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Beate Sost-Scheible

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Beate Sost-Scheible (* 1. April 1956) ist eine deutsche Juristin und war seit 2001 bis zum 31. Januar 2022<ref>Der Bundesgerichtshof - Presse : Pressemitteilungen - Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Sost-Scheible im Ruhestand. Abgerufen am 31. Januar 2022.</ref> Richterin am Bundesgerichtshof.

Leben

Sost-Scheible begann 1983 ihre juristische Karriere als Richterin auf Probe und Staatsanwältin am Amtsgericht Böblingen, der Staatsanwaltschaft Stuttgart und am Landgericht Stuttgart. 1986 wurde sie Staatsanwältin auf Lebenszeit bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Sie wurde 1988 bis 1992 an das Amtsgericht Stuttgart abgeordnet und war dort zunächst am Familiengericht und dann als Strafrichterin tätig. Von 1993 bis 1996 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet, um dann an das Oberlandesgericht Stuttgart abgeordnet zu werden. Im März 1997 erfolgte die Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart. Am Oberlandesgericht in Stuttgart wurde sie in einem Strafsenat eingesetzt und war schließlich stellvertretende Vorsitzende des Senats.

Am 5. September 2001 wurde sie zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und gehörte dort dem 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs an.<ref>Neue Richterin am Bundesgerichtshof Pressemitteilung Nr. 64/2001 des Bundesgerichtshofs vom 6. September 2001.</ref> Der 3. Strafsenat befasst sich vor allem mit Staatsschutzdelikten. Seit September 2005 war sie außerdem erste Vertreterin des Pressesprechers des Bundesgerichtshofes.<ref>Pressemitteilung Nr. 118/2005 des Bundesgerichtshofs. Bundesgerichtshof, 7. September 2005, abgerufen am 27. Februar 2018.</ref> Ende 2005 war sie als Nachfolgerin von Generalbundesanwalt Kay Nehm im Gespräch.<ref>Mehlis als Nehm-Nachfolger? Focus vom 10. Dezember 2005.</ref><ref>Josef Hufelschulte, Carl Thalmann: Gesucht: Ermittler mit Biss. Focus vom 12. Dezember 2005.</ref> Am 25. Juni 2013 erfolgte die Ernennung zur Vorsitzenden Richterin. Das Präsidium des Bundesgerichtshofes übertrug ihr den Vorsitz im 4. Strafsenat,<ref>Pressemitteilung Nr. 108/2013 des Bundesgerichtshofs. Bundesgerichtshof, 1. Juli 2017, abgerufen am 1. Juli 2017.</ref> der unter anderem allein für Revisionen in Verkehrsstrafsachen zuständig ist.<ref>Geschäftsverteilungsplan 2018 – Strafsenate. Bundesgerichtshof, 1. Januar 2018, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 27. Februar 2018; abgerufen am 27. Februar 2018.</ref>

Einzelnachweise

<references />

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