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Ministerratsdienst

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OsterreichDatei:Flag of Austria.svg  Ministerratsdienst im Bundeskanzleramt
Dienststellep1
colspan="2" class="notheme" style="padding: 1em 0; text-align: center; background-color:#Vorlage:Standardfarbe" | Logo des Bundeskanzleramts
Staatliche Ebene Bund
Stellung Abteilung I/16 des Bundeskanzleramts
Hauptsitz Wien 1, Ballhausplatz
Leitung Martin Sonntag

Der Ministerratsdienst ist die Koordinationsstelle der Österreichischen Regierung für die Zusammenkünfte des Ministerrats, dem Gremium von Bundeskanzler, Vizekanzler, den Bundesministern und Staatssekretären, und Verbindungsdienst zwischen den Ministerien und mit dem Parlament. Die Stabsstelle ist der Ministerratsdienst im Bundeskanzleramt.

Funktion und Stellung

Der Ministerrat ist das oberste beschlussfassende Gremium der Regierung, wenn es um Angelegenheiten geht, die über die Weisungsfreiheit eines Ministers hinausgehen. Zur Koordination der Sitzungen und der Regierungszusammenarbeit ist am Bundeskanzleramt der Ministerratsdienst eingerichtet. Daneben verfügt auch jedes einzelne Ministerium über eine entsprechende Abteilung.

Allgemeine Aufgaben

Die Funktionen des Ministerratsdiensts umfassen:<ref name="Fachinhalte"><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Ministerratsdienst (Memento vom 6. Juli 2012 im Internet Archive), bka.gv.at → Fachinhalte;
<templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Abteilung I/4: Ministerratsdienst (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive), bka.gv.at;
<templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Ministerratsdienst → Sonstige Aufgaben (Memento vom 20. September 2012 im Internet Archive), bka.gv.at → Fachinhalte</ref>

  • Vorbereitende Akte im Zusammenhang mit den Tagungen des Nationalrates und der Einberufung der Bundesversammlung
  • Erstellung von Antwortentwürfen für parlamentarische Anfragen an den Bundeskanzler und an die Bundesregierung einschließlich der Koordination der Beantwortung
  • Erstellung von Antwortentwürfen für Schreiben an die Bundesregierung (Resolutionen)
  • Agieren als Verbindungsstelle mit dem Parlament und den anderen Bundesministerien

Ministerratsdienst im Bundeskanzleramt

Der Ministerratsdienst im Bundeskanzleramt übernimmt die Funktion des „Amtes der Bundesregierung“, da der Gesamtregierung, anders als bei den anderen obersten Organen des Bundes, keine eigene Verwaltungsbehörde beigestellt ist.<ref name="Verwaltungsakademie 12 11">Ludwig-Josef Melicher; Bundeskanzleramt III/6, Verwaltungsakademie des Bundes (Hrsg.): Das Bundesministerium als Zentralstelle und der nachgeordnete (oder ausgegliederte) Bereich. Skriptum zum Seminar GA 12 der Verwaltungsakademie des Bundes, Wien 2009, Kapitel Oberste Organe der Vollziehung des Bundes. II. Bundesregierung, Abschnitt Ministerratsdienst, S. 10 (zum Seminar siehe Verwaltungsakademie des Bundes: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Bildungsprogramm 2012 (Memento vom 5. September 2012 im Internet Archive), S. 33)</ref>

Besondere Aufgaben des Ministerratsdienstes am Bundeskanzleramt:<ref name="Fachinhalte"/>

In der Bundesregierung Faymann I wurde der Ministerratsdienst insofern aufgewertet, als mit Josef Ostermayer ein eigener Staatssekretär für die Regierungskoordination ernannt wurde, insbesondere in Zusammenhang mit der Transparenzdebatte zu Politikergehältern.

Ministerratsdienste der Bundesministerien

Ministerratsdienste der Ministerien (Stand Mai 2019):

Bei den anderen Ministerien ist der Ministerratsdienst im Allgemeinen im Kabinett des Ministers oder der allgemeinen Koordinationsstelle angesiedelt.

Medien

Weblinks

  • bundeskanzleramt.gv.at [1]

Einzelnachweise

<references />