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Feststellungsort

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Als Feststellungsort wird in der Kriminalistik derjenige Ort bezeichnet, an dem festgestellt wird, dass eine Straftat begangen worden ist.<ref name="Feststellungsort" /> Der Feststellungsort kann sich somit vom Tatort unterscheiden. Dieser Umstand findet sich häufig bei Straftaten im Zusammenhang mit Seefahrt, Luftfahrt oder sonstigen Transportvorgängen; beispielsweise Diebstahl einer Ladung während einer Lenkpause, der erst am Zielort des LKW auffällt.

Auch im Zusammenhang mit illegalem Grenzübertritt ist der Feststellungsort, der Ort der Anhaltung und Kontrolle, oftmals nicht gleich dem Tatort, dem unmittelbaren Einreiseort.<ref name="Statistik Schweiz" />

Einzelnachweise

<references> <ref name="Feststellungsort">Horst Clages: Der rote Faden: Grundsätze der Kriminalpraxis. 11. Auflage. Kriminalistik, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Heidelberg, Juli 2004, S. 3, abgerufen am 7. Oktober 2011.</ref> <ref name="Statistik Schweiz">Bundesamt für Statistik, Neuchâtel: Kriminalität, Strafvollzug – Daten, Indikatoren. Verzeigungen nach AuG. In: bfs.admin.ch. 2011, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 17. November 2011; abgerufen am 8. Juni 2025.</ref> </references>