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Liberierung

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Als Liberierung bezeichnet man in der Schweiz die Einzahlung von gezeichneten Gesellschaftsanteilen (Aktien oder Obligationen).

Anlass

Auf Französisch wird (voll) einbezahltes Kapital als capital libéré bezeichnet. Durch Liberierung erwerben die Gesellschafter somit Anteile am Vermögen einer juristischen Person und kommen damit der beim «Zeichnen» zuvor eingegangenen Verpflichtung nach (französisch libération).<ref>Robert Herbst, Alan G. Readett, Roman Ammann: Dictionnaire des termes commerciaux, financiers et juridiques en 3 langues. Se rapportant aussi au sujet des termes U. E. et au système bancaire. 3. Auflage. Band 3. Ott Verlag/Translegal AG, Thun 2003, ISBN 3-85942-012-7, S. 523.</ref> Bei Aktien spricht man von Teil- oder Vollliberierung, je nachdem, ob auf dem Aktiennennwert nur ein Teilbetrag oder der gesamte Betrag einbezahlt wird.

Literatur

Einzelnachweise

<references />