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Amtsgericht Lebach

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Datei:Lebach Saarbrücker Straße 10 (1).jpg
Gebäude des Amtsgerichtes Lebach (2011)

Das Amtsgericht Lebach ist ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von zehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Saarbrücken.

Gerichtssitz und -bezirk

Datei:Amtsgerichtsbezirke im Saarland seit 2018.svg
Lage der Amtsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken im Saarland

Das Gericht hat seinen Sitz in der Stadt Lebach im Saarland.<ref>§ 2 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 1003 betreffend die Organisation der ordentlichen Gerichte im Saarland (SGerOG) vom 23. Oktober 1974, ABl. 1974, S. 1003.</ref>

Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der Stadt Lebach und das der Gemeinden Nalbach, Saarwellingen und Schmelz.<ref>§ 2 Abs. 2 Nr. 2 SGerOG.</ref> Damit ist der Bezirk etwa 187 km2 groß. In ihm leben ca. 56.000 Einwohner (Stand 30. September 2017).<ref>Fläche und Bevölkerung. (PDF; 97 kB) Statistisches Amt des Saarlandes, 30. September 2017, abgerufen am 12. September 2018.</ref>

Gerichtsgebäude

Das Hauptgebäude befindet sich in der Saarbrücker Straße 10 in Lebach. Mit im Gebäude befindet sich die Jugendarrestanstalt Lebach.

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Lebach ist das Landgericht Saarbrücken übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Saarländische Oberlandesgericht, ebenfalls mit Sitz in Saarbrücken.

Geschichte

In Lebach bestand von 1820 bis 1879 das preußische Friedensgericht Lebach. Das königlich preußische Amtsgericht Lebach wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Saarbrücken im Bezirk des Oberlandesgerichtes Köln gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Lebach. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Saarlouis die Bürgermeistereien Bettingen, Lebach, Ralbach und Saarwellingen.<ref>Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 561, Digitalisat</ref> Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.<ref>Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 415 online</ref>

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Saargebiet vom Reich abgetrennt. Das Amtsgericht Lebach blieb erhalten, siehe auch Gerichtsorganisation im Saargebiet. Nach der Saarabstimmung wurde das Saargebiet 1935 wieder Teil Deutschlands wurde aber nicht mehr Teil Preußens. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Saarland erneut abgetrennt und das Amtsgericht Lebach damit ein saarländisches Amtsgericht. Nach der Rückkehr nach Deutschland war es dann ein Gericht des Bundeslandes Saarland.

Richter

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

Koordinaten: 49° 24′ 19,7″ N, 6° 54′ 46,7″ O

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