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Schuhfertiger

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Der Schuhfertiger ist in Deutschland ein staatlich anerkannter<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Ausbildungsordnung zum Schuhfertiger (Memento des Vorlage:IconExternal vom 24. November 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gesetze-im-internet.de (PDF; 47 kB) auf juris. Abgerufen am 28. Oktober 2010.</ref> Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Im Gegensatz zum Schuhmacher steht beim Schuhfertiger die industrielle Herstellung von Schuhen im Vordergrund der Arbeit.

Ausbildungsdauer und Struktur

Die Ausbildungsdauer zum Schuhfertiger beträgt in der Regel drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Rahmenlehrplan der KMK zum Schuhfertiger (Memento des Vorlage:IconExternal vom 2. Januar 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kmk.org (PDF; 28 kB). Abgerufen am 28. Oktober 2010</ref>. Der Beruf ist als Monoberuf strukturiert.

Arbeitsgebiete

Schuhfertiger stellen mit industriellen Fertigungsmethoden Schuhwerk aller Art her. Sie wählen Leder oder synthetische Materialien sowie andere Werk- und Hilfsstoffe aus, schneiden und stanzen Schaft- und Bodenteile, richten Schaftteile und stellen aus den Einzelteilen Damen-, Herren- und Kinderschuhe her. Sie fertigen aber auch Berg- und Wanderschuhe, Reitstiefel oder Sicherheitsschuhe. Auf die so produzierten Schuhe werden bei Bedarf Ziernähte angebracht, bevor die Produkte verkaufs- und versandfertig gemacht werden.

Berufsschule

Für diesen Ausbildungsberuf existieren die folgenden Berufsschulen

Anrechnung der Berufsausbildung

Im Jahr 2010 wurde der Ausbildungsberuf Schuh- und Lederwarenstepper modernisiert. Seit 2011 gibt es einen neuen Ausbildungsberuf mit dem Titel Fachkraft für Lederverarbeitung. Auszubildende, die ihre Abschlussprüfung in diesem neuen Beruf absolviert haben, erhalten die Möglichkeit, ihre Ausbildung im zweiten und dritten Ausbildungsjahr als Schuhfertiger fortzusetzen.<ref>Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schuhfertiger (BGBl. 2011 I S. 255)</ref>

Einzelnachweise

<references/>

Weblinks

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