Edelbrand
In Österreich versteht man unter Edelbränden Spirituosen, die aus vergorenen Flüssigkeiten oder vergorenen Maischen zuckerhaltiger oder verzuckerter stärkehaltiger Rohstoffe unter Beibehaltung des ihnen eigentümlichen Aromas destilliert wurden sowie die daraus durch Herabsetzung des Alkoholgehaltes mit Wasser hergestellten Produkte. Ein Edelbrand, dem bis maximal zu einem Drittel Alkohol landwirtschaftlichen Ursprungs zugesetzt wurde, wird nunmehr handelsüblich als Obstschnaps bezeichnet.<ref name="Handbuch Alkohol - Österreich">Hrsg.: Republik Österreich, Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen: S. 239 ff.: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Handbuch Alkohol – Österreich. ( vom 2. Februar 2007 im Internet Archive). Stand 23. Februar 2006 (PDF).</ref>
Produkte, die mit dem Hinweis „Bauern-“ oder „Land-“ versehen sind (zum Beispiel „Marillen-Bauernbrand“) kommen nur als Edelbrand in den Verkehr. Eine auf bäuerliche Erzeugung hinweisende Aufmachung oder Bezeichnung wie „vom Bauern“, „original Bauernschnaps“ oder Ähnliches müssen als Hinweise auf die Erzeugung durch Landwirte den Tatsachen entsprechen.<ref name="Österreichisches Lebensmittelbuch">Hrsg.: Republik Österreich, Bundesministerium für Gesundheit und Frauen: Österreichisches Lebensmittelbuch. Kapitel 23.</ref>
In Deutschland existiert keine einheitliche Definition für Edelbrände.
Einzelnachweise
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