Zum Inhalt springen

Vor-Ort-Landrat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 23. August 2019 um 09:29 Uhr durch imported>Mammut74.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Der Begriff Vor-Ort-Landrat ist eine in der Verwaltungspraxis und -wissenschaft gebräuchliche Bezeichnung für einen Landrat (oder Oberbürgermeister), der im Wege der Organleihe öffentliche Aufgaben als untere Landesbehörde wahrnimmt, und zwar nicht nur für seinen eigenen Landkreis (oder seine eigene kreisfreie Stadt), sondern auch für andere Landkreise und kreisfreie Städte, für die er ansonsten nicht zuständig ist.

In Baden-Württemberg hat man darüber hinaus im Zuge der großen Verwaltungsreform 2005<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Strukturreform Baden-Württemberg (Memento vom 18. März 2011 im Internet Archive)</ref> auch die Konstruktion des „Vor-Ort-Präsidiums“ für bestimmte Aufgaben einer Mittelbehörde eingeführt<ref>Eckpunkte der Verwaltungsreform 2005 pdf</ref>.

Weblinks

Einzelnachweise

<references/>