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Edelmannsgut

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Unter einem Edelmannsgut wird ein adliges Gut verstanden,<ref> Deutsches Rechtswörterbuch. Abgerufen am 7. Februar 2012 (deutsch).</ref> also ein Gut, dessen Besitzer von adeliger Abstammung ist.

Der Begriff Edelmannsgut wird beispielsweise in den altbaierischen landesständischen Freibriefen von Gustav von Lerchenfeld 1853 erwähnt.<ref> Deutsches Rechtswörterbuch. Abgerufen am 7. Februar 2012 (deutsch).</ref>

Einzelnachweise

<references/>