Fernunterrichtsschutzgesetz
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht |
| Kurztitel: | Fernunterrichtsschutzgesetz |
| Abkürzung: | FernUSG |
| Art: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Besonderes Verwaltungsrecht |
| Fundstellennachweis: | 2211-4 |
| Ursprüngliche Fassung vom: | 24. August 1976 (BGBl. I S. 2525) |
| Inkrafttreten am: | 1. Januar 1977 |
| Neubekanntmachung vom: | 4. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1670) |
| Letzte Änderung durch: | Art. 3 G vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3483, 3489) |
| Inkrafttreten der letzten Änderung: |
28. Mai 2022 (Art. 6 G vom 10. August 2021) |
| GESTA: | C205 |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Das Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz – FernUSG) regelt in Deutschland Rechte und Pflichten der Anbieter und Teilnehmer beim Fernunterricht. Es wurde vom Deutschen Bundestag am 24. August 1976 erlassen und trat am 1. Januar 1977 in Kraft.
Das Gesetz bestimmt unter anderem, dass Fernlehrgänge einer staatlichen Zulassung bedürfen, und definiert umfassende Informations- und Vertragspflichten für zulassungspflichtige Fernlehrgänge.<ref>FernUSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 21. April 2026.</ref> Inhaltlich wird der Fernunterricht im Rahmen der Zuständigkeit der Länder durch einen Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen ausgestaltet.
Fernunterricht im Sinne dieses Gesetzes ist die auf vertraglicher Grundlage erfolgende, entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen; klassischer Fernunterricht fällt hierunter ebenso wie E-Learning-Angebote.<ref>Joerg Heidrich: Wie der BGH mit einem 70er-Jahre-Gesetz die digitale Weiterbildung lahmlegt. In: heise online. heise Gruppe, 15. November 2025, abgerufen am 15. November 2025.</ref>
Nach dem Staatsvertrag der Länder über das Fernunterrichtswesen<ref>ZFU-Staatsvertrag vom 16. Februar 1978</ref> ist die zuständige Behörde u. a. für die Erteilung von Zulassungen die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln.
Rechtspolitische Diskussion
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) sprach sich im November 2025 für die Abschaffung des Fernunterrichtsschutzgesetzes aus.<ref>Positionspapier des Nationalen Normenkontrollrates zum Fernunterrichtsschutzgesetz. In: Normenkontrollrat. Nationaler Normenkontrollrat, 6. November 2025, abgerufen am 6. März 2026.</ref><ref name=":0">Dietrich Creutzburg: Fernunterrichtsschutzgesetz kann ersatzlos wegfallen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 10. November 2025, abgerufen am 6. März 2026.</ref> Nach eigener Darstellung war dies die erste Empfehlung des NKR seit seinem Bestehen, ein bestehendes Gesetz vollständig abzuschaffen.<ref>NKR fordert erstmals die komplette Abschaffung eines bestehenden Gesetzes. Nationaler Normenkontrollrat, 11. November 2025, abgerufen am 15. November 2025.</ref><ref name=":0" /> Diese Forderung wurde von verschiedenen Verbänden aufgegriffen.<ref>Aus der Zeit gefallene Regeln für Online-Kurse: Normenkontrollrat fordert Abschaffung des Fernunterrichtsschutzgesetzes. In: VGSD. 10. Dezember 2025, abgerufen am 6. März 2026.</ref><ref name=":1">Sylvia Jumpertz: Verbände fordern Gesetzesreform. In: Manager Seminare. Februar 2026, abgerufen am 6. März 2026.</ref>
Im August 2025 wurde auf Initiative von Digistore24<ref>Laura Nastran: Neues BGH-Urteil zum FernUSG. In: Managerseminare. September 2025, abgerufen am 13. März 2026.</ref><ref>Lobbyregister-Stellungnahme SG2509290021 von Digistore24 GmbH. In: Lobbyregister. Abgerufen am 13. März 2026.</ref> ein Brandbrief an Bundesbildungsministerin Karin Prien übergeben.<ref name=":3">Christian Füller: Online-Fortbildungen: 17 Beamte gegen den Video-Tsunami. In: Tagesspiegel Background. 9. September 2025 (tagesspiegel.de [abgerufen am 6. März 2026]).</ref> Darin kritisierten Anbieter digitaler Bildungsangebote das Fernunterrichtsschutzgesetz als „realitätsfern“ und „innovationsfeindlich“. Die Unsicherheit sei „nicht länger nur ein juristisches Problem“, sondern eine „bildungspolitische Krise“, die den Bildungsstandort Deutschland gefährde.<ref name=":4" /> Die Unterzeichner forderten ein Moratorium für die Anwendung des Gesetzes sowie eine politische Klärung.<ref name=":2">Stefan Krempl: Zertifikate: BGH-Urteil bringt Anbieter von Online-Lernkursen auf die Barrikaden. In: Heise online. 10. November 2025, abgerufen am 6. März 2026.</ref><ref name=":4">Brandbrief der digitalen Bildungswirtschaft: Ein Gesetz aus der Schreibmaschinen-Ära gefährdet Deutschlands Innovationskraft in der Bildung – Wir brauchen sofort die Reform des Fernunterrichtsschutzgesetzes! In: Lobbyregister. 11. August 2025, abgerufen am 6. März 2026.</ref>
Im Januar 2026 startete ein Zusammenschluss der Verbände BDVT e. V., DVCT e. V., GSA e. V. und FWW e. V. eine Petition an den Deutschen Bundestag. Die Petition fordert ein sofortiges Moratorium für die Anwendung des Fernunterrichtsschutzgesetzes auf B2B-Verträge sowie die Abschaffung des Gesetzes und verweist dabei auf die Empfehlung des Nationalen Normenkontrollrats (NKR). Für den Fall einer Nichtabschaffung enthält sie Reformvorschläge.<ref name=":5">Fernunterrichtsschutzgesetz jetzt reformieren! In: Open Petition. 8. Januar 2026, abgerufen am 6. März 2026.</ref><ref name=":1" /><ref>Petition zur Reform des Fernunterrichtsschutzgesetzes. In: Haufe. 21. Januar 2026, abgerufen am 6. März 2026.</ref>
Auch juristische Stimmen griffen die Debatte auf. Sabine Fuhrmann, Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), bezeichnete das Gesetz als nicht mehr zeitgemäß.<ref name=":3" /><ref>Maximilian Bräutigam, Thomas Sossna: Reformbedarf im Anwaltsrecht – Vorschläge für die 21. Legislaturperiode. In: Anwaltsblatt. 23. Dezember 2025, abgerufen am 6. März 2026.</ref>
Der Digitalverband Bitkom argumentierte in einem Positionspapier, die bestehenden Regelungen führten zu Rechtsunsicherheit, hohem bürokratischen Aufwand und erheblichen Kosten. Der Verband hält langfristig eine kritische Prüfung der Notwendigkeit des Gesetzes für denkbar.<ref>Fernunterrichtsschutzgesetz. In: Bitkom. 2025, abgerufen am 6. März 2026.</ref>
Der Bundesverband der Fernstudienanbieter hingegen sieht das Fernunterrichtsschutzgesetz als zentral für Qualitätssicherung an und spricht sich für Erhalt und Modernisierung aus.<ref>Positionspapier zur Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG): Qualität sichern. Zukunft gestalten. In: Fernstudienanbieter. Bundesverband der Fernstudienanbieter, September 2025, abgerufen am 6. März 2026.</ref><ref>Wenn Verbraucherschutz stört: Warum das FernUSG wirtschaftlichen Interessen im Weg steht – und das gut so ist. In: Fernstudienanbieter. Bundesverband der Fernstudienanbieter, abgerufen am 6. März 2026.</ref>
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
<references />