Zum Inhalt springen

Versicherungsvertrag

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 26. März 2025 um 03:33 Uhr durch imported>Diopuld (Literatur).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Der Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, den ein Versicherungsnehmer mit einem Versicherungsunternehmen (Versicherer) zur Absicherung eines versicherten Risikos des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person gegen Zahlung einer Versicherungsprämie abschließt.

Inhalt

Beim gegenseitigen Versicherungsvertrag treten der Versicherungsnehmer, der den Versicherungsschutz erhält und die Prämie leistet, und der Versicherer, der ihn gewährt, als Vertragsparteien auf. Im Vertrag wird vereinbart, welches versicherte Risiko genau abgesichert werden soll und dass der Versicherer bei Eintritt des Versicherungsfalles Zahlung leisten muss. Demnach regelt der Versicherungsvertrag die Rechte und Pflichten zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Die wichtigsten Merkmale des Versicherungsvertrages sind in einem Versicherungsschein (Versicherungspolice) wiedergegeben.

Versicherungsschutz ist das vom Versicherer im Versicherungsvertrag übernommene versicherte Risiko, also der Schutz des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person vor versicherten Gefahren.<ref>Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.), Kompakt-Lexikon Wirtschaft, 2014, S. 586</ref> Versicherte Gefahren sind die Ereignisse, deren Eintreten vertragsgemäß einen wichtigen Bestandteil des Versicherungsfalles darstellen.<ref>Fred Wagner (Hrsg.), Gabler Versicherungslexikon, 2011, S. 697</ref> Aus rechtlicher Sicht verpflichtet der Versicherungsvertrag den Versicherer nach der Gefahrtragungstheorie zum Tragen der versicherten Gefahr gegen Zahlung einer Versicherungsprämie. Es findet eine Risikoüberwälzung vom Versicherungsnehmer auf den Versicherer statt. Risikotheoretisch ist die Gefahr durch die Ungewissheit und – im Fall des Eintritts – durch den wirtschaftlichen Nachteil für den Risikoträger geprägt.<ref>Fred Wagner (Hrsg.), Gabler Versicherungslexikon, 2011, S. 697</ref> Die Ungewissheit kann sich darauf beziehen, ob ein (versichertes) Ereignis überhaupt jemals eintritt (etwa eine Überschwemmung) oder wann das Ereignis eintritt (Krankheit).<ref>Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth/Alfons Weiß, VersicherungsAlphabet (VA), 2001, S. 270</ref> Die versicherten Gefahren werden im Versicherungsvertrag genau beschrieben, um sie von nicht versicherten abgrenzen zu können („Spezialität der Gefahren“). Versicherte Gefahr beispielsweise bei der Lebensversicherung ist der Tod des Versicherten,<ref>Dieter Farny, Versicherungsbetriebslehre, 2006, S. 38 f.</ref> bei Feuerversicherung die Beschädigung oder Zerstörung von Sachen durch verschiedene Brandereignisse (wie Blitzschlag, Brand, Explosion oder Feuer). Das „versicherungstechnische Risiko“ ist die „Gefahr und die Möglichkeit, dass die Zahl oder der Umfang der Schäden das Ausmaß überschreiten, das der Prämienberechnung zugrunde liegt“.<ref>Max Gürtler, Risiko und Rückversicherung, in: Rudolf Lencer/Paul Riebesell/Heinrich Lippert (Hrsg.), Deutsche Versicherungswirtschaft, Band II, 1936, S. 445 ff.</ref>

Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen bei vorsätzlich herbeigeführtem Schaden oder vorsätzlicher Verletzung von Obliegenheiten (§ 28 Abs. 2 VVG).

Rechtslage in einzelnen Staaten

Literatur

  • Literatur über Versicherungsvertrag im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
  • Johanna Miettinen: Die vorvertraglichen Pflichten des Versicherers: Wege zu einer bedarfsgerechten Versicherung durch eine rechtsvergleichende Arbeit im finnischen und deutschen Recht. Karlsruhe 2005, ISBN 3-89952-185-4.
  • Gregor Saremba: Die Gefahrerhöhung im deutschen und US-amerikanischen Versicherungsvertragsrecht. Karlsruhe 2010, ISBN 978-3-89952-515-1.
  • Limin Xie: Versicherungsrecht der VR China: Eine deutsch-chinesische Rechtsvergleichung mit besonderem Schwerpunkt auf Versicherungsvertragsrecht. Karlsruhe 2010, ISBN 978-3-89952-543-4.

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Hinweisbaustein Vorlage:Hinweisbaustein