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Synode (Gremium)

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Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 12. Januar 2023 um 08:08 Uhr durch imported>M Huhn (einen weniger passenden Quellennachweis gelöscht, da es auf der verlinkten Seite nicht um Synoden der orthodoxen Kirchen insgesamt geht, sondern um die Geschichte eines bestimmten orthodoxen Erzbistums und dort – unter anderem – nur um den Synod der Auslandsbischöfe in den 1920er Jahren; Verlinkung berichtigt; kleine sprachliche Überarbeitung).
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Eine Synode oder Kirchensynode ist in verschiedenen Kirchen ein Gremium von Vertretern, die die Gesamtheit der Kirchenmitglieder repräsentieren sollen. Sie besteht aus ernannten oder gewählten Laien und Geistlichen.

Synoden gibt es in evangelischen,<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Grundordnung der EKD, Artikel 22 ff. (Memento des Vorlage:IconExternal vom 19. Juli 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ekd.de</ref> anglikanischen,<ref>Beispiel London</ref> orthodoxen und altkatholischen<ref>Kirchenrecht der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland (PDF; 250 kB)</ref> Kirchen. Synoden als Versammlungen von Rabbinern, Gemeindevertretern und Laien gibt es auch im Judentum.<ref>SYNOD - JewishEncyclopedia.com. Abgerufen am 28. Mai 2018.</ref>

Solche Synoden (nicht ganz zutreffend auch „Kirchenparlament“ genannt) entscheiden über wesentliche Fragen des kirchlichen Lebens. Die Beschlüsse von Synoden bei den kongregationalistischen Gemeinschaften sind in der Regel nicht verbindlich für die Kirchgemeinden.

In der alten Kirche wurden Konzil und Synode synonym gebraucht.

Weiterführende Literatur

  • Heinz Wolter: Die Synoden im Reichsgebiet und Reichsitalien von 916–1056. Paderborn 1988 (= Konziliengeschichte, A: Darstellungen).

Einzelnachweise

<references />