ref name="sz5" />

Mollaths Anwalt Gerhard Strate und die bayerische Justizministerin kündigten am gleichen Tag eine Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Nürnberg an.<ref name="sz5">Gustl Mollath muss in der Psychiatrie bleiben in der Süddeutschen Zeitung vom 24. Juli 2013</ref>

Anordnung der Wiederaufnahme durch das Oberlandesgericht Nürnberg und Freilassung

Am 6. August 2013 ordnete das Oberlandesgericht Nürnberg auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung hin die Wiederaufnahme des Verfahrens sowie Mollaths sofortige Freilassung an.<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.08.2013 - 1 Ws 354/13 WA - openJur.] In: openjur.de. , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL;.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> Der 1. Strafsenat wertete das Attest, in dem Verletzungen der Ehefrau Mollaths attestiert wurden, als „unechte Urkunde“, was gemäß § 359 Nr. 1 StPO ein Wiederaufnahmegrund ist.<ref>Pressemitteilung 12/13 des OLG Nürnberg vom 6. August 2013. justiz.bayern.de, abgerufen am 6. August 2013.</ref> Damit war die Rechtskraft des im Jahr 2006 ergangenen Urteils des LG Regensburg und folglich die Rechtsgrundlage für Mollaths Unterbringung entfallen. Begründet wurde die Entscheidung des OLG Nürnberg damit, dass in dem Attest der Name der Praxisinhaberin in Briefkopf und Praxisstempel genannt werde, obwohl sie Mollaths Ehefrau nicht selbst behandelt habe. Das Gericht sei damals davon ausgegangen, das Attest stamme von einer erfahrenen Ärztin, nicht von deren Sohn. Das OLG lässt nicht gelten, dass es im geschäftlichen Verkehr zulässig sei, wenn ein Vertreter mit den Namen des Vertretenen unterschreibt. Bei einem Attest gehe es um „höchstpersönliche Wahrnehmungen“ eines Arztes; hier gebe es keine zulässige Stellvertretung.<ref>Henning Ernst Müller: Gustl Mollath frei! Zur Entscheidung des OLG Nürnberg und zu einigen offenen Fragen. In: beck-blog, 6. August 2013. Abgerufen am 22. Januar 2014. Zitat: „Das ärztliche Attest ist ein personengebundenes Zeugnis, für das die Stellvertretungsregeln der Rechtsgeschäftslehre schlicht nicht passen.“</ref> Da das Attest eine große Bedeutung im ersten Prozess gehabt habe, liege ein Wiederaufnahmegrund vor. Zur Auffassung des Landgerichts, bei starker Vergrößerung der Urkunde sei das Kürzel „i. V.“ erkennbar, entgegnete das OLG, in Originalgröße sei das „i. V.“ nicht zu erkennen (weder für den Senat noch für die Verfahrensbeteiligten im Ausgangsverfahren).<ref>Albert Schäffer: Die juristische Lupe zur Seite gefegt. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 6. August 2013. Abgerufen am 22. Januar 2014.</ref>

Das OLG Nürnberg reichte den Fall an eine weitere, neue Kammer des Landgerichts Regensburg weiter. Diese arbeitete sich in das Verfahren neu ein und ermittelte zu den Vorwürfen.<ref>Wiederaufnahme im Fall Gustl Mollath: Zwei Buchstaben brachten Mollath die Freiheit, Spiegel Online vom 6. August 2013, abgerufen am 6. August 2013.</ref> Mollath verließ am frühen Abend des 6. August die psychiatrische Unterbringung.

Mollath äußerte, er erhoffe sich von dem Wiederaufnahmeverfahren „eine vollständige Rehabilitierung“.<ref>Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Mollath will weiter kämpfen.] via Sueddeutsche.de, , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL;.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> Er kritisierte in einem Interview mit der SZ, Justizministerin Beate Merk tue so, als habe er ihr die Wiederaufnahme seines Falles zu verdanken.<ref>Printausgabe der SZ vom 8. August 2013; das Interview ist für SZ-Abonnenten auch online lesbar/abrufbar. Merk hatte am 6. August folgende Presseerklärung veröffentlicht. Siehe auch SZ 6. August 2013: Die zynischen Sätze der Beate Merk</ref> Am 26. August 2013 veröffentlichte Mollaths Verteidiger Strate sämtliche ihm vorliegenden und seinen Mandanten betreffenden psychiatrischen Gutachten auf seiner Homepage.<ref>Verfahren gegen Gustl Mollath (Stand: 27.4.2014). In: strate.net. Gerhard Strate, 2014, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 23. Mai 2014; abgerufen am 13. November 2018 (Die Originalseite wird laufend aktualisiert. Die Angaben im Artikel beruhen auf den in der archivierten Version verlinkten Dokumenten.).</ref> Strate schrieb dazu einleitend: „Angesichts der neu einsetzenden Diskussion um die Rolle der Psychiatrie, […], aber auch zur Aufhellung der Verantwortlichkeiten im Umgang mit Gustl Mollath erscheint uns ein Höchstmaß an Transparenz angebracht“.<ref>Rechtlicher Hinweis zur Veröffentlichung von Dokumenten aus strafrechtlichen Verfahren (PDF; 16 kB)</ref>

Das LG Regensburg teilte im Dezember 2013 mit, das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath werde am 7. Juli 2014 beginnen; es seien 15 Termine bis zum 14. August 2014 in der 6. Strafkammer des LG Regensburg angesetzt.

Ablehnung der abschließenden Überprüfung der Zwangsunterbringung durch das OLG Bamberg und dritte Verfassungsbeschwerde

Auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. September 2013, das auch nach Mollaths Entlassung aus anderen Gründen vom OLG Bamberg eine bessere Abwägung von Grundrechten und vermeintlicher Gefahr und eine Überprüfung der Notwendigkeit einer psychiatrischen Unterbringung bzw. von Alternativen gefordert hatte, reagierte das OLG, indem es die Überprüfung am 24. März 2014 wegen der zwischenzeitlichen Entlassung als „prozessual überholt“ und „für erledigt“ erklärte<ref name="sueddeutsche 1.1924268" />, anstatt eine erneute Überprüfung und folglich Korrektur bzw. Aufhebung der früheren Beschlüsse von Landgericht Bayreuth und Oberlandesgericht Bamberg vorzunehmen, womit festgestellt wäre, wie lange Mollath zu Unrecht zwangsuntergebracht gewesen war.<ref name="26. April" /> Nach erfolglosem Widerspruch gegen die Einstellung legte Strate am 26. April 2014 Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des OLG Bamberg vom 24. März 2014 ein,<ref>Gerhard Strate: Verfassungsbeschwerde, strate.net vom 26. April 2014</ref><ref name="26. April" /> nach der ursprünglichen Beschwerde gegen die Entscheidung des OLG Bamberg und der zwischenzeitlichen Beschwerde gegen das OLG Nürnberg die dritte Verfassungsbeschwerde.

Wiederaufnahme des Verfahrens und Urteil

Am 7. Juli 2014 begann vor dem Landgericht Regensburg unter der Vorsitzenden Richterin Elke Escher die erneute erstinstanzliche Hauptverhandlung; sie war auf 17 Verhandlungstage angesetzt und zu Beginn waren 41 Zeugen geladen.<ref>Beate Lakotta: Landgericht Regensburg: Der neue Prozess gegen Gustl Mollath, SPON vom 6. Juli 2014.</ref> Die Nebenklägerin Petra M., Mollaths Exfrau, blieb unter Hinweis auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht der Verhandlung fern.

Mollaths Anwalt Strate beantragte, „die Bestellung von Professor Norbert Nedopil als Gutachter zurückzunehmen“. Sein Mandant werde nicht in Anwesenheit des Gutachters, dem Mollath die Begutachtung verweigert hatte, aussagen.<ref>Thierry Backes, Ingrid Fuchs, Elisa Britzelmeier und Anna Fischhaber: Prozessauftakt endet mit Streit um Mollath-Gutachter, Süddeutsche Zeitung vom 7. Juli 2014.</ref><ref>Thierry Backes und Ingrid Fuchs: "Moralisch ist das nicht in Ordnung", sueddeutsche.de, 7. Juli 2014.</ref><ref>Annette Ramelsberger: Psychiater ohne Angst, Süddeutsche Zeitung vom 9. Juli 2014.</ref><ref>Kommentar von Heribert Prantl: Neues Verfahren im Fall Mollath – Wiedergutmachung für erbarmungslose Schludrigkeit, Süddeutsche Zeitung vom 6. Juli 2014.</ref> Nedopil erstellte daher aufgrund der Aktenlage und seiner Beobachtungen eine psychiatrische Stellungnahme. Ohne die Möglichkeit zur Begutachtung sei der Erkenntnisgewinn jedoch gering. Er halte daher auch die Diagnosen der vorangegangenen Gutachten zwar für weitgehend nachvollziehbar, jedoch teilweise für unsicher. Derzeit sei eine Persönlichkeitsstörung ebenso wie eine wahnhafte Störung zur Zeit der Ehekrise nicht sicher zu begründen, aber auch nicht auszuschließen. Aus seiner Sicht sei eine Gefährlichkeit des Angeklagten nicht nachzuweisen und eine Unterbringung nach § 63 StGB daher nicht angebracht.<ref>Mollath – penetrant, aber nicht gestört. Mittelbayerische, 25. Juli 2014.</ref>

Mollaths ehemaliger Pflichtverteidiger Dolmany bekundete als Zeuge, er sei von Mollath eingeschüchtert und bedroht worden.<ref>Beate Lakotta: Ex-Verteidiger im Mollath-Prozess: „Da habe ich richtig Angst gehabt“. In: spiegel.de. 10. Juli 2014, abgerufen am 3. Dezember 2018.</ref><ref name="SPON20140710-1" />

Edward Braun schilderte vor Gericht detailliert (basierend auf Telefonnotizen, die er damals angefertigt und in eine Agenda übertragen habe), wie Mollaths Frau ihm gegenüber angekündigt habe, Mollath „fertigzumachen“ und ihn mittels ihrer Beziehungen in die Psychiatrie zu bringen, wenn er sie und die Bank anzeige. Die erwähnten Notizen selbst konnte Braun nicht vorlegen; seine noch existierenden Einträge gaben bedeutende Teile seiner detaillierten Aussage nicht wieder. Bezüglich des Schwarzgelds und der Kurierfahrten in die Schweiz räumte er vor Gericht ein, es sei „durchaus möglich, dass meine Aussage vor dem Fernsehteam nicht korrekt ist“. Dies sei „das Drehbuch“ und ein „bissel Folklore“ gewesen.<ref name="SPON20140710-1">Beate Lakotta: Zeuge im Mollath-Prozess: Wie auswendig gelernt, SPON vom 10. Juli 2014, vgl. Freund des Ehepaares bezichtigt Ex-Frau eines Komplotts, Bild vom 10. Juli 2014; Berichterstattung mit O-Ton in Bayern 5.</ref> Diese Aussage, auf die er vereidigt wurde, wertete das Amtsgericht Regensburg als unwahr und verurteilte Braun Anfang April 2017 rechtskräftig wegen Meineids zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung.<ref name="sz_2017-04-05">Hans Holzhaider: Freund von Gustl Mollath wegen Meineids verurteilt. Süddeutsche Zeitung, 5. April 2017, abgerufen am 6. April 2017.</ref>

Eine Zeugin gab an, ihr gegenüber habe Mollaths Frau geäußert, sie werde von Mollath regelmäßig geschlagen. Als sich einmal Mollaths Frau zu ihr flüchtete, sei auch sie selbst von Mollath misshandelt worden. Als Petra M. Mollath heiraten wollte, habe sie den Kontakt abgebrochen.<ref>Beate Lakotta: Zeugen im Mollath-Prozess: „Ich hatte seine Hände am Hals“, SPON vom 14. Juli 2014.</ref>

Der als Zeuge geladene Richter a. D. Otto Brixner räumte Fehler in seinem Urteil von 2006 ein. Er sagte aus, sich an den Fall nicht gut zu erinnern, und behauptete, er habe seine persönlichen Aufzeichnungen im Zuge seiner Pensionierung vernichten lassen.<ref>Ingrid Fuchs: Brixners Aussage im Mollath-Prozess – Richter Ahnungslos, SZ vom 17. Juli 2014.</ref><ref>Richter will Mollaths Mitleid nicht, Mittelbayerische Zeitung vom 17. Juli 2014.</ref>

Am 23. Juli legten Mollaths Anwälte Gerhard Strate und Johannes Rauwald ihr Mandat nieder. Das Gericht bestellte sie am selben Tag als Pflichtverteidiger.<ref>Ingrid Fuchs: Eklat im Mollath-Prozess – Angeklagter will Ankläger sein. In: sueddeutsche.de. 23. Juli 2014, abgerufen am 31. Juli 2019.</ref> Zuvor hatte ein Gutachter die Reifenstechereien für nicht beweisbar und die Reifenschäden für nicht gefährlich erklärt<ref>Ingrid Fuchs: Gutachter hält Reifenstechereien für nicht nachweisbar, Süddeutsche Zeitung vom 23. Juli 2014.</ref> und das Attest, das die Misshandlungen Mollaths an seiner Frau dokumentieren sollte, war von einem Gutachter als defizitär und den Standards nicht entsprechend gerügt worden. So sei die Farbe der Hämatome und Würgemale nicht dokumentiert; auch seien keine Fotos der Verletzungen gemacht worden. Zudem hatten sich Widersprüche in den Beschreibungen der Verletzungen ergeben.<ref>Prozess gegen Gustl Mollath – Gutachter sieht keinen Beweis für Misshandlungen, Süddeutsche Zeitung vom 18. Juli 2014.</ref> Nach weiteren Auseinandersetzungen mit Mollath bat Strate um seine Entpflichtung.<ref name="BR20140728-1" /><ref>Hans Holzhaider: Gericht entscheidet – Mollath-Verteidiger müssen bleiben. In: sueddeutsche.de. 28. Juli 2014, abgerufen am 25. November 2021.</ref> Mollath hatte behauptet, er habe bislang keine Zeit gehabt, weitere Beweisanträge mit seinen Verteidigern durchzusprechen. Strate wies diese Darstellung zurück. Mollath wollte sich mit einem Freispruch mangels Beweisen nicht zufriedengeben.<ref name="SZ20140728-1" /> So forderte er, dass das Gericht Mitarbeiter der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank sowie von verschiedenen Schweizer Banken laden möge. So sollte aufgeklärt werden, ob er aufgrund eines Komplotts in der Psychiatrie landete.<ref name="SZ20140728-1" /> Strate habe ihm erklärt, warum seine 30 Anträge „Mist“ seien.<ref name="BR20140728-1">Zoff im Gerichtssaal – Mollath-Verteidiger wollen hinschmeißen, BR vom 28. Juli 2014.</ref> Das Gericht lehnte die Entpflichtung ab, da ein ernsthaft gestörtes Vertrauensverhältnis nicht gegeben sei.<ref name="SZ20140728-1">Ingrid Fuchs: Gustl Mollath – Der Angeklagte hat das Wort, Süddeutsche Zeitung vom 28. Juli 2014.</ref>

Am 8. August plädierten der Staatsanwalt und die Verteidigung.<ref>spiegel.de 8. August 2014: Plädoyers in Regensburg: Mollaths schwere Stunden</ref><ref>FAZ.net: Jetzt soll es auch einmal gut sein (Mollath will einen Freispruch erster Klasse)</ref><ref>Ingrid Fuchs, Anna Fischhaber: Plädoyers im Mollath-Prozess – Staatsanwalt hält Mollath für schuldig. In: Süddeutsche Zeitung, 8. August 2014.</ref> Mollath selbst verlas eine allein verfasste Erklärung – seine Anwälte hatten es abgelehnt, ihn bei deren Erstellung zu unterstützen. Er bekräftige seine Auffassung einer großangelegten Verschwörung, die bis in höchste Kreise der bayerischen Politik führe, von der es „unglaubliche Einflussnahmen“ gegeben habe. Er stellte zahlreiche Beweisanträge, die vom Gericht als unbegründet zurückgewiesen wurden. Bezüglich der Entgegennahmen zahlreicher Strafanzeigen gegen Verfahrensbeteiligte (Zeugen, Gutachter und Richter) erklärte sich das Gericht für nicht zuständig.<ref>Der Oberstaatsanwalt zerlegt jeden Antrag Mollaths. In: Die Welt, 8. August 2014.</ref>

Am 14. August 2014 wurde Mollath freigesprochen; ihm wurde eine Entschädigung für seine Zwangsunterbringung in der Psychiatrie zugesprochen.<ref>Gericht spricht Mollath Entschädigung zu, Der Standard vom 14. August 2014.</ref> Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mollath seine damalige Frau im Jahr 2001 körperlich schwer misshandelt, sogar gewürgt habe. Die Vorsitzende Richterin Elke Escher wies ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere das Würgen bis zur Bewusstlosigkeit potenziell lebensgefährdend sei.<ref>Beate Lakotta: Freispruch dritter Klasse. In: Der Spiegel. 18. August 2014 (Online [abgerufen am 31. Oktober 2021]).</ref> Laut Urteil sei jedoch nicht sicher, „ob der Angeklagte im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte oder nicht“. Mollaths verminderte Schuldfähigkeit zur Tatzeit sei durchaus möglich. Die Annahme, dass bei Mollath damals eine „wahnhafte Störung“ vorgelegen habe, liege nicht fern. Zugunsten des Angeklagten sei daher von einer „Steuerungsunfähigkeit“ auszugehen.<ref name="az14814">Urteil: Mollath trotz Einschätzung als Gewalttäter freigesprochen. In: Abendzeitung, 14. August 2014.</ref> Das Gericht sah keine Hinweise für eine Geisteskrankheit. Die Vorsitzende Richterin Elke Escher stellte fest, dass Mollath zu Unrecht in der Psychiatrie zwangsuntergebracht worden sei. In den Anklagepunkten der Freiheitsberaubung am 31. Mai 2002 und des Zerstechens Dutzender Autoreifen sprach ihn das Gericht frei, da kein Tatnachweis geführt werden konnte.<ref>Prozess in Regensburg: Freispruch für Gustl Mollath. In: Spiegel Online, 14. August 2014.</ref> Mollaths Ansicht, seine Frau und weitere Verschwörer hätten ihn in die Psychiatrie bringen wollen, um ihn an der Veröffentlichung von Informationen über eine Schwarzgeldaffäre zu hindern, hielt das Gericht für „fragwürdig“; Mollath habe „die Vorwürfe erst nach der Trennung öffentlich gemacht“.<ref name="welt14814">Christian Eckl: Mollath bekommt keinen Freispruch erster Klasse. In: Die Welt, 14. August 2014.</ref> Einen besonderen Belastungseifer von Petra Mollath gegenüber ihrem Mann konnte das Gericht nicht erkennen.<ref name="sz20140814-1">Ingrid Fuchs: Trotz Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren: Gericht sieht Vorwurf der Körperverletzung bestätigt. In: Süddeutsche Zeitung, 14. August 2014.</ref><ref>Albert Schäfer: Mollath mit seinem Freispruch nicht einverstanden. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22. August 2014.</ref>

Mollath legte, vertreten durch den Münchner Rechtsanwalt Adam Ahmed, Revision gegen den Freispruch ein. Anlass waren die im Urteil enthaltenen Feststellungen, Mollath habe Gewalt gegen seine frühere Frau verübt. Mit Beschluss vom 14. Oktober 2015 verwarf der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revision, weil Mollath durch das freisprechende Urteil nicht beschwert sei. Mollath entstehe dadurch kein unmittelbarer Nachteil.<ref>Gustl Mollath scheitert mit Revision beim BGH, Süddeutsche Zeitung vom 9. Dezember 2015.</ref><ref>Az. 1 StR 56/15, NJW-Spezial 2016, 57.</ref>

Schadensersatzforderung Mollaths

Im Februar 2018 lehnte Mollath ein Schadensersatzangebot des Freistaats Bayern in Höhe von 170.000 Euro als zu gering ab. Er verwies dabei auf einen Nettoverdienstausfall von 90 Monaten, Schmerzensgeld und den Verlust seines Nürnberger Hauses. Nach einer Mitteilung des bayerischen Justizministeriums, es sei „bis an die Grenzen des rechtlich Möglichen“ gegangen, kündigte Mollath an, den Freistaat vor dem Landgericht München I auf Schadensersatz in Höhe von 2,1 Millionen Euro zu verklagen.<ref>Justizopfer Mollath fordert 2,1 Millionen Euro von Bayern., Spiegel online vom 1. März 2018</ref> Wäre die Klage gescheitert, hätte Mollath die Prozesskosten tragen müssen, die die bis dahin an ihn gezahlte Entschädigung überstiegen hätten.<ref>Maximilian Gerl: Justizopfer – Mollath droht Bayern mit Millionen-Klage. In: sueddeutsche.de. 1. März 2018, abgerufen am 13. Dezember 2018.</ref> Tatsächlich verklagte Mollath schließlich den Freistaat Bayern auf Schadensersatz und immaterielle Entschädigung aus Amtshaftung beginnend ab dem Jahr 2003 in Höhe von 1.779.200 Euro, da er insgesamt 2747 Tage in verschiedenen psychiatrischen Einrichtungen gesessen habe.<ref>Terminshinweis in dem Amtshaftungsverfahren Gustl Mollath ./. Freistaat Bayern. Pressemitteilung 03/2019. Landgericht München I, 13. März 2019, abgerufen am 15. März 2019.</ref> Bei einem Termin am 20. März 2019 vor dem Landgericht München I (Az. 15 O 4267/18) wurden die Erfolgsaussichten von dem Vorsitzenden Richter Frank Tholl als überwiegend positiv bewertet.<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Justizopfer Mollath darf auf hohe Entschädigung hoffen.] via Sueddeutsche.de, , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL;.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> In einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der Freistaat Bayern daraufhin am 12. November 2019 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, an Mollath 600.000 Euro zu bezahlen.<ref>Gustl Mollath erhält 600.000 Euro. In: welt.de. 12. November 2019, abgerufen am 29. Juni 2022.</ref>

Literatur

  • Sascha Pommrenke, Marcus B. Klöckner (Hrsg.): Staatsversagen auf höchster Ebene: Was sich nach dem Fall Mollath ändern muss. Mit einem Schlusswort von Gustl Mollath. Westend Verlag, Frankfurt am Main 2013, ISBN 978-3-86489-062-8.
  • Gerhard Strate: Der Fall Mollath: Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie. Orell Füssli Verlag, Zürich 2014, ISBN 978-3-280-05559-5.
  • Thomas Darnstädt, Der Richter und sein Opfer: Wenn die Justiz sich irrt. Piper, München 2013, S. 291–300, ISBN 978-3-492-05558-1.
  • Eckart Roloff, Karin Henke-Wendt: Im Fall Mollath versagen alle: Psychiatrie, Justiz und Politik. In: dies.: Geschädigt statt geheilt. Große deutsche Medizin- und Pharmaskandale. Hirzel, Stuttgart 2018, S. 171–182, ISBN 978-3-7776-2763-2.

Siehe auch

Weblinks

Originaldokumente

Chronologien

Fernsehberichte

Datei:Gustl Mollath, Leonie Stade, Annika Blendl 8006.jpg
Gustl Mollath mit den Dokumentarfilmerinnen Leonie Stade (rechts) und Annika Blendl 2015 anlässlich der Vorstellung des Films Und plötzlich bist du verrückt in München

Hörfunkberichte

Adaptionen, Belletristik und Verfilmungen

Einzelnachweise

<references responsive> <ref name="sdz"> Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Fall Mollath und Hypo-Vereinsbank – Der Mann, der zu viel wusste. In: sueddeutsche.de. 13. November 2012, abgerufen am 16. Oktober 2019 </ref> <ref name="sdz4"> Olaf Przybilla, Frank Müller: Nach Unterbringung in Psychiatrie – Schöffe kritisiert Mollath-Verfahren. In: Süddeutsche Zeitung, 15. November 2012. </ref> <ref name="sdz24112012"> Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Fall Mollath – Vom Richter „malträtiert und provoziert“. In: Süddeutsche Zeitung, 24. November 2012. </ref> <ref name="br2"> <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Fall Gustl Mollath – Opposition wittert Justizskandal (Memento vom 2. November 2012 im Internet Archive) vom 31. Oktober 2012. </ref> <ref name="brkontrov20121115"> <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Jens Kuhn und Katharina Kistler: Der Fall Mollath (Memento vom 18. November 2012 im Internet Archive) im Bayerischen Fernsehen – Sendung Kontrovers vom 15. November 2012. </ref> <ref name="brmerk14-2"> <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Bayerisches Fernsehen: Justiz – Der Fall Gustl Mollath (Memento vom 16. Mai 2013 im Internet Archive) vom 14. November 2012. </ref> <ref name="brmerk14"> Interview mit der bayerischen Justizministerin Beate Merk zum Fall Gustl Mollath / Bayerische Hypo- und Vereinsbank vom 12. November 2012. </ref> <ref name="brmerk14-102"> <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Widersprüchliche Aussagen – Justizministerin in Erklärungsnot (Memento vom 2. Dezember 2012 im Internet Archive) vom 14. November 2012. </ref> <ref name="br5"> <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />BR Mittelfranken: Fall Gustl Mollath – „Kein Interesse, jemanden wegzusperren“ (Memento vom 30. November 2012 im Internet Archive) vom 28. November 2012. </ref> <ref name="report"><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Unschuldig in der Psychiatrie? (Memento des Vorlage:IconExternal vom 4. Dezember 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.swr.de Beitrag in der Sendung Report Mainz am 13. Dezember 2011, Artikel und Video abgerufen am 19. Dezember 2011.</ref> <ref name="report2"> Report Mainz: Justizskandal in Bayern vom 13. November 2012. </ref> <ref name="merk20121113"> Report Mainz vollständiges Interview mit Beate Merk vom 13. November 2012 </ref> <ref name="swrpdf20546"><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Interner Revisionsbericht Nr. 20546 (Memento des Vorlage:IconExternal vom 2. Januar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.swr.de (PDF, 4,98 MB) der Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft, Kopie Internet Archive (PDF; 245 kB)</ref> <ref name="tpho1611"> Peter Mühlbauer: Freie Wähler fordern Merks Rücktritt In: Telepolis, heise online vom 16. November 2012. </ref> <ref name="taz1"> Christian Rath: Streit um Psychiatrie-Einweisung: Wahnvorstellung oder Bankenskandal? In: die tageszeitung. 18. Dezember 2011, abgerufen am 14. Juni 2013. </ref> <ref name="gep-12-2"> Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e. V. (GEP): Rundbrief 2/12 – September 2012 (PDF; 669 kB) </ref> <ref name="zeitonline"> Patrick Guyton: Wie Gustl Mollath eine Straftat aufklärte und in der Psychiatrie landete. In: Zeit online. 21. November 2012, abgerufen am 9. August 2020. </ref> <ref name="urteil_LG_N"> Das Urteil des Landgericht Nürnberg-Fürth (PDF, 7,79 MB) vom 8. August 2006 – Az. 7 KLs 802 Js 4743/2003, openJur 2012, 131519 </ref> </references>

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