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Kaliumlactat

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Strukturformel
Strukturformel von Kaliumlactat
Strukturformel ohne Stereochemie
Allgemeines
Name Kaliumlactat
Andere Namen
Summenformel C3H5KO3
Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer Vorlage:CASRN
EG-Nummer 213-631-3
ECHA-InfoCard 100.012.392
PubChem 23671663
DrugBank DB09483
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Arzneistoffangaben
ATC-Code

B05XA15

Eigenschaften
Molare Masse 128,17 g·mol−1
Sicherheitshinweise
Bitte die Befreiung von der Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel, Medizinprodukte, Kosmetika, Lebensmittel und Futtermittel beachten
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung<ref name="spectrumchemical">SpectrumChemical: Potassium Lactate, 60%, abgerufen am 1. Juli 2019</ref>
keine GHS-Piktogramme

H- und P-Sätze H: keine H-Sätze
P: keine P-Sätze<ref name="spectrumchemical" />
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa).

Kaliumlactat ist das Kaliumsalz der Milchsäure.

Geschichte

Die Verbindung wurde erstmals im Jahr 1847 von H. Engelhardt und R. Maddrell wissenschaftlich beschrieben.<ref>H. Engelhardt, R. Maddrell: Ueber die Milchsäure und ihre Salze. In: Justus Liebigs Annalen der Chemie. Band 63, Nr. 1, 1847, S. 83–120, doi:10.1002/jlac.18470630104.</ref>

Gewinnung und Darstellung

Industriell wird Kaliumlactat durch Neutralisierung von Milchsäure mit Kaliumhydroxid gewonnen.

Verwendung

In den Weltkriegen wurde Kaliumlactat als Ersatz für Glycerin verwendet, um dieses für Kriegszwecke einzusparen.<ref></ref>

Für die technische Verwendung wird es als wässrige Lösung angeboten.

Es besitzt eine breitbandige antimikrobielle Wirkung.

In der Lebensmitteltechnik wird es als Feuchthaltemittel und als Säureregulator eingesetzt. Es wird oft Fleisch und Geflügelprodukten zugesetzt, um die Haltbarkeit beziehungsweise die Verkaufbarkeit zu verlängern. Kaliumlactat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff der Nummer E 326 für alle für Zusatzstoffe zugelassenen Lebensmittel ohne eine Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) zugelassen.<ref>Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 in der konsolidierten Fassung vom 31. Oktober 2022Vorlage:Abrufdatum</ref>

Einzelnachweise

<references />