Gesamtverteidigung
Unter Gesamtverteidigung versteht man die Gesamtheit aller militärischen und zivilen Verteidigungsmaßnahmen eines Staates und, sofern dieser einem Militärbündnis angehört, alle Verteidigungsmaßnahmen im Bündnis.
Gesamtverteidigungskonzepte
Das Gesamtverteidigungskonzept eines Staates richtet sich an nationalen Gegebenheiten aus und bezieht gegebenenfalls die Verteidigung im Bündnisrahmen ein. Für kleinere und neutrale Staaten hat das Prinzip der Gesamtverteidigung eine besondere Bedeutung, weil sie nur über begrenzte militärische Verteidigungsfähigkeiten verfügen und keinen Beistand einer Militärallianz erwarten dürfen.<ref group="A">Das <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Total Defence Concept Singapurs ( vom 23. Juni 2007 im Internet Archive) wurde beispielsweise aus den Gesamtverteidigungskonzepten der Schweiz und Schwedens abgeleitet.</ref>
Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland hat ab 1955 eine Gesamtverteidigungsorganisation aufgebaut, die zunächst auf vier Säulen beruhte:
- Die der NATO unterstellten Kräfte des Heeres, der Luftwaffe und der Marine
- die bodenständige Landesverteidigung
- die mit der NATO koordinierte Heimatluftverteidigung
- die vom Bundesminister des Innern koordinierte zivile Verteidigung.<ref name="ViB">Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hrsg.). Verteidigung im Bündnis - Planung, Aufbau und Bewährung der Bundeswehr 1950–1972. München 1975. ISBN 3-7637-5137-8.</ref>
Sie ist in den Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung (RRGV) von 1989 beschrieben.<ref name="RRGV">Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung – Gesamtverteidigungs-Richtlinien (RRGV) –. Abgerufen am 1. September 2024.</ref>
Am 5. Juni 2024 hat das Bundeskabinett neue Rahmenrichtlinien<ref>Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung von 2024, abgerufen am 8. Juni 2024</ref> beschlossen, die die RRGV von 1989 ablösen. Die neuen RRGV berücksichtigen Veränderungen der Sicherheitslage wie z.B.
- Bedrohungen aus dem Cyberraum und hybride Kriegsführung,
- sicherheitspolitische Interessen und den Leitgedanken der integrierten Sicherheit aus der Nationalen Sicherheitsstrategie und den Verteidigungspolitischen Richtlinien 2023,
- organisatorische Veränderungen wie z. B. die Privatisierung von Bahn und Post.<ref>Presseerklärung des Bundesministeriums der Verteidigung vom 5. Juni 2024, abgerufen am 8. Juni 2024</ref>
Österreich
In Österreich wird die Gesamtverteidigung als Umfassende Landesverteidigung bezeichnet. Sie setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
- Militärische Landesverteidigung
- Geistige Landesverteidigung
- Zivile Landesverteidigung
- Wirtschaftliche Landesverteidigung.<ref>Seite des Niederösterreichischen Zivilschutzverbands zur umfassenden Landesverteidigung. In: noezsv.at. Archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 26. Februar 2015; abgerufen am 1. August 2025.</ref>
Schweiz
Die Schweiz erließ am 27. Juni 1973 erstmals eine Konzeption der Gesamtverteidigung. Danach trägt der Bundesrat die Verantwortung für die Gesamtverteidigung.<ref name="B73">Bericht des Bundesrates ueber die Sicherheitspolitik der Schweiz (Konzeption der Gesamtverteidigung), 27. Juni 1973</ref> Im März 1979 nahmen 34.000 Soldaten des Feldarmeekorps 4 und von Luftwaffenverbänden sowie 9.000 Zivilisten an einer Gesamtverteidigungsübung teil. Das Manöver wurde den OSZE-Partnerländern gemeldet und wurde auf Seiten des Militärs Manöver «Knacknuss» genannt.<ref>Wehrvorführungen der F Div 6, PIONIER 5/79, S. 3</ref>
Weblinks
- Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung von 1989
- Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung von 2024
Literatur
- Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hrsg.). Verteidigung im Bündnis – Planung, Aufbau und Bewährung der Bundeswehr 1950–1972. München 1975. ISBN 3-7637-5137-8.
Einzelnachweise
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Anmerkungen
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