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Kameralamtsstil

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Der Kameralamtsstil (auch Finanzkammerstil) bezeichnet einen Typus auf Staatskosten errichteter Kirchen im Königreich Württemberg, die im 19. Jahrhundert im Sinne eines Musterplans von staatlichen Baubeamten als Kameralbau erstellt wurden. Dieser Baustil hatte seinen Höhepunkt in den 1830er- und 1840er-Jahren. Diese auf ihre Funktionalität bedachten Gebäude wurden unter der Aufsicht der örtlichen Kameralämter errichtet. Der Normplan eines Emporensaals war in seiner Anlage in der Regel symmetrisch, ein rechteckiger Saalbau mit auf beiden Längsseiten angebrachten Emporen und einem Mittelgang. Der Turm lag über dem Haupteingang und die Sakristei befand sich an der gegenüberliegenden Seite.

Kirchen dieser Bauart sind Arbeiten oder Entwürfe folgender alphabetisch geordneter Personen

Einzelnachweise

<references />

Literatur

  • Siegwart Rupp: Kirchenbauten im württembergischen Kameralamtsstil. In: „Schwäbische Heimat“, Heft 3/1972, Stuttgart 1972, S. 178–196 – dazu im Leser-Forum des übernächsten Heftes ein Beitrag von Wilhelm Berner in: „Schwäbische Heimat“, Heft 1/1973, Stuttgart 1973, S. 44–46.
  • Siegwart Rupp: Über protestantischen Kirchenbau in Württemberg. In: „Schwäbische Heimat“, Heft 2/1974, Stuttgart 1974, S. 123–136 – mit Auflistung nachreformatorischer Kirchenbauten in Württemberg. Allerdings hat sich Rupps Grundannahme, die Schickhardt-Kirchen seien längsorientiert und führten „als Typenschöpfung“ auf die württembergischen Kameralamts-Kirchen des 19. Jahrhunderts hin, inzwischen als falsch erwiesen.
  • Eva-Maria Seng: Der Kameralamtsstil in Württemberg. In: Kirchenbau zwischen Politik, Kunst und Liturgie: Theorie und Wirklichkeiten im evangelischen Kirchenbau des 19. Jahrhunderts, 1995, S. 49–55.