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Auslandseinsatz

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Auslandseinsatz nennt man eine aufgabenmäßige Tätigkeit einer Einsatzorganisation (Streitkräfte, aber auch der zivilen Kräfte, wie der Polizei oder Einheiten des Katastrophenschutzes und Rettungsdienstes) außerhalb des eigenen Staates. Dabei wird zwischen Hilfeleistung im Not- und Katastrophenfall (Katastrophenhilfe), humanitärer Hilfe, Such- und Rettungsdiensten, Ausbildungszwecken, sowie Peacekeeping und Friedenserzwingung<ref>Letztere vergl. Wolfgang S. Heinz, Joanna Ruszkowska; Deutsches Institut für Menschenrechte (Hrsg.): UN-Friedensoperationen und Menschenrechte. Essay No. 10, 2. Auflage, November 2010, ISBN 978-3-937714-85-1 (<templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />UN-Friedensoperationen und Menschenrechte (PDF-Version) (Memento vom 19. September 2013 im Internet Archive), institut-fuer-menschenrechte.de).</ref> unterschieden. Diese Einsätze sind – weil es sich um in Prinzip hoheitliche Aufgaben handelt, auch wenn sie von NGOs wahrgenommen werden – völkerrechtlich dann zulässig, wenn sie entweder bilateral mit ausdrücklicher Genehmigung oder auf direkte Bitte des Auslandsstaates an den Entsendestaat stattfinden, oder im Rahmen internationaler Einsätze, die etwa durch die Vereinten Nationen (UN) legitimiert sind.

Internationale Einsatzeinheiten:

Nationales:

Weblinks

Einzelnachweise

<references />