E-Postbrief
| Sprachen | deutsch |
|---|---|
| Betreiber | Deutsche Post AG |
| Registrierung | Ja |
| Online | 14. Juli 2010 – 30. Nov. 2022 |
| (aktualisiert 30. Jan. 2023) | |
Ein E-Postbrief war ein vom Verfasser mit dem EPost-Service der Deutschen Post digital erstellter und anschließend von der Post in Papierform zugestellter Brief. Das Produkt E-Postbrief wurde zum 30. November 2022 eingestellt.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />E-POST | Deutsche Post ( vom 18. Oktober 2022 im Internet Archive)</ref> Als Ersatz wurde das Produkt eIDAS Brief eingeführt.
Geschichte
Das Produkt E-Postbrief startete am 14. Juli 2010,<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Die Deutsche Post bringt das Briefgeheimnis ins Internet – der E-Postbrief kommt. ( vom 23. September 2015 im Internet Archive) dpdhl.com</ref><ref name="spiegel_20100714" /> zwei Tage später waren bereits 250.000 Nutzer angemeldet.<ref name="Focus">Kunden warten auf Freischaltung – Verzögerungen beim E-Postbrief. RP-Online, 24. Juli 2010:</ref> Parallel dazu startete eine große Werbekampagne.<ref>Verweis auf die massive Werbekampagne</ref> In den ersten zehn Tagen kam es aufgrund des unerwartet großen Andrangs zu Verzögerungen bei der endgültigen Freischaltung.<ref name="Focus" /> Bis November 2010 hatten sich über eine Million Privatpersonen als Nutzer angemeldet, aktiv genutzt wurde er jedoch nur von rund 100.000 Menschen.<ref>Komba Magazin, Heft 1/2 2011, S. 41.</ref><ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Der E-Postbrief ist jetzt wirklich da. ( vom 5. November 2010 im Internet Archive) ftd.de, 4. November 2010</ref>
Ehemaliger digitaler Empfang
Ziel des digitalen E-Postbriefs war es, höhere Authentizität, besseren Datenschutz und eine stärkere Integrität zu bieten als eine herkömmliche unverschlüsselte E-Mail, die mit einer elektronischen Postkarte<ref>CDU liest heimlich Mails mit. Abgerufen am 8. Dezember 2019.</ref><ref>Postkarten geheimer als EMails, auf heise.de</ref> verglichen wurde.
Über den E-Postbrief sollten Bürger, Wirtschaft und Verwaltung zuverlässig und vertraulich elektronisch kommunizieren können. Mittels des SSL-verschlüsselten Webportals<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Der Wert des Parameters archive-today muss ein Datum der Form YYYYMMDD oder Zeitstempel der Form YYYY.MM.DD-hhmmss bzw. YYYYMMDDhhmmss sein., auf epost.de</ref> konnten elektronische Nachrichten als Online-Brief zwischen Kunden des E-Postbrief-Dienstes versendet werden.
Per elektronischem E-Postbrief konnten ausschließlich Kunden des E-Postbrief-Dienstes untereinander kommunizieren. Besaß der Empfänger eines E-Postbriefs keinen elektronischen Briefkasten mit einer persönlichen elektronischen E-Post-Adresse des Dienstes, so wurde die Nachricht durch die Deutsche Post gedruckt, kuvertiert und per Zusteller ausgeliefert.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />So funktioniert der E-POSTBRIEF. ( vom 29. Januar 2013 im Internet Archive) epost.de</ref>
Beworben wurde das Angebot damit, die elektronische Kommunikation „genauso verbindlich, vertraulich und verlässlich“<ref name="spiegel_20100714">Offizieller Start Post kassiert für Online-Briefe 55 Cent pro Stück. Spiegel Online, 14. Juli 2010.</ref> wie den Brief zu machen. In einem Urteil des Landgerichts Bonn wurde der Deutschen Post untersagt, das Produkt weiterhin so zu bewerben.<ref>Urteil vom 30. Juni 2011 (PDF; 505 kB) vzbv.de; abgerufen am 16. August 2011. (Archiv)</ref> Dabei stand der Dienst in Konkurrenz zum staatlich geförderten De-Mail-Dienst.
Für die Authentifizierung während der Anmeldung war ein PostIdent-Nachweis, also das persönliche Vorlegen eines Lichtbildausweises bei der Post, Voraussetzung. Im Rahmen der Anmeldung wurde dem angehenden Nutzer eine sechsstellige Transaktionsnummer per SMS auf sein Mobiltelefon (HandyTAN-Verfahren) geschickt. Auch bei der Nutzung des E-Postbrief-Portals kam dieses Verfahren zum Einsatz. Zur eindeutigen Identifizierung des Nutzers erfolgte später noch die Bestätigung des Hauptwohnsitzes durch eine erneute Zustellung einer sechsstelligen HandyTAN sowie der Eingabe einer per Brief zugestellten einmaligen sechsstelligen AdressTAN, die im E-Postbrief-Portal eingegeben wurde.
Obwohl die zur Nutzung des Dienstes vergebene persönliche Adresse (vorname.nachname@epost.de) wie eine herkömmliche E-Mail-Adresse aussah, konnten unter dieser Adresse keine E-Mails gemäß IETF-Norm RFC 5322<ref>Vorlage:RFC-Internet</ref> empfangen werden.
Es ließen sich 1000 MB an E-Postbriefen online speichern. Um danach weiterhin eingehende E-Postbriefe erhalten zu können, mussten andere dafür gelöscht werden.<ref name="leistung"><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Leistungsbeschreibung E-Postbrief ( vom 21. August 2010 im Internet Archive) (PDF; 173 kB)</ref>
Wie bei normalen Zusendungen<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Der Wert des Parameters archive-today muss ein Datum der Form YYYYMMDD oder Zeitstempel der Form YYYY.MM.DD-hhmmss bzw. YYYYMMDDhhmmss sein. BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - XII ZR 214/00. lrz.de</ref> galt der E-Postbrief noch am gleichen Tag – spätestens aber am nächsten Tag – als zugegangen und eventuelle Fristen begannen zu laufen.<ref name="gelbe-Gefahr" /> Kunden wurden deshalb in den AGB (I.6.3) dazu aufgefordert, ihr Postfach werktäglich abzurufen, konnten aber per SMS über eingehende E-Postbriefe in Echtzeit informiert werden.
Ersetzung des digitalen Briefempfangs durch den eIDAS-Brief zum 1. Januar 2020
Das Produkt E-Postbrief wurde zum 1. Januar 2020 eingestellt und durch den eIDAS-Brief gemäß eIDAS-Verordnung ersetzt. Rein elektronische Briefe konnten ab dem 31. Dezember 2019 nicht mehr versandt werden; E-Postbriefe mit klassischer Zustellung (hybride E-Postbriefe) konnten weiterhin uneingeschränkt über das E-Post-Portal und die E-Post-App versandt werden; Empfänger mit einem digitalen Posteingang auf E-Post erhielten parallel kostenlos eine digitale Kopie des Briefes.<ref name="teltarif" /> Auf Nachfrage seitens heise.de erklärte ein Sprecher der Post einschränkend, der eIDAS-Brief werde in der Markteinführungsphase ausschließlich Geschäftskunden zum Versand angeboten.<ref>Aus für E-Postbriefe, nun kommt der „eIDAS Brief“. In: heise.de. 26. November 2019, abgerufen am 8. Dezember 2019.</ref> Die Versendung eines eIDAS-Briefes setzte vollständig legitimierte Absender und Empfänger voraus (siehe hierzu auch: Postident).<ref>Warum die Deutsche Post den E-Postbrief nur halb beerdigt. In: paketda.de. 3. Dezember 2019, abgerufen am 8. Dezember 2019.</ref>
Klassischer Versand
Der Brief wurde gedruckt, kuvertiert, frankiert und dem Empfänger auf klassischem Weg per Briefträger zugestellt. Auf diesem Weg konnten alle Empfänger in Deutschland erreicht werden.
Es fielen Basiskosten von 85 Cent<ref name="Preistabelle2"><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Alle Preise1 der E-POST für Privatkunden. ( des Vorlage:IconExternal vom 13. Dezember 2019 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. deutschepost.de</ref> an, zusätzlich kostete der Druck jeder Seite 10 Cent. Farbausdrucke kosteten weitere 10 Cent pro Seite. Für den Versand entstanden bei einem Gewicht über 20 Gramm oder ab der vierten Seite weitere Zusatzkosten. Für Geschäftskunden konnten abweichende Preise anfallen.
Der Versand eines E-Postbriefs konnte per Giropay, Kreditkarte oder Lastschrift bezahlt werden.
Außerdem konnten Absender bei beiden Versandarten Zusatzleistungen wählen, welche gegen Aufpreis erhältlich waren:<ref name="Neue Preisliste2">Alle Preise der E-POST für Privatkunden (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im August 2022. Suche im Internet Archive ) (PDF).</ref>
| Zusatzleistungen beim elektronischen Versand | Preis | Zusatzleistungen beim klassischen Versand | Preis |
|---|---|---|---|
| Einschreiben | 2,79 EUR | ||
| Einschreiben Eigenhändig | 4,99 EUR | ||
| Einschreiben mit Empfangsbestätigung | 2,49 EUR | Einschreiben Rückschein | 4,99 EUR |
| Einschreiben Eigenhändig Rückschein | 7,19 EUR |
Seit 2020 war nur noch der klassische Versand in Papierform möglich.
Die Post stellte die aufgegebenen E-Postbriefe am nächsten Arbeitstag zu, wenn diese bis 14:00 Uhr aufgegeben wurden. Später oder an Wochenenden und Feiertagen aufgegebene E-Postbriefe wurden am übernächsten Arbeitstag zugestellt.<ref>Keine Briefmarke zur Hand? Schicken Sie Ihre Briefe online ab, den Rest übernehmen wir für Sie. In: deutschepost.de. Abgerufen am 22. April 2019.</ref>
Großversendern wie Versicherungen und Telefonanbietern bot die Post einen Nachlass auf das Porto an, wenn sie ihre Schreiben an Kunden elektronisch und verschlüsselt an die Post sendeten, statt sie selbst zu verschicken.
Zusatzdienste
Mit dem Service E-Postscan bot die Post ihren Kunden an, jegliche Briefe an ihre Adresse abzufangen, einzuscannen und dann zunächst per E-Postbrief und anschließend klassisch in Papierform zu verschicken.<ref>Benedikt Müller: Digitale Kopie: Wissen, was morgen im Briefkasten steckt. In: sueddeutsche.de. 16. April 2019, abgerufen am 17. April 2019.</ref>
Kritik
- Der Rechtswissenschaftler Marcel Bisges kritisierte zur Markteinführung, dass der E-Postbrief unter formalen Gesichtspunkten nicht alle Möglichkeiten bietet, die der gewöhnliche Brief erfüllt, namentlich nicht die Schriftform. Er schaffe zwar bessere Beweismöglichkeiten und sei kosteneffizienter, wenn Absender und Empfänger über ein E-Postbrief-Fach verfügen. Er ist für die klassische E-Mail jedoch keine Konkurrenz, sodass der Versuch der Post, an die E-Mail verlorene Marktanteile zurückzugewinnen, für ihn gescheitert sei.<ref>Marcel Bisges: Der E-Postbrief der Deutschen Post AG. In: NJW-aktuell, Heft 31/2010, S. 14 f.</ref> Des Weiteren kritisierte die Stiftung Warentest zur selben Zeit, dass die Preise für einen E-Postbrief gleichauf mit den Portokosten für einen normalen Brief liegen, Einschreiben per E-Postbrief zum Teil sogar teurer sind.<ref name="schnelltest">E-Postbrief Briefe per Mail verschicken. test.de</ref> Zudem sah das Institut das System noch als unausgereift an, besonders den Druckservice. Hauptkritikpunkte waren die langsame Zustellzeit, schlechte Bedienung von E-Postbrief-Anhängen und Fehldrucke, welche trotzdem bezahlt werden müssen. Zum Schluss gab sie an, man „könne bei ausgedruckten Briefen als Absender nicht sicher sein, was beim Empfänger ankommt“.<ref>Warentester nennen E-Postbrief „unausgereift“. Spiegel Online.</ref> Die Deutsche Post reagierte auf die Kritik mit einer FAQ.<ref>Aktuelle Debatte – E-Postbrief und Postident-Verfahren: Neue Wege der Kommunikation? In: ngo-dialog.de. Archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 1. Februar 2014; abgerufen am 6. September 2010. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.</ref>
- Der E-Postbrief fiel nicht wie ein normaler Brief unter das Briefgeheimnis, sondern unter das Fernmeldegeheimnis. Das Briefgeheimnis kann nur unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Richter aufgehoben werden.<ref name="gelbe-Gefahr">Der E-Postbrief – Die Gelbe Gefahr? gutjahr.biz</ref> Die Aufhebung des Fernmeldegeheimnisses kann ebenfalls nur durch ein Gericht angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug kann dies auch von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden, wobei dies binnen drei Tagen nach § 100e Abs. 1 und 2 StPO von einem Gericht bestätigt werden muss.
- Die Post speicherte gemäß den AGB (IV.4.2) die Adressdaten aller Kunden in einem für andere Kunden des E-Postbriefs zugänglichen Adressverzeichnis. Geschäftskunden konnten die Deutsche Post beauftragen, die E-Postbrief-Adresse einer Person mittels einer postalischen Anschrift und mit Hilfe dieses Adressverzeichnisses zu ermitteln.<ref name="gelbe-Gefahr" />
- Wer kein Mobiltelefon besaß oder seine Rufnummer gegenüber der Post nicht offenlegen mochte, konnte sich nicht für den E-Postbrief-Dienst anmelden (AGB, I.6.5 und IV.2.1).
Literatur
- Jürgen Olschimke: Der neue alte E-Postbrief kommt, Philatelie aktuell, 62. Jg., Ausgabe 399, September 2010, S. 24–27
Weblinks
- E-Post. Deutsche Post AG, abgerufen am 23. April 2019.
- Alfred Krüger: E-Postbrief – der Brief, der aus dem Netz kommt. heute.de, 21. Mai 2010, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 21. Mai 2010; abgerufen am 27. August 2010.
- Richard Gutjahr: Der E-Postbrief – Die Gelbe Gefahr? gutjahr.biz, 23. Juli 2010, abgerufen am 27. August 2010.
- Frank Möcke: Kritik am E-Postbrief wächst. Heise online, 24. Juli 2010, abgerufen am 27. August 2010.
- „De-Mail und E-Postbrief: Dienste im Vergleich“. Stiftung Warentest, abgerufen am 10. Dezember 2012.
Einzelnachweise
<references> <ref name="teltarif"> Deutsche Post stellt elektronischen E-Postbrief ein. teltarif.de </ref> </references>
- Seiten mit Skriptfehlern
- Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:Webarchiv
- Wikipedia:Defekter Dateilink
- Wikipedia:Defekte Weblinks/Ungeprüfte Archivlinks 2024-11
- Wikipedia:Weblink offline
- Wikipedia:Defekte Weblinks/Ungeprüfte Archivlinks 2023-12
- Deutsche Post AG
- Webmail-Anbieter
- Versandform (Briefpost)
- Internet in Deutschland