Zum Inhalt springen

Notariatskunde

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 24. Juli 2019 um 15:21 Uhr durch imported>Aka (Literatur: Halbgeviertstrich).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die Notariatskunde ist eine Fachkunde über das Notariatswesen. Es umfasst die Tätigkeit der Notare als Organe der vorsorgenden Rechtspflege und deren Mitarbeiter, speziell der Notarfachangestellten und der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Teilgebiete sind insbesondere die Aufgaben des Notars, seine Pflichten als öffentlicher Amtsträger, Vorgänge der freiwilligen Gerichtsbarkeit, vor allem aus dem Grundstücks- sowie dem Handels- und Gesellschaftsrecht, das Privatrecht (Zivil- und Familienrecht), das notarielle und gerichtliche Kosten- und Gebührenrecht. Rechtliche Grundlage der Ausbildung der Notarfachangestellten und der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten ist die ReNoPat-Ausbildungsverordnung vom 29. August 2014.

Literatur

  • Faßbender Notariatskunde – 18. Auflage 2014 – ISBN 978-3940645555.
  • Bös, Neie, Strangmüller, Jurkat Praxishandbuch für Notarfachangestellte – 2. Auflage 2014 – ISBN 978-3896556974.