Zum Inhalt springen

Rabattgesetz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. November 2025 um 20:54 Uhr durch imported>Ramsch (Aufhebung: Am 23. Juli Unterzeichnung).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Basisdaten
Titel: Gesetz über Preisnachlässe
Kurztitel: Rabattgesetz
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Wettbewerbsrecht
Fundstellennachweis: 43-5-1
Erlassen am: 25. November 1933 (RGBl. I S. 1011)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1934
Letzte Änderung durch: Gesetz vom 25. Juli 1986
(BGBl. I S. 1169, 1172)
Außerkrafttreten: 25. Juli 2001
Gesetz vom 23. Juli 2001
(BGBl. I S. 1663)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
Datei:Deutsches Reichsgesetzblatt 33T1 134 1011.jpg
Gesetz über Preisnachlässe (Rabattgesetz) vom 25. November 1933

Das Rabattgesetz war ein deutsches Gesetz auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts. Es galt vom 1. Januar 1934 bis zum 25. Juli 2001.

Regelungsgehalt

Es regelte die Umstände, unter denen Einzelhändler gegenüber Verbrauchern Preisnachlässe einräumen durften. Insbesondere durfte gemäß § 2 der Rabatt bei Barzahlung 3 % des Warenpreises nicht überschreiten. Bei Abnahme einer größeren Menge oder mehrerer Stücke einer Ware konnte allerdings ein handelsüblicher Mengenrabatt gewährt werden, § 7.

Davon ausgenommen waren gewerbliche Kunden, Großverbraucher und Angestellte des eigenen Unternehmens, welchen gemäß § 9 Sonderpreise gewährt werden konnten.

Rechtspolitische Bedeutung

Das Gesetz wurde nach offizieller Begründung zum Schutz des Verbrauchers erlassen, um ihn vor unseriösen Fantasie- und Mondpreisen zu schützen.<ref name="heise">Rabattgesetz und Zugabeverordnung abgeschafft. heise.de, 13. Dezember 2000.</ref> Stimmen in der juristischen Literatur sahen das Rabattgesetz aber auch als nicht demokratisch legitimiertes Element der „Mittelstandspolitik der NSDAP“ und Teil einer dirigistischen Wirtschaftspolitik, die Wettbewerbsfreiheit der obrigkeitlichen Kontrolle unterordnete.<ref>Justus Meyer: Rabatt- und Zugabe-Regulierung auf dem Prüfstand. In: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. 2001, S. 98, 104.</ref>

Es war von den Nationalsozialisten auch eingeführt worden, um die Attraktivität der Konsumgenossenschaften zu schmälern, die ihren Mitgliedern Rückvergütungen in Höhe von bis zu 10 % gewährten.<ref>NS-Regime. Hamburger Genossenschaftsmuseum, abgerufen am 9. September 2018.</ref>

In den letzten Jahren der Geltungszeit wurde in der juristischen Literatur vermehrt eine Abschaffung des Rabattgesetzes gefordert. Der „Schutz des Menschen vor sich selbst“ sei der deutschen Rechtsordnung nämlich grundsätzlich fremd und nicht ohne weiteres mit den Grundrechten des Grundgesetzes vereinbar.<ref name="zrp">Ulf Heil, Robert Dübbers: Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung – Ein erster Schritt zur Begrenzung der Inländerdiskriminierung auf Grund der E-Commerce-Richtlinie im Wettbewerbsrecht. In: Zeitschrift für Rechtspolitik. 2001, S. 207.</ref>

Aufhebung

Die Aufhebung des Rabattgesetzes wurde, gemeinsam mit der Aufhebung der Zugabeverordnung, bereits 1993/94 geplant. Dieser Versuch scheiterte jedoch an der Kritik von Lobbygruppen des mittelständischen Handels sowie von Gewerkschaften.<ref name="zrp" /> Erst Mitte 2000 wurde die Bundesregierung wieder darauf aufmerksam, als Branchenverbände bei einer Anhörung erklärten, dass dieses mit den Handelsbedingungen im Internet nicht vereinbar sei.<ref name="heise" />

Der Bundestag beschloss am 29. Juni 2001 den Gesetzesentwurf zur Abschaffung mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. CDU und die PDS stimmten dagegen, bzw. enthielten sich. Das Gesetz wurde daraufhin zum Bundesrat weitergeleitet.<ref>Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung: Startschuss zum grenzenlosen. In: deutsche-apotheker-zeitung.de. Deutsche Apothekerzeitung, 1. Juli 2001, abgerufen am 9. November 2025.</ref> Der Bundesrat stimmte dem Gesetzentwurf am 13. Juli 2001 zu.<ref>dpa: Rabattgesetz wird abgeschafft. In: Ibbenbürener Volkszeitung. Nr. 161, 14. Juli 2001, S. Titelseite (ivz-aktuell.de [abgerufen am 11. November 2025]).</ref>

Durch das Gesetz zur Aufhebung des Rabattgesetzes und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften vom 23. Juli 2001 (Unterzeichnung des Gesetzes durch Bundespräsident Johannes Rau) wurde das Rabattgesetz schließlich zum 25. Juli 2001 aufgehoben.

Trotz Aufhebung des Rabattgesetzes sind Händler nicht völlig frei in ihrer Rabattgestaltung, da die allgemeinen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) weiterhin Anwendung finden.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Rabattgesetz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Hinweisbaustein