Zum Inhalt springen

Hilfsnorm

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. Januar 2022 um 16:30 Uhr durch imported>Stephan Klage (Die letzte Textänderung von 128.176.164.88 wurde verworfen und die Version 174676259 von Stephan Klage wiederhergestellt.Keinerlei Mehrwert erkennbar).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Eine Hilfsnorm ist eine Gesetzesbestimmung ohne eigene Rechtsfolge. Sie definiert, ergänzt oder erläutert nur eine andere Gesetzesbestimmung. So bestimmt etwa § 90 BGB, was unter einer „Sache“ zu verstehen ist, und § 90a BGB, dass Tiere keine Sachen sind.

Gesetzestechnisch lassen sich Normen in Anspruchsgrundlagen, Einreden und Hilfsnormen einteilen.

Es gibt verschiedene Formen von Hilfsnormen. Diese sind „weithin untereinander austauschbar“.<ref>Bernd Rüthers, Christian Fischer: Rechtstheorie: Begriff, Geltung und Anwendung des Rechts. 5., überarb. Aufl., Beck, München 2010, Rn. 133.</ref> Anzuführen sind insbesondere:

Entspricht die Aufgabe der unwiderleglichen gesetzlichen Vermutung der Fiktion, so ist Aufgabe der widerleglichen Vermutung eine bloße Beweislastverteilung.

Einzelnachweise

<references/>

Vorlage:Hinweisbaustein