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Arbeitsgericht Bochum

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Datei:Bochum-Justizzentrum-2-Asio.JPG
Eingangsbereich Justizzentrum
(Josef-Neuberger-Straße 1), Foto von 2018

Das Arbeitsgericht Bochum, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der 30 nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichte. Bei ihm sind fünf Kammern gebildet.<ref>Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015), abgerufen am 23. Juli 2015</ref>

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in Bochum im Justizzentrum an der Josef-Neuberger-Straße 1. Das Landesbehördenhaus des vorherigen Standortes am Marienplatz 2 (bis 23. Oktober 2017) erwarb die Stadt Bochum.<ref>WAZ: Stadt erwirbt Landes-Immobilie am Marienplatz Abgerufen am 28. Februar 2019.</ref><ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Landgericht Bochum: Pressemitteilung vom 16. Oktober 2017 (Memento des Vorlage:IconExternal vom 6. März 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.justiz.nrw Abgerufen am 2. März 2019.</ref>

Das Arbeitsgericht Bochum ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus den Städten Bochum und Witten. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.

Übergeordnete Gerichte

Dem Arbeitsgericht Bochum sind das Landesarbeitsgericht Hamm und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.

Geschichte

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926<ref>RGBl. I S. 507</ref> wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Dortmund entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Dortmund als eines von fünf Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Hamm. In Bochum entstand das Arbeitsgericht Bochum. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichte Bochum, Hattingen, Herne, Langendreer, Wattenscheid und Witten sowie der Teil von Wanne-Eickel, der zum Amtsgericht Gelsenkirchen gehörte. Es bestand jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.<ref>Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 109), Digitalisat</ref>

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Das Arbeitsgericht Bochum entstand so neu.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

Koordinaten: 51° 28′ 54,6″ N, 7° 13′ 33,9″ O

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