Ballonkredit
Der Ballonkredit (oder Schlussratenkredit) ist im Bankwesen ein Ratenkredit dessen Tilgungsraten nicht gleichmäßig über die Kreditlaufzeit verteilt sind. Stattdessen ist die letzte Tilgungsrate („Schlussrate“) in der Regel die höchste aller vorangegangenen Tilgungsraten.
Ballonkredite sind in der Regel Konsumkredite, also Anschaffungskredite zur Finanzierung von Konsumgütern, meist Personenkraftwagen.
Begriff
Die letzte Rate ist die Restschuld, die auch als „Ballon“ bezeichnet wird.<ref>Michael Rieger (Hrsg.), Kosten sparen durch innovatives Fuhrparkmanagement, 2003, S. 116</ref> Hieraus leitet sich der Begriff „Ballonkredit“ ab. Er wurde aus der angelsächsischen Fachsprache entlehnt ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value), „Ballon“), wo er Tilgungsanleihen bezeichnet, deren letzte Tilgungsrate wesentlich höher ist als die vorausgegangenen Tilgungsraten.<ref>Karlheinz Müssig (Hrsg.), Gabler Bank-Lexikon, 1988, Sp. 230</ref>
Rechtliche Aspekte
Ballonkredite sind Verbraucherdarlehen nach § 492 BGB, die der Schriftform bedürfen und deren Mindest-Vertragsinhalt in Art. 247 §§ 6 bis 13 EGBGB vorgeschrieben ist. Nach der Auszahlung des Darlehens kann der Kreditnehmer mit dem Kreditbetrag das Kaufobjekt (meist Personenkraftwagen) bezahlen, erwerben und wird dessen Eigentümer. Dadurch trägt der Kreditnehmer das Wertminderungsrisiko. Üblich ist die Sicherungsübereignung oder Sicherungsübereignung von Kraftfahrzeugen als Kreditsicherheit. Dabei behält der Kreditnehmer wirtschaftliches Eigentum.
Die letzte Rate kann sogar auch 100 % betragen,<ref>Konrad Wimmer/Eugen Caprano, Finanzmathematik, 2013, S. 107</ref> dann handelt es sich faktisch um einen endfälligen Kredit.
Wirtschaftliche Aspekte
Die Finanzinnovation des Ballonkredits ist durch Autobanken entwickelt worden und ähnelt dem Leasing. Wesentlicher Unterschied ist, dass der Leasingnehmer lediglich Besitzer des Leasingobjektes und nicht dessen wirtschaftlicher Eigentümer wird.<ref>Prof Dr Silke Hüsing: Definition: wirtschaftliches Eigentum. In: Gabler Banklexikon. Springer, abgerufen am 19. Oktober 2023.</ref> Am Ende der Kreditlaufzeit verbleibt eine kalkulierte Restschuld, die mit dem Restwert beim Leasing vergleichbar ist.<ref>Michael Rieger (Hrsg.), Kosten sparen durch innovatives Fuhrparkmanagement, 2003, S. 116</ref> Diese Restschuld ist in der Regel so kalkuliert, dass sie den erwarteten Verkehrswert des Fahrzeuges nicht übersteigt.<ref>Siegfried W. Kerler, Fuhrpark und Flotte, 2003, S. 45</ref> Der Kreditnehmer kann diese Restschuld in Form der Schlussrate entweder durch Tilgung begleichen, hierfür eine Anschlussfinanzierung suchen oder das Fahrzeug am Ende der Kreditlaufzeit verkaufen und den Kaufpreis zur Tilgung der Restschuld verwenden.<ref>Michael Rieger (Hrsg.), Kosten sparen durch innovatives Fuhrparkmanagement, 2003, S. 116</ref><ref>Andrea Naumann: Brzi krediti. In: Hitelio. Abgerufen am 10. Februar 2025 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
Durch die späte Rückzahlung eines großen Teiles der Kreditsumme sind einerseits die laufenden Raten niedrig, andererseits erhöht dies für den Gläubiger das Ausfallrisiko, weshalb verhältnismäßig hohe Zinssätze verlangt werden.
Einzelnachweise
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