Alternat
Das Alternat ist ein Begriff aus dem Vertragsvölkerrecht.
Bedeutung
Der Begriff stammt von dem lateinischen Verb {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value). Alternat bedeutet, dass in den jeweiligen Urschriften eines völkerrechtlichen Vertrages diejenige Vertragspartei zuerst genannt wird, für die die jeweilige Urschrift bestimmt ist.
Alternat bezeichnet dabei den Wechsel in der Reihenfolge, wenn Vertragsparteien unmittelbar aufeinanderfolgend genannt werden. Auf die verschiedenen Sprachfassungen eines Abkommens kommt es dabei nicht an.
Daher heißt es in der für Deutschland bestimmten Urschrift eines völkerrechtlichen Vertrages:
„Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen“<ref>BGBl. 1987 II S. 75</ref>
In der für die Schweiz bestimmten Urschrift heißt es dagegen:
„Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen“<ref>Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen. In: admin.ch. Abgerufen am 14. Juli 2024.</ref>
Gebrauch
Das Alternat wird in der Regel nur bei zweiseitigen (bilateralen) Verträgen verwendet. Bei mehrseitigen Verträgen werden in der Regel die Vertragsparteien nach dem Alphabet der Ländernamen der jeweiligen Sprachfassung aufgeführt.
In multilateralen Vertragstexten der Europäischen Union taucht häufig die Sortierung nach dem sogenannten „absoluten Alphabet“ auf: jedes Land rückt an die Stelle, an die der Staatsname in der Bezeichnung der Landessprache gehört (… {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value), Deutschland, {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value), {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) …).
Großes und Kleines Alternat
Unterschieden wird zwischen dem Großen und dem Kleinen Alternat: Im Großen Alternat wird im gesamten Vertragstext durchgehend alterniert. Im kleinen Alternat werden meist nur der Titel des Abkommens sowie die Anfangs- und Schlussformeln alterniert. In der Praxis wird meist das große Alternat verwendet.
Zweck
Im Alternat kommt die Überzeugung des Völkerrechts von der formalen Gleichheit der Völkerrechtssubjekte zum Ausdruck.<ref>Dan Lohmeyer: Vorgeformte Strukturen in einer Fachtextsorte. Eine kontrastive Analyse der deutschen und französischen Fassung des EG-Vertrags. 2002, S. 57 (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden. – Magisterarbeit).</ref> Im Alternat widerspiegelt sich die Gleichrangigkeit der Staaten, die Grundlage des modernen Völkerrechts ist.
Literatur
- Auswärtiges Amt (Hrsg.): Standardformulierungen für deutsche Vertragstexte (= Terminological Series issued by the Foreign Office of the Federal Republic of Germany. Band 4). 4. Auflage. De Gruyter, Berlin 2004, ISBN 3-89949-205-6, S. 23 (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.).
Einzelnachweise
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