European Electronic Toll Service
Der European Electronic Toll Service (EETS) (dt.: Europäischer Elektronischer Mautdienst, EEMD) ist eine vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union erlassene Richtlinie<ref>Richtlinie 2004/52/EG vom 29. April 2004 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft (PDF)Vorlage:Abrufdatum</ref>, in der Grundsätze für ein internationales Abkommen zur Schaffung eines europäischen elektronischen Mautdienstes beschrieben werden. Das Ziel ist die Erschaffung eines Systems, das den Nutzern (EETS-User) erlaubt, von einem zugelassenen Dienstanbieter (EETS-Provider) ein Mautgerät (OBU) zu beziehen, welches mit allen angeschlossenen europäischen Gebührenerhebungssystemen (EETS-Domain) kompatibel ist.<ref>Entscheidung der Kommission vom 6. Oktober 2009 über die Festlegung der Merkmale des europäischen elektronischen Mautdienstes und seiner technischen Komponenten (PDF)Vorlage:Abrufdatum</ref>
EETS in einzelnen Ländern
- Deutschland
- Federführend und Verwalter des deutschen Registers der EETS-Provider ist seit dem 6. Oktober 2009 das Bundesamt für Logistik und Mobilität in Köln.
- Österreich
- Die ASFINAG als Mautbetreiber des österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetzes stellt seit dem 11. Januar 2012 Vorgaben für künftige EETS-Anbieter zur Verfügung.
- Schweiz
- Seit Anfang 2021 kann die Maut in der Schweiz (Schwerverkehrsabgabe) über das EETS-System abgerechnet werden.<ref>Erster EETS-Lastwagen fährt in die Schweiz. In: Eidgenössische Zollverwaltung. 14. Januar 2021, abgerufen am 14. Januar 2021.</ref>
- Belgien
- Mit Einführung des satellitengestützten Mautsystems in Belgien am 1. April 2016 stellt Viapass die Vorgaben für die Registrierung und Zulassung von EETS-Anbietern<ref>Das Maut in Europa (EETS). In: Viapass. Abgerufen am 14. Februar 2021 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>.
- Slowenien
- Der slowenische Mautbetreiber DARS d.d. stellt seit der Einführung des Mautsystems Dars Go am 1. April 2018<ref>Dars go. Ehemals im Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 14. Februar 2021. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive )</ref> die Vorgaben für EETS Anbieter<ref>Dars Go EETS. Ehemals im Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 14. Februar 2021. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive )</ref> in der EETS-Domain Slowenien.
Weblinks
- Informationen zum EETS auf der Internet-Seite des BAG
- Rechtsvorschriften zum EETS des Bundesamtes für Güterverkehr, Köln
- Informationen für EETS-Anbieter der ASFINAG
- Informationen für EETS Anbieter der Viapass
- Informationen für EETS Anbieter der DARS d.d.
Einzelnachweise
<references />