Zum Inhalt springen

Resolution 3 des UN-Sicherheitsrates

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. Juli 2021 um 09:16 Uhr durch imported>Gib Senf dazu! (tk kl).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
UN-Sicherheitsrat
Resolution 3
Datum: 4. April 1946
Sitzung: 30
Kennung: S/RES/3
Abstimmung: Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 2
Gegenstand: Irankrise 1946
Ergebnis: angenommenVorlage:Infobox UN-Resolution/Sicherheitsrat

Die Resolution 3 des UN-Sicherheitsrats wurde am 4. April 1946 angenommen. Der Sicherheitsrat stellt in der Resolution fest, dass die sowjetischen Truppen nicht fristgemäß aus iranischem Gebiet abgezogen wurden. Die Sowjetunion wird ersucht, die Truppen so schnell wie möglich abzuziehen; alle anderen Staaten, den Truppenabzug nicht zu behindern. Für den Fall, dass der Truppenabzug gefährdet werden sollte, wünscht der Sicherheitsrat informiert zu werden.

Die Resolution wurde mit 9 Stimmen angenommen. Australien enthielt sich der Stimme, die Delegation der Sowjetunion war nicht anwesend.

Folgen

Am 8. Mai nahm der Sicherheitsrat in der Resolution 5 zur Kenntnis, dass die iranische Regierung den Abzug der sowjetischen Truppen nicht feststellen konnte und verschob weitere Schritte bis zum 20. Mai.

Siehe auch

Weblinks

Wikisource: Text der Resolution – Quellen und Volltexte (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value))

Vorlage:Klappleiste/Anfang

1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 |

Vorlage:Klappleiste/Ende