Generalstaatsanwalt
Der Generalstaatsanwalt ist im System der Justiz und Staatsanwaltschaft eine Amtsbezeichnung für einen Beamten. Der Begriff wird in vielen Rechtsordnungen verwendet.
Deutschland
Der Inhaber des Amtes ist in Deutschland ein Landesbeamter innerhalb der Besoldungsordnung R, in der Regel Behördenleiter einer Generalstaatsanwaltschaft und Dienstvorgesetzter der Staatsanwälte, Amtsanwälte, Rechtspfleger und sonstigen Bediensteten seines Bezirkes. Er selbst unterliegt der Dienst- und Fachaufsicht durch den Landesjustizminister. Auf Bundesebene entspricht diesem Amt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.<ref>Gunnar Formann: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Kompetenzen und Organisation der Bundesanwaltschaft zwischen Bundesstaat und Gewaltenteilung. Kovac, 2004.</ref>
Litauen
Der Inhaber des Amtes ist in Litauen ein Justizbeamter. Der Generalstaatsanwalt der Litauischen Republik ist Behördenleiter der Generalstaatsanwaltschaft der Litauischen Republik und Dienstvorgesetzter der Staatsanwälte, Gehilfen von Staatsanwälten und der anderen Beamten der Behörde.
Namibia
In Namibia ist der Generalstaatsanwalt ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) der höchste Staatsankläger im Land. Das Amt bekleidet (Stand Dezember 2020) Martha Imalwa.<ref>Imalwa to serve as Prosecutor-General for one more year. In: Informanté. 10. Dezember 2025, abgerufen am 3. April 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Anders als in anderen englischsprachigen Staaten ist der Generalstaatsanwalt nicht zugleich in Personalunion auch Attorney-General. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Siehe auch“ ist nicht vorhanden.
Vereinigtes Königreich
Das Amt des Attorney General in den Rechtssystemen des Common Law wird häufig mit dem Begriff des Generalstaatsanwalts übersetzt. Im Vereinigten Königreich ist dieser zusammen mit seinem Assistenten, dem Solicitor General, der höchste Vertreter der Krone in der Regierung, jedoch kein Kabinettsmitglied. Er berät die Regierung in Rechtsfragen und vertritt ihre Interessen vor Gericht.<ref name=":0" />
Vereinigte Staaten
In den Vereinigten Staaten ist 'Attorney General' der Begriff für das Amt im Bund und in vielen US-Bundesstaaten, das in anderen Ländern dem Justizminister gleicht.<ref name=":0">The New Encyclopedia Britannica, 15. Aufl. 1993, Bd. 1, S. 688 f.</ref> So ist auf Bundesebene der Attorney General of the United States Mitglied des US-Kabinetts und steht dem Justizministerium vor. Er wird vom Präsidenten mit Zustimmung des Senats ernannt.<ref>John J. Patrick, Richard M. Pious, Donald A. Ritchie: The Oxford Guide to the United States Government. Oxford University Press, New York 2001, ISBN 978-0-19-514273-0, S. 35f (= Attorney General of the United States).</ref>
Siehe auch
- Procuraduría General de la República (Generalstaatsanwaltschaft in Mexiko, aufgelöst 2018)
Weblinks
Einzelnachweise
<references />