Einzelgefahrzeichen
Das Einzelgefahrzeichen<ref>Wolfram Claviez: Seemännisches Wörterbuch. 3. Auflage. Delius Klasing, Bielefeld 1994, ISBN 3-7688-0853-X, S. 85.</ref><ref name="Bark">Axel Bark: Segelführerschein BR und Sportbootführerschein See. mit offiziellen Prüfungsfragen. 18. Auflage. Delius Klasing, Bielefeld 1992, ISBN 3-7688-0734-7, S. 36 f.
</ref><ref>
Deutscher Hochseesportverband »Hansa« e.V. (Hrsg.): Seemannschaft. Handbuch für den Yachtsport. 23. Auflage. Delius Klasing, Bielefeld 1994, ISBN 3-7688-0523-9, S. 373.</ref><ref name="BinSchStrO"> <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Anlage 8 ( vom 25. Juni 2012 im Internet Archive) zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung,
Abschnitt VII. Zusätzliche Bezeichnung für einen See und eine seeartige Erweiterung,
A. Bezeichnung einer gefährlichen Stelle und eines Hindernisses
2. Einzelgefahrzeichen</ref> (englisch: isolated danger mark); auch Einzelgefahr-Zeichen<ref>Roland Denk: Neue Segelschule: vom Anfänger zum Sportbootführerschein Binnen und R-Schein. mit Beiheft Prüfungsfragen. 11. Auflage. BLV Verlagsgesellschaft mbH, München, Wien, Zürich 1992, ISBN 3-405-14384-5, S. 140.</ref><ref>BSH (Hrsg.): <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Wichtige Zeichen und Abkürzungen für Klein- und Sportschifffahrtskarten aus Karte 1/INT 1 ( vom 1. November 2012 im Internet Archive) (PDF; 375 kB), Hamburg, Rostock, 2013, abgerufen am 21. Oktober 2012</ref>) ist ein Seezeichen. Es dient zur Bezeichnung einer Gefahrenstelle von kleinem räumlichen Ausmaß, die an allen Seiten passiert werden kann.<ref name="SeeSchStrOB15e">Anlage I der SeeSchStrO, Abschnitt I - Sichtzeichen, Nr. B.15 „Gefahrenstellen“ e) Einzelgefahrenstelle</ref><ref name="IALA">International Association of Lighthouse Authorities: Maritime Bouyage System (PDF, 156 kB), S. 2, abgerufen am 9. Februar 2016</ref>
Äußeres
Ein Einzelgefahrzeichen kann als Leucht-, Baken- oder Spierentonne oder als Stange ausgeführt sein.<ref name="SeeSchStrOB15e" /> Es ist schwarz mit einem roten Querstreifen (im Geltungsbereich der deutschen Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung<ref name="SeeSchStrOB15e" />) oder auch mehreren (im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung<ref name="BinSchStrO" />, außerdem auch zulässig nach dem International Buoyage System) und hat zwei schwarze Bälle als Toppzeichen. Sofern das Seezeichen befeuert ist, ist die Kennung eine Blitzgruppe von 2 weißen Blitzen. Die charakteristische Form mit zwei Toppzeichen und die Befeuerung mit weißen Blitzen soll dabei an die ebenfalls zur Markierung von Gefahrenstellen dienenden Kardinalzeichen erinnern<ref name="IALA" />.
Neue Gefahrenstellen
Bei neu markierten Gefahrenstellen kann das Seezeichen doppelt ausgebracht und gegebenenfalls mit einer Radarantwortbake der Kennung „D“ (lang-kurz-kurz) versehen werden.<ref>Anlage I der SeeSchStrO, Abschnitt I – Sichtzeichen, Nr. B.15 f) „Neue Gefahrenstellen“</ref>
Weblinks
Einzelnachweise
<references />