Zum Inhalt springen

Rettungsbootdienst

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 31. Dezember 2019 um 21:27 Uhr durch imported>HolsteinPommern (Genitiv).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Der Rettungsbootdienst hat zum Ziel das Befähigungszeugnis als Rettungsbootmann. Die Prüfung wird von einem technischen Aufsichtsbeamten der Seeberufsgenossenschaft (SBG), heute Knappschaft-Bahn-See, abgenommen. Der Rettungsbootmann hat nachzuweisen, dass er mit allen Verrichtungen beim Zuwasserbringen der Rettungsboote und mit ihrer Handhabung vertraut sowie im Gebrauch der Riemen geübt und befähigt ist, die im Rettungsbootdienst üblichen Befehle zu verstehen und auszuführen.<ref>Verfahrensanweisungen über die Ausbildung und die Prüfung zum Rettungsbootmann für Überlebensfahrzeuge und Bereitschaftsboote, ausgenommen schnelle Bereitschaftsboote (PDF-Datei; 36 kB), Maritimes Kompetenzzentrum Elsfleth</ref>

Die Gültigkeit des Zeugnisses erlischt nach zehn Jahren. Das Befähigungszeugnis kann vorher entzogen werden, wenn der Inhaber bei einer Besichtigung (Bootsprüfung) den Anforderungen nicht genügt.

Einzelnachweise

<references />