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Industriepharmazeut

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Ein Industriepharmazeut ist innerhalb Deutschlands eine Person, die ein pharmazeutisches Studium abgeschlossen hat und eine Tätigkeit in der pharmazeutischen Industrie ausübt.

Berufsbild

Nach erfolgreichem Hochschulabschluss und einer mindestens zweijährigen praktische Tätigkeit in der Arzneimittelprüfung besitzt er die gemäß §15 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz, AMG) erforderlichen Kenntnisse um die Funktion einer „sachkundigen Person“ nach §14 des Arzneimittelgesetzes ausüben zu können.<ref>§15 des Arzneimittelgesetzes. In: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 29. Januar 2020.</ref>

Ausbildung

Das Hochschulstudium kann sowohl als Studium der Pharmazie an einer Universität als auch als Studium der Angewandten Pharmazie an einer Fachhochschule absolviert werden.<ref>Bettina Jung: Neuer Studiengang „Industriepharmazie“. In: Deutsche Apotheker Zeitung. 23. Januar 2018, abgerufen am 29. Januar 2020.</ref>

Einzelnachweise

<references />