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Standespolitik

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Standespolitik bezeichnet die Interessenvertretung für einen bestimmten Berufsstand, in der Regel der Ärzte, Zahnärzte oder sonstiger Heilberufe.

Definition

Es existiert keine Legaldefinition für den Begriff der Standespolitik. Hierunter kann grundsätzlich die Summe aller Maßnahmen verstanden werden, die die Qualität der Arbeitsbedingungen gewährleisten.<ref>@1@2Vorlage:Toter Link/resources.metapress.comRoderich Fellner, "Die standespolitische Entwicklung der letzten Jahrzehnte in Österreich" (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot in: Spektrum der Augenheilkunde, Heft 23, 2009.</ref> Diese Definition beinhaltet sowohl Lobbyarbeit, z. B. für eine als günstig empfundene Gesundheitspolitik als auch die Auseinandersetzung innerhalb des Berufsstandes zur Entwicklung standesrechtlicher Regelungen. Wesentliches Mittel der Standespolitik ist die Öffentlichkeitsarbeit.<ref>Vgl. auch die Zielsetzungen der schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO: "Wer ist die SSO?", in: dentarena Nr. 1, März 2011, S. 6–7.</ref>

Organisationen

Üblicherweise wird die Standespolitik in berufsständischen Vereinigungen organisiert. Hierzu gehören die Ärztekammern, die Zahnärztekammern, die Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die in Deutschland als Körperschaften des öffentlichen Rechts öffentlich-rechtliche Aufgaben in Form einer Selbstverwaltung ausüben, sowie Vereine und Fachverbände.

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />