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DALE-UV

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Der Datenaustausch mit Leistungserbringern in der gesetzlichen Unfallversicherung (kurz DALE-UV) ist ein elektronisches Datenübertragungsverfahren im deutschen Gesundheitswesen. Zielsetzung der Umstellung von papierbasierten Verfahren auf DALE-UV ist die Vermeidung von Bürokratie und die Erhöhung der Effizienz im Berichts- und Abrechnungswesen zwischen Ärzten und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung.<ref>Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V: DALE-UV - Wie funktioniert DALE-UV. Abgerufen am 9. September 2022 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Das DALE-UV-Verfahren ist seit dem 1. Januar 2007 verpflichtend.<ref>Rundschreiben Nr. D 09/2005 des Landesverbandes Südwestdeutschland der BGen (PDF; 48 kB)</ref>

Datenerfassung und -übertragung

Die Erfassung der Daten erfolgt in der Praxis- bzw. Krankenhaussoftware des behandelnden Arztes (Durchgangsarzt bzw. H-Arzt). Die Daten werden verschlüsselt, digital signiert an die Unfallversicherungsträger (Unfallkassen und Berufsgenossenschaften) übertragen und dort weiterverarbeitet. Für die Übertragung wird die Telematikinfrastruktur-Anwendung KIM als alleiniges Übertragungsverfahren für das DALE-UV D-Arztverfahren genutzt.<ref>Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V: FAQ-DALEUV. Abgerufen am 31. August 2025 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Die Daten werden von der zentralen Datenannahmestelle (UNI-DAV) entgegengenommen und an die zuständigen Unfallversicherungsträger übermittelt.

Das Verfahren unterstützt die standardisierte Kommunikation über Berichte und Formulare wie den Durchgangsarztbericht (F 1000), den Nachschaubericht (F 2106) und die Rechnungsvordrucke. Für die elektronische Übermittlung eines Berichtes erhält der behandelnde Arzt 0,47 Euro erstattet (Abrechnungskennziffer 192 UV-GOÄ, Stand 1. September 2025).<ref>Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V: DGUV: Rehabilitation Vergütung der Leistungserbringer. Abgerufen am 31. August 2025 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Softwarehersteller müssen ihre Software nach der jeweils aktuellen technischen Dokumentation zertifizieren lassen.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Zertifizierte Softwarehersteller für DALE-UV (Memento vom 20. Juni 2010 im Internet Archive)</ref>

Kritik

Bei der Einführung des Verfahrens wurden Verzögerungen, Probleme bei der Weiterleitung von Berichten sowie die Nachforderung von Papierausdrucken in der Übergangszeit von ärztlicher Seite kritisiert.<ref>Kleinschmidt, F. (2007) Chirurgische Organisationsformen und berufsgenossenschaftliches Regelwerk, Trauma und Berufskrankheit 2007, 9 (Suppl 3), S. 333–335</ref> Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die unzureichende Absicherung der IT-Systeme bei den Ärzten ein Sicherheitsrisiko darstellen kann.<ref> @1@2Vorlage:Toter Link/www.fusionev.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im September 2022. Suche im Internet Archive )</ref> Das Verfahren ist inzwischen jedoch flächendeckend im Einsatz.

Literatur

  • Andro, K.-H. (2002) DALE-UV – Projekt zur elektronischen Datenübermittlung, Trauma und Berufskrankheit 2002, 4 (Suppl 3), S. 219–222

Weblinks

Einzelnachweise

<references />