Bromadiolon
| Strukturformel | |||||||||||||||||||
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| Strukturformel von Bromadiolon | |||||||||||||||||||
| Grundstrukturformel (Stereozentren sind mit einem * markiert) | |||||||||||||||||||
| Allgemeines | |||||||||||||||||||
| Name | Bromadiolon | ||||||||||||||||||
| Andere Namen |
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| Summenformel | C30H23BrO4 | ||||||||||||||||||
| Kurzbeschreibung |
farb- und geruchloser Feststoff<ref name="GESTIS">Eintrag zu Vorlage:Linktext-Check in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFAVorlage:Abrufdatum (JavaScript erforderlich)</ref> | ||||||||||||||||||
| Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||||||||
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| Eigenschaften | |||||||||||||||||||
| Molare Masse | 527,41 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
| Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||||||
| Dichte |
0,32 g·cm−3<ref name="GESTIS" /> | ||||||||||||||||||
| Schmelzpunkt |
200 – 210 °C (Isomerengemisch)<ref name="GESTIS" /> | ||||||||||||||||||
| Löslichkeit |
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| Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
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| Toxikologische Daten |
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| Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). | |||||||||||||||||||
Bromadiolon ist ein Gemisch von vier stereoisomeren chemischen Verbindungen aus der Gruppe der Cumarinderivate. Es wird als Rodentizid (Nagetiergift) verwendet.
Eigenschaften
Bromadiolon ist ein weißer bis gelblicher Feststoff, der wenig löslich in Wasser ist.<ref name="GESTIS" /> Das technische Produkt ist eine Mischung aus zwei Diastereomeren mit mindestens 97 % Reinheit.<ref name="krieger" />
Stereoisomere
Der Wirkstoff enthält zwei Stereozentren, daraus ergeben sich vier verschiedene Stereoisomere:
- (1R,3S)-(4′-Hydroxy-3′-cumarinyl)-3-phenyl-1-(4′-brombiphenyl)-1-propanol
- (1S,3R)-(4′-Hydroxy-3′-cumarinyl)-3-phenyl-1-(4′-brombiphenyl)-1-propanol
- (1R,3R)-(4′-Hydroxy-3′-cumarinyl)-3-phenyl-1-(4′-brombiphenyl)-1-propanol
- (1S,3S)-(4′-Hydroxy-3′-cumarinyl)-3-phenyl-1-(4′-brombiphenyl)-1-propanol
Das (1R,3S)-Isomer und das (1S,3R)-Isomer sind Diastereomere der (1R,3R)- und (1S,3S)-konfigurierten Isomere. Erstere werden als trans-Bromadiolon bezeichnet und sind zu etwa 70–90 % im Gemisch vorhanden. Die (1R,3R)- und (1S,3S)-konfigurierten Isomere werden als cis-Bromadiolon bezeichnet, welches zu etwa 10–30 % im Gemisch des Rodentizids enthalten ist.<ref name="Bo">I. Fourel, M. Damin-Pernik, E. Benoit, V. Lattard: Cis-bromadiolone diastereoisomer is not involved in bromadiolone Red Kite (Milvus milvus) poisoning. In: Science of The Total Environment. 601–602, 2017, S. 1412–1417, doi:10.1016/j.scitotenv.2017.06.011</ref>
| Bromadiolon | |
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| (R,S)-Bromadiolon (1R,3S)-Isomer |
(S,R)-Bromadiolon (1S,3R)-Isomer |
| (R,R)-Bromadiolon (1R,3R)-Isomer |
(S,S)-Bromadiolon (1S,3S)-Isomer |
Verwendung
Bromadiolon wird als Rodentizid verwendet.<ref name="GESTIS" /> Es ist ein Antigerinnungsmittel der zweiten Generation und wird vor allem in der kommunalen und landwirtschaftlichen Rattenbekämpfung als Fraßköder eingesetzt.<ref>Rodentizide. Umweltbundesamt, 5. Dezember 2013, abgerufen am 10. Juni 2017.</ref> Es wirkt durch Hemmung der Prothrombinbildung und wird meist in einer Konzentration von 0,005 % eingesetzt. Die Patentierung als Rodentizid erfolgte 1967.<ref name="krieger" />
Zulassung
Als Biozidprodukt
Gemäß europäischer Gesetzgebung (Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten)<ref>Richtlinie 98/8/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten in der konsolidierten Fassung vom 25. August 2009Vorlage:Abrufdatum. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L 123, 24. April 1998, S. 1.</ref> und mit Beschluss vom 31. Juli 2009<ref>Richtlinie 2009/92/EG vom 31. Juli 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG zwecks Aufnahme von Bromadiolon in Anhang IVorlage:Abrufdatum. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L 201, 1. August 2009, S. 43.</ref> liegt ein Entscheid vor, den Wirkstoff Bromadiolon in die entsprechende Liste (Anhang I/IA der Richtlinie 98/8/EG) für die Produktart 14 (Rodentizide) aufzunehmen. Die Abgabe von Biozidprodukten, die den Wirkstoff Bromadiolon enthalten, ist somit in der EU (die Schweiz hat diese Bestimmung übernommen) weiterhin erlaubt. Diese Bewilligung wurde jedoch an gewisse Auflagen geknüpft:
- Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf 50 mg/kg nicht übersteigen und es dürfen nur gebrauchsfertige Produkte zugelassen werden. Die Produkte dürfen nicht als Haftgift verwendet werden.
- Zur Risikominderung gegenüber Menschen, Nicht-Zieltieren und Umwelt sind geeignete Maßnahmen umzusetzen. So die Beschränkung auf die Anwendung durch Fachpersonal, die Festlegung einer Packungshöchstgröße und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter, stabiler Köderboxen.
- Die Bewilligung wurde zunächst befristet bis 30. Juni 2016 und eine Verlängerung an eine erneute Risikobeurteilung geknüpft.
Mit dem Durchführungsbeschluss 2015/1737 wurde das Ablaufdatum auf den 30. Juni 2018 verschoben.<ref>Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1737 der Kommission vom 28. September 2015 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Bromadiolon, Chlorophacinon und Coumatetralyl zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14.Vorlage:Abrufdatum In: Amtsblatt der Europäischen Union. Abgerufen am 2. August 2022.</ref> Die Risikobeurteilung erlaubte eine Verlängerung der Zulassung, welche mit der Durchführungsverordnung 2017/1380 umgesetzt wurde. Dabei gelten weiterhin die oben angegebenen Einschränkungen. Außerdem:
- dürfen – je nach Anwendungsgebiet – maximal 300 g Köder je Packung verkauft werden,
- ist die Anwendung für bestimmte Zwecke nur in Gebäuden zulässig,
- müssen Informationen über die Risiken beiliegen.
Die Genehmigung wurde bis zum 30. Juni 2024 erteilt.<ref>Durchführungsverordnung (EU) 2017/1380 der Kommission vom 25. Juli 2017 zur Erneuerung der Genehmigung für Bromadiolon als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14Vorlage:Abrufdatum</ref> Die Ablauffrist der Genehmigung wurde Anfang 2024 durch einen Durchführungsbeschluss auf den 31. Dezember 2026 Die Kategorie:Wikipedia:Veraltet nach Dezember 2026 existiert noch nicht. Lege sie mit folgendem Text {{Zukunftskategorie|2026|12}} an. verschoben.<ref>Durchführungsbeschluss (EU) 2024/734 der Kommission vom 27. Februar 2024 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Brodifacoum, Bromadiolon, Chlorphacinon, Coumatetralyl, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates Vorlage:Abrufdatum</ref>
Als Pflanzenschutzmittel
Gemäß europäischer Gesetzgebung (Richtlinie 91/414/EWG vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln)<ref>Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von PflanzenschutzmittelnVorlage:Abrufdatum. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L 230, 19. August 1991, S. 1.</ref> und mit Beschluss vom 8. Dezember 2008 der EU-Kommission<ref>Entscheid (2008/941/EG) über die Nichtaufnahme bestimmter Wirkstoffe in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG und Widerruf der Zulassungen für PflanzenschutzmittelVorlage:Abrufdatum. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L 335, 13. Dezember 2008, S. 91.</ref> wurde entschieden, den Wirkstoff Bromadiolon nicht in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG (Positivliste der in Pflanzenschutzmitteln zulässigen Wirkstoffe) aufzunehmen. Die Abgabe von Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Bromadiolon wäre ab 2012 nicht mehr erlaubt gewesen. Dieser Beschluss wurde mit Entscheid vom 15. April 2011<ref>Durchführungsrichtlinie 2011/48/EU zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG zwecks Aufnahme des Wirkstoffs BromadiolonVorlage:Abrufdatum. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L 102, 16. April 2011, S. 28.</ref> wieder aufgehoben. Die EU-Mitgliedstaaten können unter Einhaltung diverser gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen und Prüfverfahren Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Bromadiolon wieder zulassen. In der EU war der Wirkstoff zwischen Anfang Juni 2011 und Ende Mai 2021 zugelassen.<ref name="PSM">Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission: Eintrag zu Vorlage:Linktext-Check in der EU-Pestiziddatenbank; Eintrag in den nationalen Pflanzenschutzmittelverzeichnissen der Schweiz, Österreichs und DeutschlandsVorlage:Abrufdatum</ref>
In der Schweiz war der Wirkstoff Bromadiolon im Anhang 1 (zugelassene Wirkstoffe) der Pflanzenschutzverordnung ebenfalls aufgeführt.<ref>CH: Pflanzenschutzmittelverordnung. (PDF; 2,2 MB) SR 916.161 – gültig ab 1. Juli 2011.</ref> In der Schweiz war Bromadiolon in Präparaten gegen Ratten enthalten.
Heute sind in der Schweiz, in Österreich und in Deutschland keine Pflanzenschutzmittel zugelassen, die Bromadiolon als Wirkstoff enthalten.<ref name="PSM" />
Einzelnachweise
<references />
- Seiten mit Skriptfehlern
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- Wikipedia:Wikidata-Wartung:ECHA-InfoCard-ID abweichend
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- Wikipedia:Wikidata-Wartung:ChemSpider abweichend
- Wikipedia:Wikidata-Wartung:DrugBank fehlt lokal
- Gefährlicher Stoff mit harmonisierter Einstufung (CLP-Verordnung)
- Giftiger Stoff bei Verschlucken
- Giftiger Stoff bei Hautkontakt
- Giftiger Stoff bei Einatmen
- Stoff mit reproduktionstoxischer Wirkung
- Gesundheitsschädlicher Stoff (Organschäden)
- Umweltgefährlicher Stoff (chronisch wassergefährdend)
- Wikipedia:Wikidata-Wartung:CAS-Nummer fehlt lokal
- Wikipedia:Veraltet nach Dezember 2026
- Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:Zukunft
- Chromon
- Propanol
- Brombenzol
- Biphenyl
- Phenylsubstituierte Verbindung
- Enol
- Pflanzenschutzmittel (Wirkstoff)
- Biozid (Wirkstoff)
- Beschränkter Stoff nach REACH-Anhang XVII, Eintrag 30