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Hochschulverbund

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Ein Hochschulverbund bezeichnet den Zusammenschluss von Hochschulen bzw. Universitäten. Die Gründe hierfür variieren von der regionalen Zusammenarbeit bis zum interdisziplinären Zusammenschlusses zu einem Themenbereich, um die Forschung und Ausbildung zu fördern.

Einige Landeshochschulgesetze machen Aussagen zu Hochschulverbünden. Beispielsweise im Hochschulgesetz von Rheinland-Pfalz

„Für mehrere Hochschulen oder Hochschulstandorte insbesondere einer Region können zur gemeinsamen Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf bestimmten Gebieten im Einvernehmen mit dem fachlich zuständigen Ministerium Hochschulverbünde eingerichtet werden. Die nähere Ausgestaltung, insbesondere hinsichtlich der Aufgaben, der Leitung, der Struktur und der Gremien, wird in einem Kooperationsvertrag geregelt.“

§ 10 HochSchG Rheinland-Pfalz<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />lexsoft.de (Memento des Vorlage:IconExternal vom 18. Januar 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.lexsoft.de</ref>

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />

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