Zum Inhalt springen

Sanierungsgeld

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. April 2026 um 12:23 Uhr durch imported>TaxonBot (Bot: Auflösung doppelter toter Links nach https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Bots/Anfragen&oldid=266185123#Aufl%C3%B6sung_der_doppelten_Toten_Links).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

In Deutschland ist das Sanierungsgeld eine Sonderzahlung an ein Altersversorgungssystem, das anlässlich der Systemumstellung einer bisher umlagefinanzierten betrieblichen Altersversorgung in ein kapitalgedecktes System geleistet wird und der Finanzierung der zum Zeitpunkt der Umstellung bestehenden Versorgungsverpflichtungen bzw. -anwartschaften dient. Ebenso können laufende bzw. periodisch wiederkehrende Zahlungen unter bestimmten Voraussetzungen Sanierungsgelder sein. Das Sanierungsgeld wird dabei zur Finanzierung der durch die Systemumstellung entstandenen Deckungslücken erhoben. Die Deckungslücke ergab sich aus dem Vergleich des ermittelten Besitzstandes (das sind die bereits erworbenen Ansprüche der Mitarbeiter) mit dem vorhandenen Vermögen im Zeitpunkt der Systemumstellung. Die Systemumstellung bestand darin, dass vom Gesamtversorgungssystem in ein Punktemodell – ähnlich der gesetzlichen Rentenversicherung – umgestellt wurde.<ref>Zusatzversorgung für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst</ref>

Das Sanierungsgeld, das regelmäßig tarifvertraglich vereinbart wird, ist die einzige vom Versorgungsträger (beispielsweise der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und den Zusatzversorgungskassen) beeinflussbare Größe der Mitgliederleistungen, die zur Deckung des erhöhten Finanzbedarfs aus dem Gesamtversorgungssystem erforderlich und notwendig ist.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />So funktioniert das neue Betriebsrentensystem (Punktemodell) (Memento des Vorlage:IconExternal vom 28. Februar 2005 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gamav.de</ref>

Schuldner des Sanierungsgeldes sind die einzelnen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber (Bund, Länder, Kommunen und Kirchen.<ref>@1@2Vorlage:Toter Link/www.curacon.deRückstellungen für Sanierungsgeld als bilanzpolitisches Instrument am Beispiel der KZVK Dortmund (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot</ref>)

Literatur

  • Rütger Boeddinghaus: Altersversorgung bei der VBL – Tarifautonomie als Retterin im Sanierungsfall? Der Personalrat, 2008, S. 401–406.

Weblinks

Einzelnachweise

<references />