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Jagdrevier

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Datei:Karte Jagdrevier Gemeinde Hasel Baden 1904.png
Karte der Jagdreviere auf der Gemarkung der Gemeinde Hasel in Baden im Jahr 1904 – neben dem Ist-Zustand der Jagdgrenzen ist ein Vorschlag zum Gebietstausch zwecks Arrondierung zwischen dem Jagdbezirk der Gemeinde und dem örtlichen Domänenjagdbezirk eingezeichnet

Ein Jagdrevier,<ref>„Jagdrevier“ ist die im allgemeinen Sprachgebrauch gebräuchlichste Bezeichnung und wird zudem amtlich im Bayerischen Jagdgesetz, im Schweizer Bundesjagdgesetz sowie in den Jagdgesetzen der Kantone mit Revierjagdsystem verwendet.</ref> oftmals kurz Revier oder Jagd genannt, z. T. als Jagdgebiet,<ref>Amtliche Bezeichnung in österreichischen Landesjagdgesetzen.</ref> oder Jagdbezirk,<ref>Amtliche Bezeichnung im deutschen Bundesjagdgesetz und in den meisten deutschen Landesjagdgesetzen.</ref> seltener auch als Jagdbogen<ref>Insbesondere für einzelne Jagdreviere in einem größeren Gemeinschaftsjagdrevier verwendete Bezeichnung.</ref>, Pirschbezirk<ref>Bezeichnung für Jagdreviere, die Teilgebiete von größeren Jagdrevieren sind.</ref> oder Jagdgrund<ref>Meist im Plural Jagdgründe, insbesondere bei der Redewendung „in die ewigen Jagdgründe eingehen“ (sterben).</ref> bezeichnet, ist ein Gebiet, in dem die Jagd ausgeübt wird.

Deutschland

Datei:Jagdkarte Gemeinde Wyhlen in Baden 1920-21.jpg
Karte der Jagdreviere auf der Gemarkung der Gemeinde Wyhlen in Baden (unmittelbar an der Schweizer Grenze), 1920/21

Bundesrecht

Im Bundesjagdgesetz werden Jagdreviere als Jagdbezirk bezeichnet.<ref>BJagdG §4</ref>

Die Jagd wird in Deutschland flächendeckend in Jagdbezirken ausgeübt. Ein Jagdbezirk ist in Deutschland entweder ein Eigenjagdbezirk oder ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk.<ref>BJagdG §7</ref><ref>BJagdG §8</ref> Die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse (Privat-, Kommunal- oder staatliches Eigentum oder anderes) spielen dabei keine Rolle. Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk kann entsprechend der erforderlichen Mindestfläche in mehrere Jagdbezirke unterteilt werden. In jedem Jagdbezirk untersteht die Jagdausübung dem jeweiligen Jagdausübungsberechtigten. Ob diese Jagdbezirke dann von Jagdrechtsinhabern selbst bejagt werden oder sie, wie bei gemeinschaftlichen Jagdbezirken in den meisten Fällen üblich, an Jagdpächter verpachtet werden, liegt in der Entscheidung der jeweiligen Rechtsinhaber begründet. Allerdings besteht die Verpflichtung zur Jagdausübung mit Ausnahme von befriedeten Bezirken.

Landesrecht

Bayern

Datei:Karte Jagdreviere Landkreis Cham Stand 2019.png
Karte der Jagdreviere im Landkreis Cham in Bayern, Stand: 4. Juni 2019

Ein Staatsjagdrevier ist in Bayern ein Eigenjagdrevier des Freistaates Bayern.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Bayerisches Jagdgesetz (Memento des Vorlage:IconExternal vom 11. Januar 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreisjagdverband-noerdlingen.de, Art. 9 Staatsjagdreviere.</ref> In Bayern werden einzelne verpachtete Teile eines Jagdreviers als Jagdbogen bezeichnet.<ref>nach § 8 Abs. 3 Bundesjagdgesetz bzw. Art. 10 Abs. 3 Bayerisches Jagdgesetz</ref><ref name="DL"><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Verordnung des Landratsamtes Dingolfing-Landau über die Abgrenzung der räumlichen Wirkungsbereiche der Hegegemeinschaften, In: Amtsblatt für den Landkreis Dingolfing-Landau, Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau: Amtsblatt Nr. 03 vom 29. Januar 2014 (Memento des Vorlage:IconExternal vom 4. Februar 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.landkreis-dingolfing-landau.de</ref>

Österreich

In Österreich herrscht weitgehend das Revierjagdrecht.<ref>Jagdrecht (Österreich)</ref>

Schweiz

Grundsätzlich gilt ein jagdliches Rahmenrecht auf Bundesebene.<ref>https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19860156/index.html abgerufen am 13. Januar 2018.</ref> In diesem werden die Kantone zur Umsetzung verpflichtet, sodass es im kantonal geregelten Jagdrecht sowohl das Revierjagdsystem als auch das Lizenzjagdsystem gibt.<ref>Jagdrecht (Schweiz)</ref>

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Commons: Jagdreviere – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Jagdrevier – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

<references/>

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