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Martin Grichting

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Martin Grichting (* 22. Juli 1967 in Zürich) ist ein Schweizer römisch-katholischer Kirchenrechtler und Priester im Bistum Chur.

Leben

Martin Grichting studierte Theologie und Kirchenrecht in Fulda, München und Rom. Am 13. September 1992 empfing er in Chur die Priesterweihe. 1997 wurde er an der Päpstlichen Universität vom Heiligen Kreuz mit der Arbeit „Kirche oder Kirchenwesen? – Zur Problematik des Verhältnisses von Kirche und Staat in der Schweiz, dargestellt am Beispiel des Kantons Zürich“ promoviert. 2006 habilitierte er sich im Fach Kirchenrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit der Schrift „Das Verfügungsrecht über das Kirchenvermögen auf den Ebenen von Diözese und Pfarrei“. Grichting unterrichtet seit 2008 Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität vom Heiligen Kreuz in Rom.<ref>Michael Meier: Die Angst vor einem zweiten Fall Haas</ref>

Martin Grichting war als Pfarrer der Bündner Oberländer Gemeinde Surcuolm (1998–2005) sowie als Pfarradministrator von Obersaxen (2005–2008) tätig. 2007 wurde er Vizedekan des Dekanates Surselva. Am 1. Juli 2008 wurde er durch Bischof Vitus Huonder zum Bischofsvikar für die Koordination der Bistumsleitung und das Stiftungswesen im Bistum Chur ernannt. Zudem ist er Vizeoffizial und Residierender Domherr in Chur und Diözesanrichter im Erzbistum Vaduz. Er wurde als Konsultor der Kongregation für den Klerus sowie in die Kommission Kirche-Staat der Schweizer Bischofskonferenz berufen.<ref>OTHER PONTIFICAL ACTS</ref> Am 8. Dezember 2009 ernannte ihn Bischof Vitus Huonder zum Generalvikar für das Bistum Chur. Dieses Amt erlosch mit der Annahme des Rücktrittsgesuch des Bischofs<ref>Vitus Huonder ist nicht mehr Bischof von Chur. In: tagesanzeiger.ch. 20. Mai 2019, abgerufen am 20. Mai 2019.</ref> und dem damit bedingten Eintritt der Sedisvakanz im Bistum Chur. Der Apostolische Administrator Pierre Bürcher ernannte Grichting jedoch zu seinem Delegierten und zum Moderator der Diözesankurie.<ref>Delegierter des Apostolischen Administrators</ref>

Papst Benedikt XVI. ernannte ihn am 15. Januar 2011 zum Päpstlichen Ehrenprälaten.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Vorlage:Webarchiv/Wartung/TodayDer Wert des Parameters archive-today muss ein Datum der Form YYYYMMDD oder Zeitstempel der Form YYYY.MM.DD-hhmmss bzw. YYYYMMDDhhmmss sein., SR/DRS, 15. Januar 2011</ref> Grichting ist Ehrenkaplan des Malteserordens.

Positionen

In seinem 2018 erschienenen Buch Im eigenen Namen, in eigener Verantwortung – Eine katholische Antwort auf den Pluralismus plädiert er in Zeiten der Digitalisierung und Globalisierung für eine neue Verhältnisbestimmung und mehr Trennung zwischen Kirche und Staat. Religionsgemeinschaften vertreten nach seiner Ansicht absolute Wahrheiten, der säkulare Staat dagegen werde durch Demokratie, Gleichbehandlung und Rechtsstaatlichkeit bestimmt. Die Kirche solle sich daher auf ihren Kernauftrag der Glaubensvermittlung besinnen. Die Umsetzung in Familie, Beruf und Politik könne oft unterschiedlich aussehen. Das Christentum habe aber wichtige Voraussetzungen und unaufgebbare Werte wie Menschenwürde, Nächstenliebe und Frieden für das Gemeinwesen bereitgestellt, die der Staat und seine Institutionen nicht selbst erbringen und garantieren können.<ref>Rolf Höneisen: Ob es die SRG braucht oder nicht steht nicht in der Bibel, ideaSpektrum, Liestal 5. April 2018, S. 8–10</ref>

Anfang 2023 bezeichnete er die Kommunikation zahlreicher Klimaschutzinitiativen als „Absage an das Christentum“ und „Apokalyptik“. Es sei klar, dass die Geschichte „in das ewige Reich Gottes“ führe.<ref>Ex-Generalvikar: „Klimareligiöse Welle ist Absage an das Christentum“. In: Evangelische Nachrichtenagentur idea. 31. Januar 2023, abgerufen am 31. Januar 2023 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Schriften

  • Kirche oder Kirchenwesen? Zur Problematik des Verhältnisses von Kirche und Staat in der Schweiz. Universitäts-Verlag Freiburg (Schweiz) 1997, ISBN 3-7278-1107-2.
  • Chiesa e stato nel cantone di Zurigo. Un caso unico nel diritto ecclesiastico dello stato nei confronti della chiesa cattolica. Herder, Rom 1997, ISBN 88-85876-38-2.
  • Die Umschreibung der Diözesen. Die Kriterien des II. Vatikanischen Konzils für die kirchliche Zirkumskriptionspraxis. Lang, Frankfurt 1998, ISBN 3-631-33946-1.
  • Das Verfügungsrecht über das Kirchenvermögen auf den Ebenen von Diözese und Pfarrei. EOS, St. Ottilien 2006, ISBN 978-3-8306-7279-1.
  • Im eigenen Namen, in eigener Verantwortung. Eine katholische Antwort auf den Pluralismus. fontis, Basel 2018, ISBN 978-3-03848-143-0.
  • Religion des Bürgers statt Zivilreligion. Zur Vereinbarkeit von Pluralismus und Glaube im Anschluss an Tocqueville (= Schwabe reflexe. Band 81). Schwabe, Basel 2024, ISBN 978-3-7965-5060-7.

Weblinks

Einzelnachweise

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