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Baukindergeld

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Das Baukindergeld ist in Deutschland eine staatliche Förderung des Ersterwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern in Form eines Zuschusses, die derzeit ausläuft, da Voraussetzung ist, dass die Kaufvertragsunterzeichnung bzw. die Baugenehmigung bis zum 31. März 2021 erfolgten (vgl. unten).

Der Deutsche Bundestag traf dazu am 12. Juli 2018 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss (Haushaltsgesetz 2018).<ref>Bundesgesetzblatt. Abgerufen am 10. November 2020.</ref> Das Baukindergeld trat mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft. Grundlagen der Umsetzung des Förderprogramms „Baukindergeld“ durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sind der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom 12. März 2018, der Beschluss der Geschäftsführenden Vorstände der Koalitionsfraktionen vom 7./8. Mai 2018 sowie der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 26. Juni 2018.

Das Baukindergeld sollte nach der Ende 2005 abgeschafften Eigenheimzulage die Eigentumsbildung im Immobiliensektor für Familien mit Kindern erleichtern.

Bei Antragstellung bis zum 31. Dezember 2020 gewährt Bayern für jedes Kind zusätzlich 300 Euro pro Jahr Kindergeld für den Hausbau.<ref>Bayerische Landesbodenkreditanstalt: Baukindergeld plus. 18. September 2018, abgerufen am 18. September 2018.</ref>

Die Förderung im Einzelnen

Die KfW Bankengruppe und das BMI fördern mit dem Zuschuss den Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien (Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) für Familien mit Kindern mit dem Ziel der Wohneigentumsbildung.

Die konkreten Bedingungen sind in einem Merkblatt der KfW beschrieben.<ref>Baukindergeld, auf kfw.de, abgerufen am 14. November 2020</ref>

Beantragung des Baukindergeldes

Die Förderung untersteht der Verantwortung des BMI.

Für die Auszahlung ist die KfW zuständig.<ref>Baukindergeld: Mit Zuschuss ins Eigenheim | Aktuelle Info In: kfw.de, abgerufen am 13. Juli 2018.</ref> Das Baukindergeld kann online über die Internetseite der KfW beantragt werden.<ref>Baukindergeld: So funktioniert’s im KfW-Zuschussportal, auf kfw.de, abgerufen am 14. November 2020</ref>

Wirkung

Insbesondere junge Familien profitierten von der Förderung: 86 % der Anträge wurden von Familien mit 1–2 Kindern gestellt, rund 2/3 aller Antragsteller haben Kinder zwischen 0 und 6 Jahren. Damit konnte gerade jungen Familien mit wenig Eigenkapital der Wohneigentumserwerb erleichtert werden (Stand 23. September 2020).<ref>Pressemitteilung des BMI zur Verlängerung des Baukindergelds. Abgerufen am 2. Februar 2021.</ref>

Mehr als 60 % der Antragsteller hatten ein durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr. Ca. 60 % der Anträge wurden in städtischen Regionen und ca. 40 % in ländlichen Regionen gestellt. Des Weiteren betrug der Anteil der bisherigen Antragstellungen für den Bestand 74 % und 26 % im Neubau (Stand 23. September 2020).<ref>Pressemitteilung des BMI zur Verlängerung des Baukindergelds. Abgerufen am 2. Februar 2021.</ref>

In einem Forschungsprojekt des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung sollen darüber hinaus die volkswirtschaftlichen und familienpolitischen Effekte des Baukindergeldes untersucht werden.<ref>FORSCHUNGSPROJEKT Evaluierung des Baukindergeldes. Abgerufen am 2. Februar 2021.</ref>

Kontroversen und Kritik

Vielfach wird kritisiert, das Baukindergeld sei sozial unausgewogen. Es erreiche nicht die tatsächlich Bedürftigen,<ref name="sovd-mv-005303">Sozialverband Deutschland e. V.: Pressemitteilung vom 25.06.2018. In: sovd-mv.de. 25. Juni 2018, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 29. Mai 2019; abgerufen am 8. Mai 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.sovd-mv.de</ref> fördere vor allem die Mittelschicht und verfehle damit seinen Zweck,<ref name=":1" /> gehe vor allem an jene Familien, die es eigentlich nicht nötig hätten,<ref name="tagessch-125">tagesschau.de: Immobilienbranche: Baukindergeld verteuert Preise. In: tagesschau.de. 16. Oktober 2019, abgerufen am 8. Mai 2020.</ref> und bringe einkommensschwache Familien nicht weiter.<ref name="welt-175134932">Michael Fabricius: Baukindergeld: Ökonomen üben heftige Kritik an neuer Regelung. In: welt.de. 4. April 2018, abgerufen am 8. Mai 2020.</ref>

Weitere Kritikpunkte, unter dem Gesichtspunkt der Wirkung des Baukindergeldes auf den Immobilienmarkt sind:

  • „erhebliche Mitnahmeeffekte“, also Preissteigerungen durch die Einpreisung der Förderung in Immobilienpreise, ähnlich wie bei der Eigenheimzulage.<ref name=":0">Jan Hildebrand: „Erhebliche Mitnahmeeffekte“: Bundesrechnungshof kritisiert Baukindergeld scharf. Hrsg.: Handelsblatt. (handelsblatt.com [abgerufen am 3. Oktober 2018]).</ref>
  • keine differenzierte Förderung strukturschwacher Regionen<ref name=":1">IW-Studie: Baukindergeld wirkt kontraproduktiv. In: Zeit Online. (zeit.de [abgerufen am 3. Oktober 2018]).</ref>

Der Zuschuss fungiert als eine Art „Bleibeprämie für das Land“, wo er aufgrund vergleichsweise niedriger Immobilienpreise stärker ins Gewicht falle. Gleichzeitig gebe es auf dem Land jedoch genügend Häuser und Wohnungen, zusätzliche Eigenheime werden dort nicht gebraucht. Das Baukindergeld laufe Gefahr, zusätzlichen Leerstand zu erzeugen. Das Baukindergeld sei eine „abgespeckte Neuauflage“ der Ende 2005 abgeschafften Eigenheimzulage „mit ähnlichen Mängeln“, so Der Spiegel.<ref name="spiegel-2018-26-36">Ann-Kathrin Jeske: Prämie fürs Land. In: Der Spiegel. Nr. 27, 2018, S. 36 (online30. Juni 2018).</ref>

An kritischen Stimmen zum Baukindergeld gibt es keinen Mangel. Eine Auswertung der jüngsten Antragsstatistiken durch LBS Research zeigt allerdings, dass die Förderung ihren Sinn und Zweck erfüllt. Eine erste Zwischenbilanz zeigt, dass das Baukindergeld beliebt in Ostdeutschland und gefragt bei geringem Einkommen ist.<ref>ifs Institut Wohneigentum: Eine Zwischenbilanz zum Baukindergeld. Abgerufen am 18. November 2020.</ref><ref>Infodienst Detail. Abgerufen am 18. November 2020.</ref>

Presse

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

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