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Mallorca-Police

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In Deutschland wird mit der Mallorca-Police oder Mallorca-Klausel (eigentlich Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge<ref name="finanztip">Kathrin Gotthold: Mallorca-Police: Haftpflicht für den Mietwagen im Ausland. In: Finanztip. 1. September 2021, abgerufen am 6. September 2021.</ref>) eine Leistung einer Kfz-Haftpflichtversicherung, Privat-Haftpflichtversicherung oder Schutzbriefversicherung bezeichnet. Sie erweitert die Deckungssumme einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die für einen Leihwagen im Ausland geschlossen wurde, zum Beispiel auf die Mindestdeckung in Deutschland oder auf die der eigenen Kfz-Haftpflicht im Inland (Subsidiärdeckung).<ref name="finanztip" />

Die Mallorca-Police wurde ursprünglich geschaffen, da zum Zeitpunkt seiner Einführung einige südeuropäische Länder sehr niedrige Deckungssummen hatten. So betrug im namensgebenden Spanien die Mindestdeckungssumme im Jahr 2004 lediglich 300.000 € für Personenschäden und 100.000 € für Sachschäden, in Italien 1,5 Mrd. Lire pro Unfall (umgerechnet 774.285 €).<ref>Hans Pfeifer: Meine Versicherungen rund ums Auto - Das muss ich wissen. VVW GmbH, Karlsruhe 2004, ISBN 3-89952-045-9, S. 93f</ref> Zwar wurden die Mindestdeckungssummen in den genannten Ländern inzwischen angehoben, sie liegen aber in vielen europäischen Ländern immer noch unter den deutschen Mindestdeckungssummen.<ref name="finanztip" /> Nur in Ausnahmefällen, etwa zwischen deutschen Fahrern (bzw. in Deutschland ansässigen Personen), wird das deutsche Schadensrecht mit den darin geregelten Mindestdeckungssummen angewendet.<ref>Unfall im Ausland. Abgerufen am 20. Februar 2017.</ref>

Das als Mallorca-Police bezeichnete Produkt gilt üblicherweise nur in der EU, manche Kfz-Haftpflichtversicherer gewähren sie auch für die Türkei oder andere Teilnehmerstaaten der Grünen Versicherungskarte wie Marokko oder Tunesien. Mit weltweiter Gültigkeit heißt es Traveller-Police.<ref name="finanztip" />

Andere Länder

Ein ähnliches Konzept kennen andere Länder, so können bei Schweizer Motorfahrzeughaftpflichtversicherungen oder durch andere Anbieter entsprechende Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references/>