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Radarpatent

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Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 30. September 2024 um 11:40 Uhr durch 141.15.24.60 (Diskussion) (Neue Rechtslage durch die Binnenschiffspersonalverordnung vom 26. November 2021 (BGBl. I S. 4982, 5204), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 23. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 253) geändert worden ist).
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Die Besondere Berechtigung für Radar (ehemals Radarpatent, auch Radarschifferpatent oder Radarschifferzeugnis genannt) ist ein europaweit gültiges Zeugnis. Es ist Voraussetzung für das Führen von Binnenschiffen (auch Sportboote) bei verminderter Sicht (unsichtigem Wetter) mit Hilfe eines Radargerätes.

Voraussetzungen

Der Bewerber muss volljährig und Inhaber eines nautischen Patentes (z. B. großes Patent, Sportschifferzeugnis E, des Sportpatents oder des Sportbootführerscheins Binnen) und eines Funkzeugnisses (z. B. des Funkzeugnis UBI) sein.<ref>https://www.gesetze-im-internet.de/binschpersv/BJNR498210021.html</ref>

Einzelnachweise

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