Zum Inhalt springen

Deutscher Juristentag

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Dezember 2025 um 01:03 Uhr durch imported>SchlurcherBot (Bot: http → https).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Der Deutsche Juristentag ist ein eingetragener und als gemeinnützig anerkannter Verein, dessen Mitglieder Juristen sind. Allgemein wird als Deutscher Juristentag auch dessen alle zwei Jahre stattfindende Tagung bezeichnet, die als rechtspolitischer Kongress mit 2500 bis 3500 Teilnehmern durchgeführt wird. Der Verein hatte 2024 circa 5.000 Mitglieder.<ref name="djt">Über uns. Deutscher Juristentag e. V., abgerufen am 15. September 2024.</ref>

Struktur

Mitglied kann werden, wer mindestens eine juristische Staatsprüfung abgelegt hat oder Student der Rechtswissenschaft ist. Organe des Vereins sind die alle zwei Jahre zusammentretende Mitgliederversammlung, die Ständige Deputation und der Geschäftsführende Ausschuss. Die Mitglieder der Ständigen Deputation werden von der Mitgliederversammlung auf sechs Jahre gewählt. Es ist nur einmalige Wiederwahl zulässig. Die Ständige Deputation wählt aus ihrer Mitte den Geschäftsführenden Ausschuss (Vorsitzender, Stellvertreter und Schatzmeister), die den Vorstand im Sinne von § 26 BGB bilden. Dies sind derzeit (Stand Februar 2020) Mathias Habersack (Vorsitzender), Marie Luise Graf-Schlicker (Stellvertretende Vorsitzende) und Peter Hemeling (Schatzmeister). Der Vorsitzende leitet als Präsident die Kongresse des Deutschen Juristentages. Diese werden jeweils durch einen Ortsausschuss vorbereitet. Die Geschäfte des Deutschen Juristentages führt der Generalsekretär (derzeit Andreas Nadler).

Weitere Mitglieder der Ständigen Deputation sind Martin Beckmann, Nina Dethloff, Martin Franzen, Beate Gsell, Peter Hemeling, Johanna Hey, Wolfgang Kahl, Sibylle Kessal-Wulf, Rainer Klocke, Thomas Mayen, Anja Mengel, Hubert Meyer, Anke Müller-Jacobsen, Angelika Nußberger, Henning Radtke, Peter Rawert, Helmut Satzger, Rainer Schlegel, Max-Jürgen Seibert, Jochen Vetter, Eva Voßkuhle und Gerhard Wagner.

Geschichte

Der erste Deutsche Juristentag fand 1860 in Berlin statt. Zu seinen Begründern gehörte Karl Christian Eduard Hiersemenzel, der bereits ab 1859 das Publikationsorgan des Juristentags herausgab. Während des Ersten Weltkrieges war die regelmäßige Folge unterbrochen. Der für den Herbst 1933 vorgesehene Juristentag wurde nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten von der Ständigen Deputation „mit Rücksicht auf die noch völlig im Fluß befindliche grundlegende Umgestaltung des deutschen Staats- und Rechtswesens“<ref name="triepel" /> abgesagt. Der Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen organisierte jedoch seine 4. Reichstagung in Leipzig unter dem Namen „Deutscher Juristentag 1933“.<ref name="landau">Peter Landau: Die deutschen Juristen und der nationalsozialistische Deutsche Juristentag in Leipzig 1933. In: Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte, Jg. 1993/1994, S. 373–390.</ref><ref name="juristentag33">Der Deutsche Juristentag 1933 in Leipzig. Der Aufstieg des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen und die Selbstmobilisierung der juristischen Professionselite. Silvan Schenkel, abgerufen am 1. April 2016 (Bildmaterial und weitere Ausführungen zum Juristentag 1933).</ref><ref>Silvan Schenkel: Der Deutsche Juristentag 1933. In: Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Nr. 122. Mohr Siebeck, Tübingen 2023, ISBN 978-3-16-162076-8, doi:10.1628/978-3-16-162076-8 (mohrsiebeck.com [abgerufen am 8. Juli 2023] Dissertation Universität Luzern 2021; Open Access).</ref> Der Vorsitzende des Vereins, Heinrich Triepel, distanzierte<ref>Rainer Maria Kiesow: Die Tage der Juristen. Der Deutsche Juristentag wird 150 Jahre alt. In: myops, Nr. 10, 2010, S. 4–18; <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Auszug S. 4–7 (Memento des Vorlage:IconExternal vom 30. Juli 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.beck-shop.de (PDF; 104 kB).</ref> sich in einem Rundschreiben<ref name="triepel">Lothar Becker: „Schritte auf einer abschüssigen Bahn“: Das Archiv des öffentlichen Rechts (AöR) und die deutsche Staatsrechtswissenschaft im Dritten Reich (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Band 24). Mohr Siebeck, Tübingen 1999, S. 110 f.</ref> an die Mitglieder von dieser Veranstaltung und erklärte, keine Mitgliedsbeiträge mehr zu erheben, da noch nicht abzusehen sei, wann der Verein seine Arbeit wieder aufnehme könne. 1937 wurde der Verein zwangsweise aufgelöst. 1949 wurde die veranstaltende Organisation wieder als Verein unter dem Namen Deutscher Juristentag e. V. verfasst. Er tritt alle zwei Jahre in einer anderen deutschen Stadt zusammen. Besondere Bedeutung erlangte der 46. Deutsche Juristentag 1966 in Essen, auf dem die strafrechtliche Behandlung der NS-Verbrechen im Rahmen der Sonderveranstaltung „Probleme der Verfolgung und Ahndung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechen“ thematisiert wurde. Organisiert wurde die Veranstaltung federführend durch den damaligen Präsidenten Ernst Friesenhahn. Ihr wird heute ein Signalcharakter für die folgende Aufarbeitung der Verbrechen während des Nationalsozialismus zugesprochen. Der 68. Deutsche Juristentag, während dessen auch das 150-jährige Bestehen des Vereins feierlich begangen wurde, fand vom 21. bis 24. September 2010 in Berlin statt. Infolge der COVID-19-Pandemie wurde an Stelle des 73. Deutschen Juristentages 2020 in Hamburg das Forum "Pandemie und Recht" veranstaltet, an dem sich begrenzt in Präsenz oder virtuell beteiligt werden konnte.

Hinsichtlich Österreichs kam es nach 1945 bei der Wiederherstellung des selbständigen österreichischen Staates zu einer Renaissance des österreichischen Rechtslebens. Juristische Vereinigungen wurden wiederbelebt (Wiener Juristische Gesellschaft, Gesellschaft für Strafrecht und Kriminologie) aber auch in anderen Bundesländern neu gegründet (Salzburg, Graz, Linz, Klagenfurt) und am 22. September 1959 konstituierte sich der Österreichische Juristentag (ÖJT) auf maßgebliches Betreiben von Wilhelm Malaniuk, dem späteren Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien.<ref> Homepage des Österreichischen Juristentags. Abgerufen am 15. Dezember 2020.</ref>

Ziele

Ziel des Juristentages ist die Fortentwicklung des Rechts, indem wissenschaftlich die Notwendigkeit der Änderung der Rechtsordnung untersucht wird, öffentliche Vorschläge für Rechtsänderungen unterbreitet werden und auf vom Deutschen Juristentag als solche angesehene Missstände im Recht hingewiesen wird.<ref name="djt" /> Es gilt unter Juristen als große akademische Ehre, vor diesem Forum zu seinem Fachbereich Stellung nehmen zu dürfen.

Bisherige Juristentage

# Jahr Ort Präsident
01 1860 Berlin
02 1861 Dresden
03 1862 Wien
04 1863 Mainz
05 1864 Braunschweig
06 1867 Vorlage:TextZelle
07 1868 Hamburg
08 1869 Heidelberg
09 1871 Stuttgart
10 1872 Frankfurt am Main
11 1873 Hannover
12 1875 Vorlage:TextZelle
13 1876 Salzburg
14 1878 Jena
15 1880 Leipzig
16 1882 Kassel
17 1884 Vorlage:TextZelle
18 1886 Wiesbaden
19 1888 Stettin
20 1889 Straßburg
21 1891 Vorlage:TextZelle
22 1893 Augsburg
23 1895 Bremen
24 1898 Posen Melchior Stenglein
25 1900 Bamberg
26 1902 Berlin
27 1904 Innsbruck
28 1906 Kiel Justus von Olshausen
29 1908 Karlsruhe
30 1910 Danzig
31 1912 Wien
32 1921 Bamberg
33 1924 Heidelberg
34 1926 Vorlage:TextZelle
35 1928 Salzburg
36 1931 Vorlage:TextZelle
37 1949 Vorlage:TextZelle
38 1950 Frankfurt am Main
39 1951 Stuttgart
40 1953 Hamburg
41 1955 West-Berlin
42 1957 Vorlage:TextZelle
43 1960 Vorlage:TextZelle
44 1962 Hannover
45 1964 Karlsruhe
46 1966 Essen
47 1968 Vorlage:TextZelle
48 1970 Mainz
49 1972 Vorlage:TextZelle
50 1974 Hamburg
51 1976 Stuttgart
52 1978 Wiesbaden
53 1980 West-Berlin
54 1982 Vorlage:TextZelle
55 1984 Hamburg
56 1986 West-Berlin
57 1988 Mainz
58 1990 Vorlage:TextZelle
59 1992 Hannover
60 1994 Vorlage:TextZelle
61 1996 Karlsruhe
62 1998 Bremen
63 2000 Leipzig
64 2002 Berlin
65 2004 Bonn
66 2006 Stuttgart
67 2008 Erfurt
68 2010 Berlin
69 2012 München
70 2014 Hannover
71 2016 Essen
72 2018 Leipzig
73 2022 Bonn
74 2024 Stuttgart Henning Radtke

Literatur

  • Hermann Conrad, Gerhard Dilcher, Hans-Joachim Kurland: Der Deutsche Juristentag: 1860–1994. Beck, München 1997, ISBN 3-406-40552-5.
  • Stefan Freuding: Der Deutsche Juristentag 1960 bis 2004. Beck, München 2006, ISBN 3-406-54552-1.
  • Rainer Maria Kiesow: Die Tage der Juristen. Der Deutsche Juristentag wird 150 Jahre alt. In: myops, Nr. 10, 2010, S. 4–18; Auszug S. 4–7 (PDF; 104 kB, Archiv-Version vom 10. Juli 2012).
  • Peter Landau: Die deutschen Juristen und der nationalsozialistische Deutsche Juristentag in Leipzig 1933. In: Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte, Jg. 1993/1994, S. 373–390.
  • Silvan Schenkel: Der Deutsche Juristentag 1933. In: Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Nr. 122. Mohr Siebeck, Tübingen 2023, ISBN 978-3-16-162076-8, doi:10.1628/978-3-16-162076-8 (mohrsiebeck.com [abgerufen am 8. Juli 2023] Dissertation Universität Luzern 2021; Open Access).

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Hinweisbaustein