Zum Inhalt springen

Gerichtsvollzieher

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 14. Oktober 2025 um 18:53 Uhr durch imported>Lutheraner (Lückenhaft / Belege fehlen).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Vorlage:Hinweisbaustein Vorlage:Hinweisbaustein Vorlage:Hinweisbaustein Gerichtsvollzieher (Abkürzung: GV; in Österreich auch: Exekutor<ref>Duden — Exekutor — Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme, Herkunft. In: duden.de. Abgerufen am 11. September 2015.</ref>; in der Schweiz: Betreibungsbeamter<ref>Duden — Betreibungsbeamter — Rechtschreibung, Bedeutung, Definition. In: duden.de. Abgerufen am 15. September 2015.</ref>) ist die Berufsbezeichnung für eine Person, die mit der Durchführung von Zwangsvollstreckungen betraut ist.<ref>Duden — Gerichtsvollzieher — Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme. In: duden.de. Abgerufen am 11. September 2015.</ref> In den meisten Staaten sind es Justizbeamte. Beispielsweise in Litauen ist es jedoch ein freier Beruf, der ähnlich dem des Notars organisiert ist.

Situation in unterschiedlichen Staaten

  • Bailiff, Entsprechung in England und Wales

Weblinks

Wiktionary: Gerichtsvollzieher – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

<references></references>


Vorlage:Hinweisbaustein