Bewegungskosten
Die Bewegungskosten sind diejenigen Kosten, die entstehen, wenn nach einem Schadensfall unbeteiligte Sachen bewegt werden müssen.<ref>Rocco Jula: Sachversicherungsrecht. Verlag Versicherungswirtschaft, 2013, ISBN 978-3-86298-567-8, S. 256 (google.de [abgerufen am 17. Dezember 2024]).</ref> Sie müssen vom Versicherer getragen werden, der die Deckungspflicht für den ursprünglichen Schaden übernommen hat, soweit diese Kosten mitversichert sind.<ref name=":0">Tim Siewert: Die magische Haustür: Bedeutung von Schutz- und Bewegungskosten bei Versicherungen. In: Bauschaden. 5. September 2024, abgerufen am 17. Dezember 2024.</ref> Eine ähnliche Kostenart sind die Schutzkosten, die nicht durch die Bewegung unbeteiligter Sachen, sondern durch deren Schutzaufwand entstehen.
Bewegungskostendeckende Versicherungen
Typische Versicherungen, in denen die Deckung der Bewegungskosten geregelt ist, sind Gebäudeversicherungen und Hausratversicherungen.<ref name=":0" />
Erweiterte Bewegungskosten
Von Schutz gegen erweiterte Bewegungskosten wird gesprochen, wenn Kosten für die Bewegung einer Sache entstehen, die durch einen anderen Versicherungsvertrag gegen dieselbe Gefahr versichert ist.<ref name=":1">Bernd Josten, Britta Horn: Die Feuer-Industrie-Versicherung: Hinweise zur Versicherungswert-Ermittlung und Bestimmung von Versicherungssummen. Ein Handbuch für den Praktiker. VVW GmbH, 1999, ISBN 978-3-88487-734-0, S. 51 (google.de [abgerufen am 17. Dezember 2024]).</ref>
Beispiele für Bewegungskosten
- Fortbewegen von Mobiliar aus einer Wohnung nach einem Leitungswasserschaden<ref name=":1" />
- Entfernen von Werkstatteinrichtungen, um Zugang zum Ausbau defekt gewordener versicherter Maschinen zu erlangen<ref>Maschinenversicherung. Abgerufen am 17. Dezember 2024 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
Einzelnachweise
<references />