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Rechenschaftsablage

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Eine Rechenschaftsablage ist ein kleiner mündlicher Leistungsnachweis im Schulunterricht. Dieser Rechtsbegriff wird zum Beispiel in § 18 Abs. 3 der bayerischen Schulordnung für die Berufliche Oberschule und in § 23 Abs. 1 der bayerischen Gymnasialschulordnung verwendet.<ref>https://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/rechte-und-pflichten/verordnungen.html Schulordnungen (Bayern)</ref> Genauer definiert wird der Begriff weder in diesen Schulordnungen noch im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz. In Rechenschaftsablagen sollte auf die Grundwissensinhalte sowohl der letzten als auch der weiter zurückliegenden Stunden eingegangen werden.<ref>https://www.sinus-bayern.de/userfiles/Broschuere_2007/K2/K22.pdf Broschüre des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung</ref> In Deutschland werden sie umgangssprachlich auch als Abfragen oder Ausfragen bezeichnet.<ref>http://www.verlag-bauer.de/UserFiles/Media/shop/gym5_s5.pdf</ref> Der entsprechende österreichische Begriff ist (Stunden‑)Wiederholung, der aber in der Leistungsbeurteilungsverordnung auch nicht explizit genannt wird.<ref>http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009375 Leistungsbeurteilungsverordnung (Österreich)</ref>

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Rechenschaftsablage – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

<references />