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Gardinengeld

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Der Begriff Gardinengeld oder Gardinenpauschale ist eine allgemeine Bezeichnung für die Erstattung von Umzugskosten durch Arbeitgeber bzw. Dienstherr oder Eigentümer.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />kraus-und-partner.de (Memento des Vorlage:IconExternal vom 13. November 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kraus-und-partner.de</ref>

Zahlung

Es kann zum Beispiel gezahlt werden bei Stellenwechsel, Versetzung, Umsiedlung oder Abriss von Wohnhäusern.<ref>@1@2Vorlage:Toter Link/www.rundschau-online.derundschau-online.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot</ref> Die Zahlung kann pauschal erfolgen, was überschaubarer ist, als wenn die individuellen Speditionsrechnungen übernommen werden. Es gibt aber auch immer noch das ursprüngliche, unter Umständen zusätzliche, pro Fenster oder auch pro Quadratmeter gezahlte Gardinengeld für die Neubeschaffung der in früherer Zeit zum Teil sehr aufwändigen und teuren Vorhänge.

Gardinengeld wurde beispielsweise auch gezahlt beim Regierungsumzug von Bonn nach Berlin.<ref>Und ewig lockt die Zulage. In: Die Zeit, Nr. 11/2000</ref>

Empfänger

Gegenstand der aktuellen Rechtsprechung ist das Gardinengeld für Hartz-IV-Empfänger. So bestätigte das Sozialgericht Münster deren Anspruch auf neue Gardinen nach einem Umzug, wenn die aus der früheren Wohnung nicht verwendet werden können.<ref>SG Münster, Beschluss vom 2. April 2007, Az. S 5 AS 55/07 ER; Volltext.</ref>

Literatur

Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Hinweisbaustein