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Insinuation

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Das Wort Insinuation und das zugehörige Verb insinuieren ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)<ref>Vorlage:Georges-1913-Latein</ref> bzw. insinuare<ref>Vorlage:Georges-1913-Latein</ref>) bedeutet wörtlich „an den Busen (sinus) bringen“, also „an das Herz legen“ oder „nahelegen“, ursprünglich sowohl im Sinn einer Schmeichelei als auch einer förmlichen Eingabe.

Rhetorik

Die Insinuation steht bildungssprachlich als rhetorisches Mittel für „Unterstellung“, „Verdächtigung“, „Einflüsterung“, „Andeutung“. Wer etwas insinuiert, stellt einen Vorwurf oder eine Anschuldigung absichtlich indirekt in den Raum.

Beispiel:
„Ich halte X eigentlich für zu intelligent, einen solchen Fehler bei der Kontrolle zu übersehen.“ − Damit insinuiert der Sprecher, X habe die Sache nicht kontrolliert oder den Fehler vorsätzlich durchgehen lassen.

Rechtssprache

Aus dem Römischen Recht herstammend,<ref>Codex Iustinianus 8, 54, 32 und 36</ref> ist Insinuation eine veraltete Bezeichnung für eine öffentliche, förmliche Eingabe einer Sache vor Gericht.<ref>Insinuation. In: Vormalige Akademie der Wissenschaften der DDR, Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 6, Heft 2 (bearbeitet von Hans Blesken, Siegfried Reicke). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1962 (adw.uni-heidelberg.de).</ref><ref>HRG Digital abgerufen am 21. Februar 2012.</ref>

Als Insinuationsdokument (documentum insinuationis) wurde die formale Bestätigung einer gerichtlichen Vorladung bezeichnet.<ref>Documentum Insinuationis. In: Johann Heinrich Zedler: Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste. Band 7, Leipzig 1734, Sp. 1126.</ref> Dementsprechend war der Insinuationsmandatar die zum Empfang einer gerichtlichen Vorladung berechtigte Person.<ref></ref>

Weblinks

Wiktionary: Insinuation – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

<references />