Zum Inhalt springen

Steuertarif

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 25. Juni 2025 um 22:53 Uhr durch imported>Scripturus (Revert: s. Disk. Portal:Recht zu Edits durch Sascho Jovanoski, Sperrumgehung, nicht gekennz. Textübernahmen; Tabellen zu Steuervergleichen sind bei den Einzelartikeln schon vorhanden).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Im Steuertarif wird die Höhe und Berechnung des Steuerbetrages in Abhängigkeit von einer Bemessungsgrundlage beschrieben.<ref>Dr Norbert Dautzenberg: Definition: Steuertarif. Abgerufen am 24. November 2022.</ref> Dabei kann die Bemessungsgrundlage als physisch-technische Mengenangabe (beispielsweise in Kilogramm oder Kubikmeter) oder als monetärer Betrag (beispielsweise in Euro oder US-Dollar) angegeben werden.

Ist die Bemessungsgrundlage ein Geldbetrag, lässt sich aus dem Steuerbetrag ein Steuersatz errechnen, indem man den Steuerbetrag zur Bemessungsgrundlage ins Verhältnis setzt:

<math>\mathrm{Steuersatz} = \frac{\mathrm{Steuerbetrag}} {\mathrm{Bemessungsgrundlage}}</math>

Allgemeines

Der Steuertarif ist die vollständige und eindeutige Zuordnung eines Steuerbetrags <math>S</math> zu einer Bemessungsgrundlage <math>B</math> durch eine Steuerbetragsfunktion <math>S = S(B)</math>. Je nach Entwicklung der Steuerbelastung bei Änderung einer monetären Bemessungsgrundlage spricht man von:

Bei einer in Mengeneinheiten gemessenen Bemessungsgrundlage ist der Tarif immer proportional, es ist eine Mengen- oder Wertsteuer. Sieht ein Steuertarif einen festen Betrag pro Besteuerungseinheit vor, so ist die Rede von einem Steuerbetragstarif. Sieht ein Steuertarif einen Prozentsatz pro Besteuerungseinheit vor, so ist die Rede vom Steuersatztarif.

Progressive Tarife sind keine Steuersatztarife, weil sie sich in Abhängigkeit des Einkommens verändern. Zwar lassen sich im Einzelfall konkrete Steuersätze berechnen, diese sind aber bei progressiven Tarifen nicht konstant, sondern variieren mit der Einkommenshöhe. Je nachdem, ob man dabei das gesamte Einkommen oder nur eine Einkommenssteigerung betrachtet, ergeben sich unterschiedliche Steuersätze:

Steuerbetragstarif

Vorlage:Hinweisbaustein Unter einem Steuerbetragstarif versteht man einen Steuertarif mit einem festen Betrag pro Besteuerungseinheit.

Ein Geldbetrag pro Besteuerungseinheit wird bei mengenmäßigen Bemessungsgrundlagen verwendet (Mengensteuer).

Beispiele<ref>Bundeszentrale für politische Bildung</ref>:

Steuerart Besteuerungseinheit Steuerbetrag Anmerkung
Kfz-Steuer (§ 9 KraftStG) 100 cm³ 6,75 € Emissionsklasse EURO 4
Kaffeesteuer (§ 2 KaffeeStG) 1 kg 2,19 € Röstkaffee
Energiesteuer (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 EnergieStG) 1 MWh 5,50 € Erdgas zum Heizen

Steuersatztarif

Wenn ein Steuertarif einen Prozentsatz vorsieht, ist er ein Steuersatztarif.

Beispiele:

Steuerart Besteuerungseinheit Steuersatz Anmerkung
Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 1 UStG) 1 € 19 % Normalsteuersatz
Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 2 UStG) 1 € 7 % Ermäßigter Steuersatz (Lebensmittel, Bücher)
Solidaritätszuschlag (§ 4 Abs. 1 SolzG) 1 € 5,5 % bezogen auf Einkommensteuerbetrag

Quellen

<references/>

Siehe auch

Vorlage:Hinweisbaustein Vorlage:Hinweisbaustein