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Bundesverwaltung

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Vorlage:Hinweisbaustein Unter dem Begriff Bundesverwaltung wird die öffentliche Verwaltung eines föderalen Bundesstaats oder Staatenbundes verstanden, die auf der obersten bzw. gesamtstaatlichen Ebene – der Bundesebene – angesiedelt ist.

Sie ist zu unterscheiden von der mittleren Verwaltungsebene der einzelnen Mitgliedstaaten oder Gliedstaaten wie den deutschen Bundesländern oder den US-amerikanischen Bundesstaaten sowie der unteren lokalen Verwaltungsebene, den Kommunen.

Zu den einzelnen Staaten siehe:

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